Zur Einschätzung der Anbieterkonzentration auf Märkten verwendet die Monopolkommission in ihren Hauptgutachten zwei Indikatoren, die nicht nur in der empirischen Wettbewerbsforschung, sondern auch von Wettbewerbsbehörden im Rahmen der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts eingesetzt werden: Der Herfindahl-Hirschman-Index (HHI) bildet dabei den Konzentrationsgrad eines betrachteten Wirtschaftszweigs anhand der Umsatzanteile aller relevanten Unternehmen ab. Die Konzentrationsrate gibt dagegen die gemeinsamen Umsatzanteile der größten Unternehmen an und dient zur Einschätzung von Oligopolisierungstendenzen. Die Daten zur Unternehmenskonzentration werden der Monopolkommission für ihre Berichterstattung in den Hauptgutachten über eine Sonderauswertung durch das Statistische Bundesamt bereitgestellt. Die Kennzahlen werden auf Basis von 4-Steller Wirtschaftszweigen gemäß der Klassifikation WZ 2008 berechnet. Der Datensatz enthält neben den beiden Konzentrationsindikatoren Angaben zur Anzahl der im jeweiligen Wirtschaftszweig tätigen Unternehmen sowie zur Summe ihres Umsatzes. |
Zitierhinweise:
- Bei Datennutzung: Monopolkommission (2022), „Unternehmenskonzentration in Deutschland“, https://www.monopolkommission.de/daten/konzentration.html
- Datensatzbeschreibung: Heidorn, Helen und John P. Weche (2020), „Business Concentration Data for Germany“, Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik 241 (5–6): 801–11, https://doi.org/10.1515/jbnst-2020-0010