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Lebensmittelmärkte unter Druck
21. November 2025: Empfehlungen des Sondergutachtens zum Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und bei Herstellern sowie zu Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft
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Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem
4. November 2025: Die Empfehlungen der Monopolkommission im 10. Sektorgutachten Energie für Strom-, Fernwärme- und Gasnetze sowie die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
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Offene Umsatzsteuerfragen gefährden Existenz der alternativen Briefdienste!
Policy Brief Oktober 2025: Die derzeitige Situation, in der nur einzelne Anbieter, insbesondere die Deutsche Post, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren, muss zügig beendet werden.
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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Pressestatement Oktober 2025: Die Monopolkommission begrüßt den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 - er enthält viele gute Impulse, es besteht aber auch Nachbesserungsbedarf.
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EU-Wettbewerbsrecht: Mehr Tempo, mehr Durchschlagskraft!
Policy Brief Oktober 2025: Die Monopolkommission empfiehlt Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht sowohl bei Kartell- und Missbrauchsverfahren als auch in der Fusionskontrolle.
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Neue Bahnstrategie als Chance für mehr Wettbewerb
Pressestatement September 2025: Die neue Agenda markiert einen wichtigen Schritt für einen echten Neustart der Schiene.
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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Hauptgutachten XXIII: Wettbewerb 2020

Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 29. Juli 2020


Monopolkommission: Die Wettbewerbsordnung in Europa in Zeiten der Corona-Krise, des digitalen Wandels und wachsender Herausforderungen durch den chinesischen Staatskapitalismus stärken

Deutschland hat die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union in einer Zeit großer Herausforderungen für die Wettbewerbsordnung in Europa übernommen. Die Corona-Krise gefährdet die wirtschaftliche Stabilität nachhaltig. In der Folge von Rezession und Strukturveränderungen wird die Konzentration auf vielen Märkten zunehmen. Der mit der Krise einhergehende Digitalisierungsschub wird die Marktmacht der führenden Digitalkonzerne weiter stärken. Für eine wachsende Belastung der europäischen Unternehmen im Binnenmarkt sorgt zudem China, welches staatliche und private Unternehmen im Rahmen seiner Wirtschaftspolitik stützt und deren Handeln mit beeinflusst. Die Wettbewerbsordnung in der Krise zu stärken wird eine der großen Aufgaben der deutschen Ratspräsidentschaft sein. Gefragt ist ein Gegenentwurf zu industriepolitischen Ansätzen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt dauerhaft schädigen und damit ein zentrales Element der europäischen Wirtschaftsordnung gefährden würden.

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach, Ph.D. sagt dazu: „Der Europäische Binnenmarkt ist eine Erfolgsgeschichte. Der Wettbewerb im Binnenmarkt sollte durch neue Instrumente gestärkt werden. Hierzu kann die Bundesregierung beitragen, indem sie sich im Rahmen der Ratspräsidentschaft für eine Plattformregulierung einsetzt. Missbräuchliches Verhalten von marktbeherrschenden Plattformen muss verhindert werden. Außerdem sollte ein Drittlandsbeihilfeinstrument eingeführt werden. Dessen Ziel ist es, fairen Wettbewerb zwischen europäischen und insbesondere chinesischen Unternehmen sicherzustellen.“

Die Monopolkommission gibt in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2020“ Empfehlungen ab, wie die Wettbewerbsordnung in Deutschland und Europa gestärkt werden kann. Sie hat ihr Gutachten heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.

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Pamela Knapp neues Mitglied der Monopolkommission

Bonn, 1. Juli 2020


Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat auf Vorschlag der Bundesregierung Frau Pamela Knapp zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 als neues Mitglied der Monopolkommission berufen. Frau Knapp ist Mitglied in Aufsichtsgremien verschiedener europäischer Konzerne, unter anderem dem Aufsichtsrat der LANXESS AG mit Sitz in Köln. Ein ausführlicher Lebenslauf von Pamela Knapp findet sich hier.

Frau Knapp folgt auf Frau Dr. Angelika Westerwelle, die die Monopolkommission nach drei Amtsperioden zum 30. Juni 2020 verlässt.

Gleichzeitig hat der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung die Mitglieder Dagmar Kollmann und Prof. Dr. Jürgen Kühling LL.M. zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 wiederberufen.

Policy Brief zum Referentenentwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz

Policy Brief | Ausgabe 4 | 29. Januar 2020


Die Monopolkommission befasst sich in ihrem vierten Policy Brief mit dem Referentenentwurf für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz).

  1. Die neuartigen Missbrauchstatbestände für Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung sollten nicht übereilt eingeführt werden.
  2. Bei Ausbeutungsmissbräuchen sollte weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen beherrschender Stellung und missbräuchlichem Verhalten vorhanden sein.
  3. Die verfahrensbetroffenen Unternehmen sollten gesetzlich stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden, soweit eine effektive kartellbehördliche Rechtsdurchsetzung andernfalls nicht zu gewährleisten ist.
  4. Eine Erhöhung der Aufgreifschwellen der Fusionskontrolle und die damit verbundene Absenkung des Wettbewerbsschutzes sollten mit einer gezielten Erhöhung der Kontrolldichte auf Regionalmärkten verbunden werden.

Download des Policy Brief

11. Sektorgutachten Post (2019): Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den Wettbewerb

Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 3. Dezember 2019


  1. Der Wettbewerb auf dem Briefmarkt ist weiterhin unzureichend, während er auf dem Paketmarkt an Intensität gewinnt
  2. Die Marktmissbrauchsaufsicht auf dem Briefmarkt sollte verschärft werden
  3. Der Verbraucherschutz soll durch ein verbessertes Verfahren der Entgeltgenehmigung und verbindliche Schlichtungsverfahren gestärkt werden

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Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt

 

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Hauptgutachten XXIII: Wettbewerb 2020

Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 29. Juli 2020


Monopolkommission: Die Wettbewerbsordnung in Europa in Zeiten der Corona-Krise, des digitalen Wandels und wachsender Herausforderungen durch den chinesischen Staatskapitalismus stärken

Deutschland hat die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union in einer Zeit großer Herausforderungen für die Wettbewerbsordnung in Europa übernommen. Die Corona-Krise gefährdet die wirtschaftliche Stabilität nachhaltig. In der Folge von Rezession und Strukturveränderungen wird die Konzentration auf vielen Märkten zunehmen. Der mit der Krise einhergehende Digitalisierungsschub wird die Marktmacht der führenden Digitalkonzerne weiter stärken. Für eine wachsende Belastung der europäischen Unternehmen im Binnenmarkt sorgt zudem China, welches staatliche und private Unternehmen im Rahmen seiner Wirtschaftspolitik stützt und deren Handeln mit beeinflusst. Die Wettbewerbsordnung in der Krise zu stärken wird eine der großen Aufgaben der deutschen Ratspräsidentschaft sein. Gefragt ist ein Gegenentwurf zu industriepolitischen Ansätzen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt dauerhaft schädigen und damit ein zentrales Element der europäischen Wirtschaftsordnung gefährden würden.

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach, Ph.D. sagt dazu: „Der Europäische Binnenmarkt ist eine Erfolgsgeschichte. Der Wettbewerb im Binnenmarkt sollte durch neue Instrumente gestärkt werden. Hierzu kann die Bundesregierung beitragen, indem sie sich im Rahmen der Ratspräsidentschaft für eine Plattformregulierung einsetzt. Missbräuchliches Verhalten von marktbeherrschenden Plattformen muss verhindert werden. Außerdem sollte ein Drittlandsbeihilfeinstrument eingeführt werden. Dessen Ziel ist es, fairen Wettbewerb zwischen europäischen und insbesondere chinesischen Unternehmen sicherzustellen.“

Die Monopolkommission gibt in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2020“ Empfehlungen ab, wie die Wettbewerbsordnung in Deutschland und Europa gestärkt werden kann. Sie hat ihr Gutachten heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.

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Pamela Knapp neues Mitglied der Monopolkommission

Bonn, 1. Juli 2020


Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat auf Vorschlag der Bundesregierung Frau Pamela Knapp zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 als neues Mitglied der Monopolkommission berufen. Frau Knapp ist Mitglied in Aufsichtsgremien verschiedener europäischer Konzerne, unter anderem dem Aufsichtsrat der LANXESS AG mit Sitz in Köln. Ein ausführlicher Lebenslauf von Pamela Knapp findet sich hier.

Frau Knapp folgt auf Frau Dr. Angelika Westerwelle, die die Monopolkommission nach drei Amtsperioden zum 30. Juni 2020 verlässt.

Gleichzeitig hat der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung die Mitglieder Dagmar Kollmann und Prof. Dr. Jürgen Kühling LL.M. zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 wiederberufen.

Policy Brief zum Referentenentwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz

Policy Brief | Ausgabe 4 | 29. Januar 2020


Die Monopolkommission befasst sich in ihrem vierten Policy Brief mit dem Referentenentwurf für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz).

  1. Die neuartigen Missbrauchstatbestände für Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung sollten nicht übereilt eingeführt werden.
  2. Bei Ausbeutungsmissbräuchen sollte weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen beherrschender Stellung und missbräuchlichem Verhalten vorhanden sein.
  3. Die verfahrensbetroffenen Unternehmen sollten gesetzlich stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden, soweit eine effektive kartellbehördliche Rechtsdurchsetzung andernfalls nicht zu gewährleisten ist.
  4. Eine Erhöhung der Aufgreifschwellen der Fusionskontrolle und die damit verbundene Absenkung des Wettbewerbsschutzes sollten mit einer gezielten Erhöhung der Kontrolldichte auf Regionalmärkten verbunden werden.

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  1. Der Wettbewerb auf dem Briefmarkt ist weiterhin unzureichend, während er auf dem Paketmarkt an Intensität gewinnt
  2. Die Marktmissbrauchsaufsicht auf dem Briefmarkt sollte verschärft werden
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