Pressemitteilung: Erste Daten zum Tankrabatt zeigen weitgehende Weitergabe, strukturelle Wettbewerbsprobleme bleiben bestehen
Bonn, 12. Mai 2026
Die Monopolkommission hat die erste Woche nach Einführung des Tankrabatts ausgewertet. Die ersten Daten deuten darauf hin, dass die Steuersenkung nach anfänglicher Verzögerung inzwischen weitgehend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Zugleich sprechen die Daten dafür, dass die Kraftstoffpreise in Deutschland im Vergleich zu Frankreich und Großbritannien bereits vor dem Tankrabatt teilweise systematisch erhöht waren. Das ist konsistent mit fortbestehenden Wettbewerbsproblemen auf der deutschen Großhandelsebene. Ab dem 20. Mai 2026 veröffentlicht die Monopolkommission dazu täglich aktualisierte Auswertungen auf ihrer Webseite. Ein ausführlicher Policy Brief folgt im Juni 2026. Hier die ersten Befunde in Kürze:
- Tankrabatt: In den ersten Tagen nach dem 1. Mai wurde die Steuersenkung von 16,7 Cent zunächst nur unvollständig weitergegeben. Im Lauf der ersten Woche näherten sich die Preise jedoch der vollständigen Weitergabe an.
- 12-Uhr-Regel: In der ersten Woche nach Einführung der täglichen Beschränkung von Preiserhöhungen ab dem 1. April vergrößerte sich der Preisabstand zwischen Deutschland und Frankreich zunächst deutlich. Nach rund einer Woche ging dieser Unterschied jedoch wieder auf sein vorheriges Niveau zurück.
- Marktstruktur: Der überproportionale Preisanstieg in Deutschland ist vor allem auf der Großhandelsebene entstanden, während der Tankrabatt auf Einzelhandelsebene inzwischen weitgehend weitergegeben wurde.
Pressestatement zum Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetz
Bonn, 08. Mai 2026
Dass der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz in der Fernwärme weiterhin eine wichtige Säule der Wärmeversorgung sieht, ist richtig. Aber wer Fernwärme politisch stärkt, darf die bestehenden Wettbewerbsprobleme im Fernwärmemarkt nicht ignorieren. Sonst droht, dass ein Markt mit lokalen Monopolstrukturen weiter an Bedeutung gewinnt, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend geschützt werden. Die Monopolkommission hat dafür konkrete Vorschläge vorgelegt: am wichtigsten sind eine verpflichtende Preistransparenzplattform und eine unbürokratische Preisobergrenze. Außerdem sollte der Markt insgesamt wettbewerblicher strukturiert werden, indem Dritten Netzzugang gewährt wird, Wegerechte in wettbewerblichen Verfahren vergeben werden und durch eine Reform der WärmeLV in Mietshäusern ein Level Playing Field der Heiztechnologien geschaffen wird. Diese Reformen sind keine Ergänzung am Rand, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine stärkere Rolle der Fernwärme auch wettbewerblich überzeugend ist. Die Stärkung der Fernwärme muss deshalb zwingend mit einer klaren wettbewerbspolitischen Flankierung verbunden werden.
Pressestatement zum Preisanstieg der Spritpreise im EU-Vergleich
Bonn, 19. März 2026
Die aktuellen Daten der EU-Kommission zu den Kraftstoffpreisen der 27 Mitgliedstaaten vom 16. März zeigen, dass Deutschland beim Preisanstieg der Spritpreise weiterhin auf hohem Niveau bleibt. Im Vergleich zur Woche vor Kriegsbeginn gibt es hierzulande einen Anstieg von 27 Cent pro Liter bei Benzin und 42 Cent pro Liter bei Diesel. Der EU-Durchschnitt stieg im selben Zeitraum bei Benzin um 20 Cent pro Liter und beim Diesel um 36 Cent pro Liter. Verglichen mit den Daten vom 9. März zeigt sich: Viele andere EU-Staaten holen auf und nähern sich beim Preisanstieg den deutschen Werten an. Dementsprechend fällt auf, dass der Ölpreisanstieg hierzulande besonders schnell an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurden. In Kombination mit dem insgesamt hohen Preisanstieg kann dies auf eine geringere Wettbewerbsintensität im Kraftstoffmarkt hindeuten. In Märkten mit geringem Wettbewerbsdruck oder oligopolistischen Strukturen lassen sich Preiserhöhungen in der Regel leichter und schneller durchsetzen, während sie in Märkten mit mehr Wettbewerb häufig langsamer oder schwächer bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen.
Nachruf auf Prof. Ulrich Immenga
Bonn, 18. März 2026
In tiefer Trauer nehmen wir Abschied vom ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission, Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga, der am 14. März 2026 im Alter von 91 Jahren verstorben ist. Ulrich Immenga war vom 1. Januar 1979 bis zum 2. August 1989 Mitglied der Monopolkommission und vom 8. Juli 1986 bis zum 2. August 1989 ihr Vorsitzender. Als herausragender Wissenschaftler und prägende Stimme des Wettbewerbsrechts beeinflusste er die Arbeit der Kommission durch seine juristische Präzision, seine ordnungspolitische Klarheit und sein konsequentes Eintreten für den Wettbewerb. Unter seiner Mitwirkung hat die Monopolkommission ihre Rolle als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung weiter geschärft.
Mit seinem wissenschaftlichen Wirken, insbesondere auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Kartellrechts, setzte Ulrich Immenga wegweisende Impulse für die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts. Als Mitherausgeber des Standardkommentars Immenga/Mestmäcker hat er die kartellrechtliche Diskussion über Jahrzehnte maßgeblich geprägt. Sein Wirken hat nicht nur die Rechtspraxis beeinflusst, sondern auch Generationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern inspiriert.
Die Ideen und Prinzipien, die Ulrich Immenga während seiner Amtszeit in die Monopolkommission eingebracht hat, wirken bis heute fort. Sein Engagement für eine freiheitliche Wettbewerbsordnung, sein scharfer analytischer Verstand und seine wissenschaftliche Autorität machen ihn zu einem bleibenden Vorbild für die wettbewerbspolitische Gemeinschaft. Ulrich Immenga wird uns allen sehr fehlen, aber sein Vermächtnis wird die Entwicklung des Wettbewerbsrechts auch in Zukunft prägen. Unsere Gedanken sind in dieser schweren Zeit bei seiner Familie. Wir trauern mit ihr um einen außergewöhnlichen Menschen, Wissenschaftler und Vordenker. Die Monopolkommission wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
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