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  • Pressemitteilungen
Neue Bahnstrategie als Chance für mehr Wettbewerb
Die neue Agenda markiert einen wichtigen Schritt für einen echten Neustart der Schiene.
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Pressestatement Tomaso Duso: Systemkosten statt Stromsteuer senken
Mit strukturellen Lösungen Strom für alle günstiger machen. Dafür braucht es dynamische Netzentgelte.
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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
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Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
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11. Sektorgutachten Telekommunikation (2019): Staatliches Augenmaß beim Netzausbau

Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 3. Dezember 2019


  1. Der Vorrang privater Investitionen beim Breitbandausbau sollte gewahrt bleiben. Staatliche Förderung ist maßvoll zu dimensionieren und zielgerichtet dort zu gewähren, wo kein Ausbau durch den Markt erfolgt.
  2. Die geplante Festnetzförderung in „grauen Flecken“ bedarf der Anpassung, um eine großflächige Verdrängung privater Investitionen im Festnetz zu verhindern. Ergänzend sollten Gigabit-Gutscheine zur Nachfrageförderung eingesetzt werden.
  3. Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung sollte der Ausbau in bisher unversorgten Gebieten in einem wettbewerblichen Verfahren ausgeschrieben werden.

Weiterlesen …

Policy Brief der Monopolkommission zum Regierungsentwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes

Policy Brief | Ausgabe 3 | 21. November 2019


Die Monopolkommission legt heute ihren dritten Policy Brief vor. Darin befasst sie sich mit dem Regierungsentwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes und dessen Auswirkungen auf die Entwicklung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung.

  1. Der Entwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz ist zu begrüßen und stärkt in mehreren Punkten die Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  2. Ein Wettbewerb um die beste Gesundheitsversorgung kann sich jedoch erst richtig entfalten, wenn im nächsten Schritt ein verbesserter gesetzlicher Rahmen für individuelle Leistungsangebote der Kassen geschaffen wird.
  3. Kassen, die in die Gesundheit ihrer Versicherten investieren, werden dafür derzeit nicht äquivalent vergütet. In dem bestehenden Gesetzentwurf sollte noch ein Evaluationsauftrag zur Berücksichtigung der Neuerkrankungsrate im Risikostrukturausgleich aufgenommen werden.

Download des Policy Brief

7. Sektorgutachten Energie (2019): Wettbewerb mit neuer Energie

Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 18. September 2019


  1. Verbreitung der Elektromobilität wird durch Monopole erschwert: Kommunen sollten sich beim Ladesäulenausbau für die Konkurrenz verschiedener Betreiber einsetzen.
  2. Unzureichender Wettbewerb bei Ausschreibungen für Windenergie: mehr verfügbare Flächen und Genehmigungen notwendig.
  3. Stromgroßhandel mit Problemen bei Preisspitzen: Preisaufsicht sollte nachsteuern.

Weiterlesen …

Monopolkommission sieht Erteilung der Ministererlaubnis im Fall Miba/Zollern kritisch

Bonn, 19. August 2019


Der Bundeswirtschaftsminister hat heute für den Zusammenschluss Miba/Zollern die Ausnahmeerlaubnis unter Bedingungen und Auflagen erteilt. Die Monopolkommission, die den Bundeswirtschaftsminister im Ministererlaubnisverfahren berät, hatte im April 2019 von einer Erlaubniserteilung abgeraten, weil nach ihren Ermittlungen die mit dem Zusammenschluss einhergehende Wettbewerbsbeschränkung nicht durch besondere Interessen der Allgemeinheit aufgewogen wird. In einer gesonderten Stellungnahme im August 2019 hat die Monopolkommission außerdem die beabsichtigten Bedingungen und Auflagen analysiert und als wenig geeignet und jedenfalls teilweise rechtlich unzulässig bewertet.


Sie finden hier:

die Pressemitteilung vom 19.08.2019

die Stellungnahme zu den beabsichtigten Nebenbestimmungen

das Sondergutachten im Volltext

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Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

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Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 3. Dezember 2019


  1. Der Vorrang privater Investitionen beim Breitbandausbau sollte gewahrt bleiben. Staatliche Förderung ist maßvoll zu dimensionieren und zielgerichtet dort zu gewähren, wo kein Ausbau durch den Markt erfolgt.
  2. Die geplante Festnetzförderung in „grauen Flecken“ bedarf der Anpassung, um eine großflächige Verdrängung privater Investitionen im Festnetz zu verhindern. Ergänzend sollten Gigabit-Gutscheine zur Nachfrageförderung eingesetzt werden.
  3. Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung sollte der Ausbau in bisher unversorgten Gebieten in einem wettbewerblichen Verfahren ausgeschrieben werden.

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Policy Brief der Monopolkommission zum Regierungsentwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes

Policy Brief | Ausgabe 3 | 21. November 2019


Die Monopolkommission legt heute ihren dritten Policy Brief vor. Darin befasst sie sich mit dem Regierungsentwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes und dessen Auswirkungen auf die Entwicklung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung.

  1. Der Entwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz ist zu begrüßen und stärkt in mehreren Punkten die Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  2. Ein Wettbewerb um die beste Gesundheitsversorgung kann sich jedoch erst richtig entfalten, wenn im nächsten Schritt ein verbesserter gesetzlicher Rahmen für individuelle Leistungsangebote der Kassen geschaffen wird.
  3. Kassen, die in die Gesundheit ihrer Versicherten investieren, werden dafür derzeit nicht äquivalent vergütet. In dem bestehenden Gesetzentwurf sollte noch ein Evaluationsauftrag zur Berücksichtigung der Neuerkrankungsrate im Risikostrukturausgleich aufgenommen werden.

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7. Sektorgutachten Energie (2019): Wettbewerb mit neuer Energie

Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 18. September 2019


  1. Verbreitung der Elektromobilität wird durch Monopole erschwert: Kommunen sollten sich beim Ladesäulenausbau für die Konkurrenz verschiedener Betreiber einsetzen.
  2. Unzureichender Wettbewerb bei Ausschreibungen für Windenergie: mehr verfügbare Flächen und Genehmigungen notwendig.
  3. Stromgroßhandel mit Problemen bei Preisspitzen: Preisaufsicht sollte nachsteuern.

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Der Bundeswirtschaftsminister hat heute für den Zusammenschluss Miba/Zollern die Ausnahmeerlaubnis unter Bedingungen und Auflagen erteilt. Die Monopolkommission, die den Bundeswirtschaftsminister im Ministererlaubnisverfahren berät, hatte im April 2019 von einer Erlaubniserteilung abgeraten, weil nach ihren Ermittlungen die mit dem Zusammenschluss einhergehende Wettbewerbsbeschränkung nicht durch besondere Interessen der Allgemeinheit aufgewogen wird. In einer gesonderten Stellungnahme im August 2019 hat die Monopolkommission außerdem die beabsichtigten Bedingungen und Auflagen analysiert und als wenig geeignet und jedenfalls teilweise rechtlich unzulässig bewertet.


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die Pressemitteilung vom 19.08.2019

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