Sondergutachten 82: Empfehlungen für einen effektiven und effizienten Digital Markets Act
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB, 5. Oktober 2021
- Den DMA klar auf digitale Ökosysteme ausrichten.
- Regulierungsausnahmen zulassen bei deutlichen Vorteilen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Selbstbevorzugungspraktiken umfassender untersagen.
Wettbewerb in regulierten Sektoren stärken – Empfehlungen für die neue Legislaturperiode
Bonn, 7. September 2021
Die Monopolkommission nimmt den laufenden Bundestagswahlkampf zum Anlass, auf den dringenden Reformbedarf in den regulierten Bereichen Eisenbahn, Energiewirtschaft, Post und Telekommunikation hinzuweisen und rät der künftigen Bundesregierung, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, folgende Themen aufzugreifen:
- Im Sektor Eisenbahn gilt es, die Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber des DB-Konzerns zu stärken, das Regulierungsrecht weiter zu entwickeln und den Deutschlandtakt wettbewerblich auszugestalten.
- Ein angemessener CO2-Preis ist geeignet, den Förderbedarf erneuerbarer Energien zu senken und die Förderung langfristig auslaufen zu lassen. Bis dahin sollte die Förderung erneuerbarer Energien aus Steuermitteln finanziert und die EEG-Umlage abgeschafft werden. Bei den Ladesäulen für E-Autos bedarf es einer größeren Preistransparenz, die Fördersysteme des Bundes sollten um Wettbewerbskriterien ergänzt werden.
- Auf den Briefmärkten bleibt der Wettbewerb schwach. Weitergehende Reformen des Postgesetzes, wie die Erweiterung des Teilleistungszugangs und die Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs der Deutschen Post AG sind geboten.
- Die Staatsanteile an der Deutschen Post AG und an der Deutschen Telekom AG sollten zur Vermeidung von Interessenskonflikten des Bundes als Eigentümer und Regulierer veräußert werden.
Podcast Energie 2021
8. Sektorgutachten Energie (2021): „Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzen“
Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 1. September 2021
Die Monopolkommission stellt heute ihr achtes Sektorgutachten Energie vor.
Virtuelle Übergabe des Sektorgutachtens an die Bundesregierung, vertreten durch Staatssekretär Andreas Feicht am 1. September 2021.
- Angemessene Preise an Ladesäulen erfordern Wahlmöglichkeiten der Ladekundinnen und –kunden.
- Neue Wasserstoffnetze flexibel regulieren und Quersubventionierung verhindern.
- Für den Wettbewerb unter Strombörsen monopolistische Strukturen auflösen.
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