Stellungnahme zur Überarbeitung der UTP-Richtlinie
Bonn, 24. Februar 2026
Die Monopolkommission hat sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Regeln über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in der Lebensmittellieferkette mit einer Stellungnahme eingebracht. Vor dem Hintergrund der erheblichen ökonomischen Belastungen von Landwirtinnen und Landwirten angesichts struktureller Veränderungen und zunehmender Marktkonzentration in den nachgelagerten Stufen betont die Monopolkommission die Bedeutung einer effektiven Missbrauchsaufsicht. Die UTP-Richtlinie stellt dabei eine wichtige Ergänzung zum Missbrauchsverbot dar. Sie sind aufgrund ihrer klar formulierten Verbote einfacher anwendbar und können daher unmittelbar in Vertragsbeziehungen Bedeutung erlangen.
Unsere Empfehlungen:
- Beibehaltung der UTP-Richtlinie neben dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot.
- Keine Eingriffe in die Preisbildung (z. B. Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten).
- Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Handelsbeziehungen mit Landwirtinnen und Landwirten sowie ihren Genossenschaften.
- Beibehaltung und gezielte Weiterentwicklung konkreter Verbotslisten statt einer allgemeinen Generalklausel.
- Durchsetzung der UTP-Richtlinie stärken, um den "Angstfaktor" zu überwinden.
14. Sektorgutachten Telekommunikation (2025): Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!
Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 195 Abs. 2, 3 TKG, 10. Dezember 2025
Die Monopolkommission warnt vor neuen Monopolen in der Telekommunikation. „Wir sind gerade in einer kritischen Übergangsphase von Kupfer zur Glasfasertechnologie, besonders in Deutschland. Es besteht die Gefahr, dass die ehemaligen Staatsmonopolisten wieder dominant werden", warnte Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. Das unabhängige Gremium, das die Bundesregierung berät, hat sein 14. Sektorgutachten zur Telekommunikation vorgestellt. „Wenn mit dem jetzt anstehenden Digital Networks Act zu früh dereguliert wird, wird der Wettbewerb stark beeinträchtigt“, so Duso.
Mit dem Digital Networks Act plant die EU-Kommission, die Regulierung von Telekommunikationsunternehmen zu vereinheitlichen und damit den Binnenmarkt zu stärken. Die Monopolkommission empfiehlt: Unternehmen mit Marktmacht sollten auch weiterhin einer strengeren Regulierung unterliegen, zumindest bis wirksamer Wettbewerb gewährleistet ist. Grundsätzlich begrüßt die Monopolkommission, dass der geplante Digital Networks Act wichtige Impulse für den europäischen Binnenmarkt setzt.
14. Sektorgutachten Post (2025): Neues Postgesetz - Marktgestaltung beginnt!
Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 84 Abs. 2 PostG, 10. Dezember 2025
Die Monopolkommission warnt in ihrem heute der Bundesregierung vorgelegten Sektorgutachten Post vor einem Umsatzsteuer-Privileg für die Deutsche Post. „Eine exklusive Umsatzsteuerbefreiung für die Geschäftskundenbriefe der Deutschen Post würde wahrscheinlich das Ende der meisten Wettbewerber besiegeln“, warnt Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. Ein solches Privileg wird derzeit in der Bundesregierung diskutiert. Es würde zu einem massiven Wettbewerbsvorteil für die Deutsche Post bei wichtigen Kundengruppen führen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Dazu gehören Behörden, Banken und Versicherer. Auf diese Kundengruppen entfallen etwa 60 Prozent der von Wettbewerbern beförderten Briefe. Die Monopolkommission empfiehlt, die Umsatzsteuerpflicht für sämtliche Geschäftskundenbriefe – unabhängig davon, ob sie über die Deutsche Post oder Wettbewerber versandt werden.
Sondergutachten zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
Sondergutachten 84 I Bonn, 21. November 2025
Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und in Teilen der Nahrungsmittelindustrie ist in den letzten Jahren nach Feststellung der Monopolkommission erheblich gestiegen. „Die Macht des Lebensmitteleinzelhandels und teilweise der Hersteller ist zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gestiegen, während die Landwirtschaft oft den Weltmarktrisiken ausgesetzt ist“, erklärt Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. Der Grund dafür sind zahlreiche Zusammenschlüsse in der Branche und die zunehmende Ausweitung der Aktivitäten des Handels auf die Herstellungsebene. Die Monopolkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, hat heute ihr Sondergutachten zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette an das Bundeswirtschafts- und an das Bundeslandwirtschaftsministerium übergeben. In dem Gutachten hat die Monopolkommission die Marktverhältnisse intensiv untersucht. Auslöser dafür waren die Bauernproteste im Jahr 2024 sowie die hohen Lebensmittelpreise der letzten Jahre.
Unsere Empfehlungen in Kürze:
- Fusionen entlang der gesamten Lieferketten schärfer kontrollieren
- Machtmissbrauch wirksam entgegentreten
- Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verbessern
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