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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
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Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
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Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation unter anderem Empfehlungen bezüglich des Überbaus von Glasfasernetzen und zum (offenen) Netzzugang, zur Verfahrensbeschleunigung bei der Bundesnetzagentur und zur Mobilfunkfrequenzverlängerung.
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Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Post unter anderem Empfehlungen zur Ausgestaltung des Universaldienstes, zum Erhalt der Vorteile von Wettbewerb im schrumpfenden Briefbereich und zur Durchsetzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen im Postsektor.
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Mit Wettbewerb aus der Energiekrise
09. Oktober 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Energie unter anderem Empfehlungen zur Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten, zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Kapazitätsmarktes im Stromsektor und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
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CPO-Konzentration
09. Oktober 2023: Das Tool der Monopolkommission gibt einen Überblick über die Anbieterkonzentration bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
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Policy Brief zur „Fair Share“-Debatte
03. Mai 2023: Die Monopolkommission hält in ihrem zwölften Policy Brief einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung von OTT-Anbietern an die Telekommunikationsnetzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht
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10. Sektorgutachten Bahn (2025): Sondervermögen Schiene: Jetzt die Weichen richtig stellen!

Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, Bonn, 13. Juni 2025


Die Monopolkommission warnt in ihrem 10. Sektorgutachten Bahn davor, eine historische Chance zu verspielen: Das geplante Sondervermögen Infrastruktur zur Modernisierung des deutschen Schienennetzes darf nicht in alten Strukturen versickern, sondern muss als Hebel für einen echten Neustart genutzt werden.

„Geld alleine reicht nicht aus. Wir müssen jetzt die Chance nutzen, einen echten Kurswechsel bei der Bahn zu vollziehen“, sagt Prof. Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. „Es bedarf grundlegender, struktureller Veränderungen, damit das Sondervermögen auch kosteneffizient im Schienennetz ankommt und nicht in intransparenten Finanzflüssen verpufft.“

Die Monopolkommission empfiehlt daher:

  • Zweckgebundene Mittel für Modernisierung und Digitalisierung: Die Bundesregierung soll das Sondervermögen für die Schiene ausschließlich für zukunftsgerichtete Maßnahmen verwenden. Neben der Modernisierung des Schienennetzes soll sie besonders die Digitalisierung von Abläufen und der Infrastruktur vorantreiben. Denn durch eine höhere Effizienz bei den Abläufen verringern sich die Trassenpreise für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und damit die Ticketpreise für Kundinnen und Kunden.
  • Transparenz und fachkompetente Kontrolle: Eine Steuerungs- und Monitoringstelle, unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus der Branche, soll die Finanzflüsse kontrollieren. Sie prüft, ob die Mittel kosteneffizient verwendet und klar definierte Ziele des Bundes erreicht werden. So kann sichergestellt werden, dass die Investitionen den größtmöglichen Nutzen für das Gemeinwohl schaffen.
  • Strukturelle Entflechtung: Die Monopolkommission begrüßt, dass die neue Bundesregierung die DB InfraGO AG weiter entflechten und Aufsichtsrat sowie Vorstand neu aufstellen, vor allem aber mit mehr Fachkompetenz versehen möchte. Langfristig bleibt die Empfehlung bestehen, Netz und Betrieb der Bahn eigentumsrechtlich gänzlich voneinander zu trennen. Bis dahin gilt die Minimalforderung, dass alle Verantwortlichkeiten rund um die Bahninfrastruktur an die DB InfraGO AG übergeben werden. Außerdem sollen die Verträge zwischen der DB AG und der DB InfraGO AG, durch die Gewinnabführung und Kontrolle geregelt werden, beendet werden.

Laut Monopolkommission besteht die Gefahr, dass öffentliche Mittel nicht wie vorgesehen im Schienennetz ankommen, sondern indirekt durch Quersubventionierungen anderen Bereichen des DB-Konzerns zugutekommen. Die Finanzflüsse zwischen der DB AG und ihrer Tochter InfraGO AG gelten als wenig transparent. Problematisch ist dabei die Doppelrolle des Konzerns: Einerseits betreibt er über die DB InfraGO AG das Schienennetz, andererseits nutzt er es selbst mit DB-eigenen Verkehrsunternehmen. Diese Struktur erschwert faire Wettbewerbsbedingungen.

Neben dieser strukturellen Benachteiligung kommt ein weiterer Wettbewerbsnachteil für andere Anbieter hinzu: Die rasant gestiegenen Trassenpreise. Vor dem Beschluss des Sondervermögens Infrastruktur hatte die Bundesregierung zusätzliche Mittel an die DB InfraGO AG über eine Eigenkapitalerhöhung fließen lassen, um die Sanierung des Schienennetzes voranzutreiben. Hintergrund war, dass die Schuldenbremse eine Finanzierung von Investitionen über Bauzuschüsse nicht zuließ. Dieser Schritt und die hohen Zinsen auf das Eigenkapital haben die Trassenpreise jedoch je nach Segment um bis zu ca. 30 Prozent in den letzten fünf Jahren in die Höhe schießen lassen. Zudem ist bislang unklar, wie hoch die Trassenpreise 2026 ausfallen werden. Das macht es den Wettbewerbern auf der Schiene zusätzlich schwer, im Markt zu bestehen.

Die Monopolkommission empfiehlt daher eine vorübergehende Absenkung der Eigenkapitalverzinsung bei der DB InfraGO AG, um die Trassenpreise abzubremsen. Außerdem soll der Bund Anreize gezielt nachschärfen, um eine höhere Qualität und Pünktlichkeit durch die Eisenbahninfrastruktur zu erreichen.

„Nur wenn das Sondervermögen und die Absenkung der Trassenpreise wettbewerbsorientiert für die Schiene ausgestaltet werden, profitieren Reisende und der Güterverkehr von günstigeren Preisen, mehr Innovationen und besserer Qualität“, betont Prof. Tomaso Duso.

 


Bahn 2025: Jetzt die Weichen richtig stellen mit dem Sondervermögen Schiene


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sektorgutachten im Volltext

 

Mehr Wettbewerb bei Rüstungsausgaben


23. April 2025


Pressemitteilung

Monopolkommission fordert Kurswechsel: Mehr Wettbewerb bei Rüstungsausgaben

Im Hinblick auf das Ziel „Readiness 2030“ der Europäischen Union fordert die Monopolkommission eine dringende Transformation der Rüstungsbeschaffung, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern. Bei geplanten Investitionen in die Verteidigung in Höhe von 800 Milliarden Euro kann es sich Europa nicht leisten, mit aufwändigen Beschaffungsprozessen Innovation auszubremsen und die Entwicklung innovativer Technologien zu verzögern. Das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung fordert einen Abbau von Bürokratie, die Priorisierung europäischer Gesamtlösungen und die Schaffung von Schnellverfahren für innovative Technologien – und das alles unter der Einhaltung robuster Wettbewerbsschutzmechanismen.

„Wettbewerb ist nicht nur ein Luxusgut in Friedenszeiten – es ist das grundlegende Prinzip der europäischen Wirtschaftsordnung und zugleich der Motor für Innovation und Effizienz, auch in der Verteidigungsbeschaffung“, sagt Professor Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. „Ohne einen robusten Wettbewerbsrahmen, der Start-ups und Innovationen in strategisch bedeutsamen Schlüsseltechnologien wie KI, Cybersicherheit und unbemannten Systemen Möglichkeiten eröffnet, laufen wir Gefahr, starre Monopole zu schaffen, die unsere Sicherheitslösungen über Jahrzehnte hinweg beeinträchtigen.“

In ihrer Stellungnahme präsentiert die Monopolkommission konkrete Empfehlungen für eine wettbewerbsfreundliche Beschaffungspolitik, die auf drei zentralen Forderungen beruht:

  1. Stärkere europäische Koordinierung und Interoperabilität
    Die Mitgliedstaaten müssen ihre Beschaffungsstrategien abstimmen und koordinieren, um Nachfrage zu bündeln, Skaleneffekte zu erzeugen und eine Fragmentierung der europäischen Verteidigungsindustrie zu vermeiden. Verteidigungssysteme sollten mit Interoperabilität als Grundvoraussetzung und nicht als nachträglicher Zusatz konzipiert werden, um eine nahtlose Koordination der Streitkräfte in der EU zu ermöglichen.
  2. Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffungsverfahren
    Die aktuellen Beschaffungsprozesse bevorzugen häufig etablierte Auftragnehmer und schließen innovative Lösungen aus. Durch die Einführung flexibler, innovationsfreundlicher Formate können Beschaffungsbehörden die Agilität und Kreativität kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nutzen. Dies würde die Lieferantenbasis diversifizieren und den technologischen Fortschritt beschleunigen.
  3. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Dringlichkeit und Innovation
    Auch wenn akute sicherheitspolitische Erfordernisse die Zusammenarbeit mit bewährten Anbietern erfordern, empfiehlt die Kommission die parallele Umsetzung von Dual-Sourcing-Strategien und wettbewerbsfördernden Innovationsprogrammen. Dieser zweigleisige Ansatz gewährleistet sowohl kurzfristige Einsatzbereitschaft als auch langfristige technologische Überlegenheit.

Die Monopolkommission betont darüber hinaus, dass die Vergabe öffentlicher Mittel fest im Rechtsstaat verankert bleiben muss. Vorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen und zu staatlichen Beihilfen sollten vereinfacht, aber nicht aufgehoben werden. Regulierungsbehörden müssen in der Lage sein, wettbewerbswidriges Verhalten, Korruption und Absprachen wirksam zu erkennen und zu bekämpfen – ohne Innovation zu behindern.

„Transparente Verfahren sind unerlässlich, damit der Verteidigungssektor innovativ, effizient und öffentlich rechenschaftspflichtig arbeiten kann“, so Professor Duso abschließend.

Download Vollständiges Statement zum Nachlesen (auf Englisch)

Nachruf auf Dr. Horst Greiffenberg (1. Mai 1947 – 19. Februar 2025)

Bonn, 24. Februar 2025


Die Monopolkommission trauert um Dr. Horst Greiffenberg, der die Arbeit unserer Institution über Jahrzehnte maßgeblich geprägt hat.

Horst Greiffenberg war von 1977 bis 2012 in der Geschäftsstelle der Monopolkommission tätig, die er über drei Jahrzehnte als Generalsekretär leitete. Mit großem Engagement und einem klaren Bekenntnis zum Wettbewerb hat er in dieser Zeit Grundlagen geschaffen, auf denen die Arbeit der Monopolkommission bis heute aufbaut. Über wechselnde Besetzungen der Kommission und inhaltliche Veränderungen hinweg hat er für Kontinuität und Qualität in der wettbewerbspolitischen Beratung gesorgt. Seine Arbeit hat maßgeblich dazu beigetragen, das Ansehen der Monopolkommission in Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit nachhaltig zu stärken.

Die Monopolkommission wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

Monopolkommission gibt Empfehlungen für die nächste Bundesregierung

Bonn, 20. Januar 2025

In Deutschland und Europa besteht erheblicher Reformbedarf. Die Politik muss die Rahmenbedingungen so setzen, dass Unternehmen international wettbewerbsfähig sein können. Die Monopolkommission sieht im Wettbewerb den Schlüssel, um die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland und Europa wiederzuerlangen. Dazu macht die Monopolkommission neun wettbewerbspolitische Empfehlungen, die sie im Dezember 2024 an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger übermittelt hat:

  • Wettbewerbsfähigkeit durch Vollendung des EU-Binnenmarktes stärken
  • Industriepolitik einsetzen, wenn Funktionsfähigkeit von Märkten tatsächlich gestört ist
  • Wirtschaftlicher Machtkonzentration insbesondere in digitalen Märkten entschieden entgegenwirken
  • Beteiligung des Bundes an Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG beenden
  • Deutsche Bahn durch eigentumsrechtliche Trennung und gesetzlich vorgegebene Gemeinwohlziele für die Zukunft aufstellen
  • Im Energiesektor wettbewerbsoffene Lösungen umsetzen und Versorgungssicherheit durch wettbewerbsgesteuerten kombinierten Kapazitätsmarkt schaffen
  • Bei Fernwärme durch effektive Regulierung Transparenz und Wettbewerb herstellen
  • Wettbewerbselemente bei der Entwicklung von Netzen stärken
  • Regulierung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher wettbewerbsorientiert ausgestalten
  • Die detaillierten Empfehlungen stehen ab sofort zum Download bereit.


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    Über Uns

    Monopolkommission 2024

    Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

    Constanze Buchheim
    Pamela Knapp
    Dagmar Kollmann
    Prof. Dr. Rupprecht Podszun

    Unsere Aufgaben und Kontakt


    Podcasts




    10. Sektorgutachten Bahn (2025): Sondervermögen Schiene: Jetzt die Weichen richtig stellen!

    Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, Bonn, 13. Juni 2025


    Die Monopolkommission warnt in ihrem 10. Sektorgutachten Bahn davor, eine historische Chance zu verspielen: Das geplante Sondervermögen Infrastruktur zur Modernisierung des deutschen Schienennetzes darf nicht in alten Strukturen versickern, sondern muss als Hebel für einen echten Neustart genutzt werden.

    „Geld alleine reicht nicht aus. Wir müssen jetzt die Chance nutzen, einen echten Kurswechsel bei der Bahn zu vollziehen“, sagt Prof. Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. „Es bedarf grundlegender, struktureller Veränderungen, damit das Sondervermögen auch kosteneffizient im Schienennetz ankommt und nicht in intransparenten Finanzflüssen verpufft.“

    Die Monopolkommission empfiehlt daher:

    • Zweckgebundene Mittel für Modernisierung und Digitalisierung: Die Bundesregierung soll das Sondervermögen für die Schiene ausschließlich für zukunftsgerichtete Maßnahmen verwenden. Neben der Modernisierung des Schienennetzes soll sie besonders die Digitalisierung von Abläufen und der Infrastruktur vorantreiben. Denn durch eine höhere Effizienz bei den Abläufen verringern sich die Trassenpreise für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und damit die Ticketpreise für Kundinnen und Kunden.
    • Transparenz und fachkompetente Kontrolle: Eine Steuerungs- und Monitoringstelle, unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus der Branche, soll die Finanzflüsse kontrollieren. Sie prüft, ob die Mittel kosteneffizient verwendet und klar definierte Ziele des Bundes erreicht werden. So kann sichergestellt werden, dass die Investitionen den größtmöglichen Nutzen für das Gemeinwohl schaffen.
    • Strukturelle Entflechtung: Die Monopolkommission begrüßt, dass die neue Bundesregierung die DB InfraGO AG weiter entflechten und Aufsichtsrat sowie Vorstand neu aufstellen, vor allem aber mit mehr Fachkompetenz versehen möchte. Langfristig bleibt die Empfehlung bestehen, Netz und Betrieb der Bahn eigentumsrechtlich gänzlich voneinander zu trennen. Bis dahin gilt die Minimalforderung, dass alle Verantwortlichkeiten rund um die Bahninfrastruktur an die DB InfraGO AG übergeben werden. Außerdem sollen die Verträge zwischen der DB AG und der DB InfraGO AG, durch die Gewinnabführung und Kontrolle geregelt werden, beendet werden.

    Laut Monopolkommission besteht die Gefahr, dass öffentliche Mittel nicht wie vorgesehen im Schienennetz ankommen, sondern indirekt durch Quersubventionierungen anderen Bereichen des DB-Konzerns zugutekommen. Die Finanzflüsse zwischen der DB AG und ihrer Tochter InfraGO AG gelten als wenig transparent. Problematisch ist dabei die Doppelrolle des Konzerns: Einerseits betreibt er über die DB InfraGO AG das Schienennetz, andererseits nutzt er es selbst mit DB-eigenen Verkehrsunternehmen. Diese Struktur erschwert faire Wettbewerbsbedingungen.

    Neben dieser strukturellen Benachteiligung kommt ein weiterer Wettbewerbsnachteil für andere Anbieter hinzu: Die rasant gestiegenen Trassenpreise. Vor dem Beschluss des Sondervermögens Infrastruktur hatte die Bundesregierung zusätzliche Mittel an die DB InfraGO AG über eine Eigenkapitalerhöhung fließen lassen, um die Sanierung des Schienennetzes voranzutreiben. Hintergrund war, dass die Schuldenbremse eine Finanzierung von Investitionen über Bauzuschüsse nicht zuließ. Dieser Schritt und die hohen Zinsen auf das Eigenkapital haben die Trassenpreise jedoch je nach Segment um bis zu ca. 30 Prozent in den letzten fünf Jahren in die Höhe schießen lassen. Zudem ist bislang unklar, wie hoch die Trassenpreise 2026 ausfallen werden. Das macht es den Wettbewerbern auf der Schiene zusätzlich schwer, im Markt zu bestehen.

    Die Monopolkommission empfiehlt daher eine vorübergehende Absenkung der Eigenkapitalverzinsung bei der DB InfraGO AG, um die Trassenpreise abzubremsen. Außerdem soll der Bund Anreize gezielt nachschärfen, um eine höhere Qualität und Pünktlichkeit durch die Eisenbahninfrastruktur zu erreichen.

    „Nur wenn das Sondervermögen und die Absenkung der Trassenpreise wettbewerbsorientiert für die Schiene ausgestaltet werden, profitieren Reisende und der Güterverkehr von günstigeren Preisen, mehr Innovationen und besserer Qualität“, betont Prof. Tomaso Duso.

     


    Bahn 2025: Jetzt die Weichen richtig stellen mit dem Sondervermögen Schiene


    Hier finden Sie:

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    das Sektorgutachten im Volltext

     

    Mehr Wettbewerb bei Rüstungsausgaben


    23. April 2025


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    Monopolkommission fordert Kurswechsel: Mehr Wettbewerb bei Rüstungsausgaben

    Im Hinblick auf das Ziel „Readiness 2030“ der Europäischen Union fordert die Monopolkommission eine dringende Transformation der Rüstungsbeschaffung, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern. Bei geplanten Investitionen in die Verteidigung in Höhe von 800 Milliarden Euro kann es sich Europa nicht leisten, mit aufwändigen Beschaffungsprozessen Innovation auszubremsen und die Entwicklung innovativer Technologien zu verzögern. Das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung fordert einen Abbau von Bürokratie, die Priorisierung europäischer Gesamtlösungen und die Schaffung von Schnellverfahren für innovative Technologien – und das alles unter der Einhaltung robuster Wettbewerbsschutzmechanismen.

    „Wettbewerb ist nicht nur ein Luxusgut in Friedenszeiten – es ist das grundlegende Prinzip der europäischen Wirtschaftsordnung und zugleich der Motor für Innovation und Effizienz, auch in der Verteidigungsbeschaffung“, sagt Professor Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. „Ohne einen robusten Wettbewerbsrahmen, der Start-ups und Innovationen in strategisch bedeutsamen Schlüsseltechnologien wie KI, Cybersicherheit und unbemannten Systemen Möglichkeiten eröffnet, laufen wir Gefahr, starre Monopole zu schaffen, die unsere Sicherheitslösungen über Jahrzehnte hinweg beeinträchtigen.“

    In ihrer Stellungnahme präsentiert die Monopolkommission konkrete Empfehlungen für eine wettbewerbsfreundliche Beschaffungspolitik, die auf drei zentralen Forderungen beruht:

    1. Stärkere europäische Koordinierung und Interoperabilität
      Die Mitgliedstaaten müssen ihre Beschaffungsstrategien abstimmen und koordinieren, um Nachfrage zu bündeln, Skaleneffekte zu erzeugen und eine Fragmentierung der europäischen Verteidigungsindustrie zu vermeiden. Verteidigungssysteme sollten mit Interoperabilität als Grundvoraussetzung und nicht als nachträglicher Zusatz konzipiert werden, um eine nahtlose Koordination der Streitkräfte in der EU zu ermöglichen.
    2. Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffungsverfahren
      Die aktuellen Beschaffungsprozesse bevorzugen häufig etablierte Auftragnehmer und schließen innovative Lösungen aus. Durch die Einführung flexibler, innovationsfreundlicher Formate können Beschaffungsbehörden die Agilität und Kreativität kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nutzen. Dies würde die Lieferantenbasis diversifizieren und den technologischen Fortschritt beschleunigen.
    3. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Dringlichkeit und Innovation
      Auch wenn akute sicherheitspolitische Erfordernisse die Zusammenarbeit mit bewährten Anbietern erfordern, empfiehlt die Kommission die parallele Umsetzung von Dual-Sourcing-Strategien und wettbewerbsfördernden Innovationsprogrammen. Dieser zweigleisige Ansatz gewährleistet sowohl kurzfristige Einsatzbereitschaft als auch langfristige technologische Überlegenheit.

    Die Monopolkommission betont darüber hinaus, dass die Vergabe öffentlicher Mittel fest im Rechtsstaat verankert bleiben muss. Vorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen und zu staatlichen Beihilfen sollten vereinfacht, aber nicht aufgehoben werden. Regulierungsbehörden müssen in der Lage sein, wettbewerbswidriges Verhalten, Korruption und Absprachen wirksam zu erkennen und zu bekämpfen – ohne Innovation zu behindern.

    „Transparente Verfahren sind unerlässlich, damit der Verteidigungssektor innovativ, effizient und öffentlich rechenschaftspflichtig arbeiten kann“, so Professor Duso abschließend.

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    Nachruf auf Dr. Horst Greiffenberg (1. Mai 1947 – 19. Februar 2025)

    Bonn, 24. Februar 2025


    Die Monopolkommission trauert um Dr. Horst Greiffenberg, der die Arbeit unserer Institution über Jahrzehnte maßgeblich geprägt hat.

    Horst Greiffenberg war von 1977 bis 2012 in der Geschäftsstelle der Monopolkommission tätig, die er über drei Jahrzehnte als Generalsekretär leitete. Mit großem Engagement und einem klaren Bekenntnis zum Wettbewerb hat er in dieser Zeit Grundlagen geschaffen, auf denen die Arbeit der Monopolkommission bis heute aufbaut. Über wechselnde Besetzungen der Kommission und inhaltliche Veränderungen hinweg hat er für Kontinuität und Qualität in der wettbewerbspolitischen Beratung gesorgt. Seine Arbeit hat maßgeblich dazu beigetragen, das Ansehen der Monopolkommission in Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit nachhaltig zu stärken.

    Die Monopolkommission wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

    Monopolkommission gibt Empfehlungen für die nächste Bundesregierung

    Bonn, 20. Januar 2025

    In Deutschland und Europa besteht erheblicher Reformbedarf. Die Politik muss die Rahmenbedingungen so setzen, dass Unternehmen international wettbewerbsfähig sein können. Die Monopolkommission sieht im Wettbewerb den Schlüssel, um die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland und Europa wiederzuerlangen. Dazu macht die Monopolkommission neun wettbewerbspolitische Empfehlungen, die sie im Dezember 2024 an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger übermittelt hat:

  • Wettbewerbsfähigkeit durch Vollendung des EU-Binnenmarktes stärken
  • Industriepolitik einsetzen, wenn Funktionsfähigkeit von Märkten tatsächlich gestört ist
  • Wirtschaftlicher Machtkonzentration insbesondere in digitalen Märkten entschieden entgegenwirken
  • Beteiligung des Bundes an Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG beenden
  • Deutsche Bahn durch eigentumsrechtliche Trennung und gesetzlich vorgegebene Gemeinwohlziele für die Zukunft aufstellen
  • Im Energiesektor wettbewerbsoffene Lösungen umsetzen und Versorgungssicherheit durch wettbewerbsgesteuerten kombinierten Kapazitätsmarkt schaffen
  • Bei Fernwärme durch effektive Regulierung Transparenz und Wettbewerb herstellen
  • Wettbewerbselemente bei der Entwicklung von Netzen stärken
  • Regulierung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher wettbewerbsorientiert ausgestalten
  • Die detaillierten Empfehlungen stehen ab sofort zum Download bereit.


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