Die Monopolkommission hat gesetzliche Gutachtenaufträge im Bereich der Netzindustrien.
Sie nimmt – jeweils alle zwei Jahre – Stellung zur Wettbewerbsentwicklung
- auf den Eisenbahnmärkten (§ 78 ERegG),
- auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas (§ 62 EnWG),
- auf den Märkten des Postwesens (§ 44 PostG i.V.m. § 195 Abs. 2, 3 TKG) sowie
- auf den Telekommunikationsmärkten (§ 195 Abs. 2, 3 TKG).