Pressestatement zu hohen Spritpreisen: Mehr Transparenz und Wettbewerb
Bonn, 10. März 2026
Wenn geopolitische Krisen die Rohstoffpreise in die Höhe treiben, sind höhere Spritpreise zunächst nachvollziehbar. Wettbewerbspolitisch problematisch wird es aber, wenn die Spritpreise stärker steigen als die Rohstoffpreise. Letzte Woche fiel der Anstieg der Benzin- und Dieselpreise in Deutschland mehr als doppelt so hoch aus wie im EU-weiten Durchschnitt. Darauf deuten Daten der EU-Kommission hin. Das liegt nicht an Steuern und Abgaben, denn diese sind fix. Das Problem liegt vielmehr in der Struktur des Großhandels. Wenige integrierte Konzerne kontrollieren Raffinerien, Großhandel und Tankstellen zugleich. Das dämpft den Wettbewerbsdruck.
Deshalb ist es richtig, dass das Bundeskartellamt die Preisentwicklung und die Margen im Mineralölmarkt über seine Markttransparenzstelle beobachtet und auf Grundlage seiner Sektoruntersuchung ein Verfahren nach § 32f GWB eingeleitet hat. Klar ist aber auch: Das Kartellrecht ist kein Instrument für schnelle Preiskorrekturen über Nacht. Wer jetzt einfache Lösungen wie einen neuen Tankrabatt, eine Übergewinnsteuer oder starre Preisdeckel verspricht, macht es sich zu leicht. Solche Maßnahmen kosten Milliarden, kommen je nach Schätzung nicht vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern an oder greifen tief in den Marktmechanismus ein und können so neue Probleme schaffen.
Sinnvoller ist das österreichische Modell. Preiserhöhungen werden auf einmal täglich begrenzt, Senkungen bleiben jederzeit möglich. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher vor abrupten Preissprüngen geschützt, ohne den Wettbewerb auszuhebeln. Ein weiterer sinnvoller Vorschlag könnte sein, dass Apps nicht alle Tankstellen im Umkreis anzeigen, sondern nur die günstigsten Tankstellen. Mittelfristig sind jedoch vor allem strukturelle Reformen nötig: mehr Transparenz im Großhandel und ein stärkerer Wettbewerb durch unabhängige Anbieter.
Pressestatement zum OLG-Beschluss: Wettbewerb bei Ladesäulen an Autobahnen wird gestärkt
Bonn, 06. März 2026
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die Vergabe von Ladeinfrastruktur an Autobahnraststätten der Tank & Rast ohne Ausschreibung rechtswidrig war. Das ist eine gute Nachricht für den Wettbewerb. Diese Entscheidung macht den Weg frei für eine transparente, diskriminierungsfreie und wettbewerbliche Vergabe von Flächen für Ladeinfrastruktur. Nur so können faire Bedingungen für verschiedene Anbieter sowie mehr Auswahl und günstigere Ladepreise für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen. Wir befürworten daher grundsätzlich, dass wettbewerbliche Vergaben von Flächen für Ladesäulen zum Standard wird – auch außerhalb von Autobahnen.
Weiterführende Informationen zu unseren Empfehlungen finden Sie im aktuellen Sektorgutachten Energie (Kapitel 4.2).
Pressestatement zum Wettbewerb im Briefmarkt
Bonn, 25. Februar 2026
Nach Medienberichten haben der Briefdienstleister Deutscher Versand Service (DVS) und seine Tochter Xendis Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet; der Geschäftsbetrieb soll fortgeführt werden. Die konkreten Hintergründe sind uns nicht bekannt – unabhängig von diesem Einzelfall stehen die Postwettbewerber unter erheblichem Druck.
Wir warnen seit Langem davor, dass Umsatzsteuer-Sonderregeln und Privilegien für die Deutsche Post den Wettbewerb gefährden. Umso wichtiger ist es, im Postmarkt für wirksamen Wettbewerb und einheitliche Rahmenbedingungen zu sorgen. Wir empfehlen, für Geschäftskundenbriefe klare, einheitliche Umsatzsteuerregeln zu schaffen, die für alle Anbieter gleichermaßen gelten.
Die entsprechenden Empfehlungen der Monopolkommission befinden sich im Policy Brief zur Umsatzsteuer und im aktuellen Sektorgutachten Post 2025
Stellungnahme zur Überarbeitung der UTP-Richtlinie
Bonn, 24. Februar 2026
Die Monopolkommission hat sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Regeln über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in der Lebensmittellieferkette mit einer Stellungnahme eingebracht. Vor dem Hintergrund der erheblichen ökonomischen Belastungen von Landwirtinnen und Landwirten angesichts struktureller Veränderungen und zunehmender Marktkonzentration in den nachgelagerten Stufen betont die Monopolkommission die Bedeutung einer effektiven Missbrauchsaufsicht. Die UTP-Richtlinie stellt dabei eine wichtige Ergänzung zum Missbrauchsverbot dar. Sie sind aufgrund ihrer klar formulierten Verbote einfacher anwendbar und können daher unmittelbar in Vertragsbeziehungen Bedeutung erlangen.
Unsere Empfehlungen:
- Beibehaltung der UTP-Richtlinie neben dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot.
- Keine Eingriffe in die Preisbildung (z. B. Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten).
- Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Handelsbeziehungen mit Landwirtinnen und Landwirten sowie ihren Genossenschaften.
- Beibehaltung und gezielte Weiterentwicklung konkreter Verbotslisten statt einer allgemeinen Generalklausel.
- Durchsetzung der UTP-Richtlinie stärken, um den "Angstfaktor" zu überwinden.
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