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Lebensmittelmärkte unter Druck
21. November 2025: Empfehlungen des Sondergutachtens zum Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und bei Herstellern sowie zu Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft
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Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem
4. November 2025: Die Empfehlungen der Monopolkommission im 10. Sektorgutachten Energie für Strom-, Fernwärme- und Gasnetze sowie die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
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Offene Umsatzsteuerfragen gefährden Existenz der alternativen Briefdienste!
Policy Brief Oktober 2025: Die derzeitige Situation, in der nur einzelne Anbieter, insbesondere die Deutsche Post, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren, muss zügig beendet werden.
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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Pressestatement Oktober 2025: Die Monopolkommission begrüßt den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 - er enthält viele gute Impulse, es besteht aber auch Nachbesserungsbedarf.
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EU-Wettbewerbsrecht: Mehr Tempo, mehr Durchschlagskraft!
Policy Brief Oktober 2025: Die Monopolkommission empfiehlt Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht sowohl bei Kartell- und Missbrauchsverfahren als auch in der Fusionskontrolle.
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Neue Bahnstrategie als Chance für mehr Wettbewerb
Pressestatement September 2025: Die neue Agenda markiert einen wichtigen Schritt für einen echten Neustart der Schiene.
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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Mehr Wettbewerb bei Rüstungsausgaben


23. April 2025


Pressemitteilung

Monopolkommission fordert Kurswechsel: Mehr Wettbewerb bei Rüstungsausgaben

Im Hinblick auf das Ziel „Readiness 2030“ der Europäischen Union fordert die Monopolkommission eine dringende Transformation der Rüstungsbeschaffung, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern. Bei geplanten Investitionen in die Verteidigung in Höhe von 800 Milliarden Euro kann es sich Europa nicht leisten, mit aufwändigen Beschaffungsprozessen Innovation auszubremsen und die Entwicklung innovativer Technologien zu verzögern. Das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung fordert einen Abbau von Bürokratie, die Priorisierung europäischer Gesamtlösungen und die Schaffung von Schnellverfahren für innovative Technologien – und das alles unter der Einhaltung robuster Wettbewerbsschutzmechanismen.

„Wettbewerb ist nicht nur ein Luxusgut in Friedenszeiten – es ist das grundlegende Prinzip der europäischen Wirtschaftsordnung und zugleich der Motor für Innovation und Effizienz, auch in der Verteidigungsbeschaffung“, sagt Professor Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. „Ohne einen robusten Wettbewerbsrahmen, der Start-ups und Innovationen in strategisch bedeutsamen Schlüsseltechnologien wie KI, Cybersicherheit und unbemannten Systemen Möglichkeiten eröffnet, laufen wir Gefahr, starre Monopole zu schaffen, die unsere Sicherheitslösungen über Jahrzehnte hinweg beeinträchtigen.“

In ihrer Stellungnahme präsentiert die Monopolkommission konkrete Empfehlungen für eine wettbewerbsfreundliche Beschaffungspolitik, die auf drei zentralen Forderungen beruht:

  1. Stärkere europäische Koordinierung und Interoperabilität
    Die Mitgliedstaaten müssen ihre Beschaffungsstrategien abstimmen und koordinieren, um Nachfrage zu bündeln, Skaleneffekte zu erzeugen und eine Fragmentierung der europäischen Verteidigungsindustrie zu vermeiden. Verteidigungssysteme sollten mit Interoperabilität als Grundvoraussetzung und nicht als nachträglicher Zusatz konzipiert werden, um eine nahtlose Koordination der Streitkräfte in der EU zu ermöglichen.
  2. Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffungsverfahren
    Die aktuellen Beschaffungsprozesse bevorzugen häufig etablierte Auftragnehmer und schließen innovative Lösungen aus. Durch die Einführung flexibler, innovationsfreundlicher Formate können Beschaffungsbehörden die Agilität und Kreativität kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nutzen. Dies würde die Lieferantenbasis diversifizieren und den technologischen Fortschritt beschleunigen.
  3. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Dringlichkeit und Innovation
    Auch wenn akute sicherheitspolitische Erfordernisse die Zusammenarbeit mit bewährten Anbietern erfordern, empfiehlt die Kommission die parallele Umsetzung von Dual-Sourcing-Strategien und wettbewerbsfördernden Innovationsprogrammen. Dieser zweigleisige Ansatz gewährleistet sowohl kurzfristige Einsatzbereitschaft als auch langfristige technologische Überlegenheit.

Die Monopolkommission betont darüber hinaus, dass die Vergabe öffentlicher Mittel fest im Rechtsstaat verankert bleiben muss. Vorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen und zu staatlichen Beihilfen sollten vereinfacht, aber nicht aufgehoben werden. Regulierungsbehörden müssen in der Lage sein, wettbewerbswidriges Verhalten, Korruption und Absprachen wirksam zu erkennen und zu bekämpfen – ohne Innovation zu behindern.

„Transparente Verfahren sind unerlässlich, damit der Verteidigungssektor innovativ, effizient und öffentlich rechenschaftspflichtig arbeiten kann“, so Professor Duso abschließend.

Download Vollständiges Statement zum Nachlesen (auf Englisch)

Nachruf auf Dr. Horst Greiffenberg (1. Mai 1947 – 19. Februar 2025)

Bonn, 24. Februar 2025


Die Monopolkommission trauert um Dr. Horst Greiffenberg, der die Arbeit unserer Institution über Jahrzehnte maßgeblich geprägt hat.

Horst Greiffenberg war von 1977 bis 2012 in der Geschäftsstelle der Monopolkommission tätig, die er über drei Jahrzehnte als Generalsekretär leitete. Mit großem Engagement und einem klaren Bekenntnis zum Wettbewerb hat er in dieser Zeit Grundlagen geschaffen, auf denen die Arbeit der Monopolkommission bis heute aufbaut. Über wechselnde Besetzungen der Kommission und inhaltliche Veränderungen hinweg hat er für Kontinuität und Qualität in der wettbewerbspolitischen Beratung gesorgt. Seine Arbeit hat maßgeblich dazu beigetragen, das Ansehen der Monopolkommission in Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit nachhaltig zu stärken.

Die Monopolkommission wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

Monopolkommission gibt Empfehlungen für die nächste Bundesregierung

Bonn, 20. Januar 2025

In Deutschland und Europa besteht erheblicher Reformbedarf. Die Politik muss die Rahmenbedingungen so setzen, dass Unternehmen international wettbewerbsfähig sein können. Die Monopolkommission sieht im Wettbewerb den Schlüssel, um die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland und Europa wiederzuerlangen. Dazu macht die Monopolkommission neun wettbewerbspolitische Empfehlungen, die sie im Dezember 2024 an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger übermittelt hat:

  • Wettbewerbsfähigkeit durch Vollendung des EU-Binnenmarktes stärken
  • Industriepolitik einsetzen, wenn Funktionsfähigkeit von Märkten tatsächlich gestört ist
  • Wirtschaftlicher Machtkonzentration insbesondere in digitalen Märkten entschieden entgegenwirken
  • Beteiligung des Bundes an Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG beenden
  • Deutsche Bahn durch eigentumsrechtliche Trennung und gesetzlich vorgegebene Gemeinwohlziele für die Zukunft aufstellen
  • Im Energiesektor wettbewerbsoffene Lösungen umsetzen und Versorgungssicherheit durch wettbewerbsgesteuerten kombinierten Kapazitätsmarkt schaffen
  • Bei Fernwärme durch effektive Regulierung Transparenz und Wettbewerb herstellen
  • Wettbewerbselemente bei der Entwicklung von Netzen stärken
  • Regulierung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher wettbewerbsorientiert ausgestalten
  • Die detaillierten Empfehlungen stehen ab sofort zum Download bereit.


    Die Monopolkommission trauert um Erhard Kantzenbach

    11. November 2024


    In tiefer Trauer nehmen wir Abschied vom ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission, Professor Erhard Kantzenbach, der am 4. November 2024 im Alter von 93 Jahren verstorben ist.

    Erhard Kantzenbach war von Januar 1974 bis Juni 1986 Mitglied und ab Januar 1979 Vorsitzender der Monopolkommission. Als herausragender Wissenschaftler und Vordenker des Wettbewerbsrechts prägte er die Arbeit der Kommission durch seine bahnbrechenden Ideen und seine klare wirtschaftspolitische Analyse. Unter der Leitung von Erhard Kantzenbach hat die Monopolkommission ihre Rolle als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung gefestigt.

    Mit seinem Konzept des „funktionsfähigen Wettbewerbs“, das in die wettbewerbspolitische Ideengeschichte eingegangen ist, setzte Erhard Kantzenbach wegweisende Impulse für die Weiterentwicklung des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts. Sein Wirken hat nicht nur die kartellrechtliche Praxis beeinflusst, sondern auch Generationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern inspiriert.

    Die Ideen und Prinzipien, die Erhard Kantzenbach während seiner Amtszeit in die Monopolkommission eingebracht hat, wirken bis heute fort. Sein Engagement, sein scharfer analytischer Verstand und seine unermüdliche Leidenschaft für eine gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft machen ihn zu einem bleibenden Vorbild für die wettbewerbspolitische Gemeinschaft. Erhard Kantzenbach wird uns allen sehr fehlen, aber sein Vermächtnis wird die Entwicklung des Wettbewerbsrechts auch in Zukunft prägen.

    Unsere Gedanken sind in dieser schweren Zeit bei seiner Familie. Wir trauern mit ihr um einen außergewöhnlichen Menschen, Wissenschaftler und Vordenker. Die Monopolkommission wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

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    Über Uns

    Monopolkommission 2024

    Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

    Constanze Buchheim
    Pamela Knapp
    Dagmar Kollmann
    Prof. Dr. Rupprecht Podszun

    Unsere Aufgaben und Kontakt

     

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    Mehr Wettbewerb bei Rüstungsausgaben


    23. April 2025


    Pressemitteilung

    Monopolkommission fordert Kurswechsel: Mehr Wettbewerb bei Rüstungsausgaben

    Im Hinblick auf das Ziel „Readiness 2030“ der Europäischen Union fordert die Monopolkommission eine dringende Transformation der Rüstungsbeschaffung, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern. Bei geplanten Investitionen in die Verteidigung in Höhe von 800 Milliarden Euro kann es sich Europa nicht leisten, mit aufwändigen Beschaffungsprozessen Innovation auszubremsen und die Entwicklung innovativer Technologien zu verzögern. Das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung fordert einen Abbau von Bürokratie, die Priorisierung europäischer Gesamtlösungen und die Schaffung von Schnellverfahren für innovative Technologien – und das alles unter der Einhaltung robuster Wettbewerbsschutzmechanismen.

    „Wettbewerb ist nicht nur ein Luxusgut in Friedenszeiten – es ist das grundlegende Prinzip der europäischen Wirtschaftsordnung und zugleich der Motor für Innovation und Effizienz, auch in der Verteidigungsbeschaffung“, sagt Professor Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission. „Ohne einen robusten Wettbewerbsrahmen, der Start-ups und Innovationen in strategisch bedeutsamen Schlüsseltechnologien wie KI, Cybersicherheit und unbemannten Systemen Möglichkeiten eröffnet, laufen wir Gefahr, starre Monopole zu schaffen, die unsere Sicherheitslösungen über Jahrzehnte hinweg beeinträchtigen.“

    In ihrer Stellungnahme präsentiert die Monopolkommission konkrete Empfehlungen für eine wettbewerbsfreundliche Beschaffungspolitik, die auf drei zentralen Forderungen beruht:

    1. Stärkere europäische Koordinierung und Interoperabilität
      Die Mitgliedstaaten müssen ihre Beschaffungsstrategien abstimmen und koordinieren, um Nachfrage zu bündeln, Skaleneffekte zu erzeugen und eine Fragmentierung der europäischen Verteidigungsindustrie zu vermeiden. Verteidigungssysteme sollten mit Interoperabilität als Grundvoraussetzung und nicht als nachträglicher Zusatz konzipiert werden, um eine nahtlose Koordination der Streitkräfte in der EU zu ermöglichen.
    2. Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffungsverfahren
      Die aktuellen Beschaffungsprozesse bevorzugen häufig etablierte Auftragnehmer und schließen innovative Lösungen aus. Durch die Einführung flexibler, innovationsfreundlicher Formate können Beschaffungsbehörden die Agilität und Kreativität kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nutzen. Dies würde die Lieferantenbasis diversifizieren und den technologischen Fortschritt beschleunigen.
    3. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Dringlichkeit und Innovation
      Auch wenn akute sicherheitspolitische Erfordernisse die Zusammenarbeit mit bewährten Anbietern erfordern, empfiehlt die Kommission die parallele Umsetzung von Dual-Sourcing-Strategien und wettbewerbsfördernden Innovationsprogrammen. Dieser zweigleisige Ansatz gewährleistet sowohl kurzfristige Einsatzbereitschaft als auch langfristige technologische Überlegenheit.

    Die Monopolkommission betont darüber hinaus, dass die Vergabe öffentlicher Mittel fest im Rechtsstaat verankert bleiben muss. Vorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen und zu staatlichen Beihilfen sollten vereinfacht, aber nicht aufgehoben werden. Regulierungsbehörden müssen in der Lage sein, wettbewerbswidriges Verhalten, Korruption und Absprachen wirksam zu erkennen und zu bekämpfen – ohne Innovation zu behindern.

    „Transparente Verfahren sind unerlässlich, damit der Verteidigungssektor innovativ, effizient und öffentlich rechenschaftspflichtig arbeiten kann“, so Professor Duso abschließend.

    Download Vollständiges Statement zum Nachlesen (auf Englisch)

    Nachruf auf Dr. Horst Greiffenberg (1. Mai 1947 – 19. Februar 2025)

    Bonn, 24. Februar 2025


    Die Monopolkommission trauert um Dr. Horst Greiffenberg, der die Arbeit unserer Institution über Jahrzehnte maßgeblich geprägt hat.

    Horst Greiffenberg war von 1977 bis 2012 in der Geschäftsstelle der Monopolkommission tätig, die er über drei Jahrzehnte als Generalsekretär leitete. Mit großem Engagement und einem klaren Bekenntnis zum Wettbewerb hat er in dieser Zeit Grundlagen geschaffen, auf denen die Arbeit der Monopolkommission bis heute aufbaut. Über wechselnde Besetzungen der Kommission und inhaltliche Veränderungen hinweg hat er für Kontinuität und Qualität in der wettbewerbspolitischen Beratung gesorgt. Seine Arbeit hat maßgeblich dazu beigetragen, das Ansehen der Monopolkommission in Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit nachhaltig zu stärken.

    Die Monopolkommission wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

    Monopolkommission gibt Empfehlungen für die nächste Bundesregierung

    Bonn, 20. Januar 2025

    In Deutschland und Europa besteht erheblicher Reformbedarf. Die Politik muss die Rahmenbedingungen so setzen, dass Unternehmen international wettbewerbsfähig sein können. Die Monopolkommission sieht im Wettbewerb den Schlüssel, um die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland und Europa wiederzuerlangen. Dazu macht die Monopolkommission neun wettbewerbspolitische Empfehlungen, die sie im Dezember 2024 an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger übermittelt hat:

  • Wettbewerbsfähigkeit durch Vollendung des EU-Binnenmarktes stärken
  • Industriepolitik einsetzen, wenn Funktionsfähigkeit von Märkten tatsächlich gestört ist
  • Wirtschaftlicher Machtkonzentration insbesondere in digitalen Märkten entschieden entgegenwirken
  • Beteiligung des Bundes an Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG beenden
  • Deutsche Bahn durch eigentumsrechtliche Trennung und gesetzlich vorgegebene Gemeinwohlziele für die Zukunft aufstellen
  • Im Energiesektor wettbewerbsoffene Lösungen umsetzen und Versorgungssicherheit durch wettbewerbsgesteuerten kombinierten Kapazitätsmarkt schaffen
  • Bei Fernwärme durch effektive Regulierung Transparenz und Wettbewerb herstellen
  • Wettbewerbselemente bei der Entwicklung von Netzen stärken
  • Regulierung im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher wettbewerbsorientiert ausgestalten
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    Die Monopolkommission trauert um Erhard Kantzenbach

    11. November 2024


    In tiefer Trauer nehmen wir Abschied vom ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission, Professor Erhard Kantzenbach, der am 4. November 2024 im Alter von 93 Jahren verstorben ist.

    Erhard Kantzenbach war von Januar 1974 bis Juni 1986 Mitglied und ab Januar 1979 Vorsitzender der Monopolkommission. Als herausragender Wissenschaftler und Vordenker des Wettbewerbsrechts prägte er die Arbeit der Kommission durch seine bahnbrechenden Ideen und seine klare wirtschaftspolitische Analyse. Unter der Leitung von Erhard Kantzenbach hat die Monopolkommission ihre Rolle als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung gefestigt.

    Mit seinem Konzept des „funktionsfähigen Wettbewerbs“, das in die wettbewerbspolitische Ideengeschichte eingegangen ist, setzte Erhard Kantzenbach wegweisende Impulse für die Weiterentwicklung des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts. Sein Wirken hat nicht nur die kartellrechtliche Praxis beeinflusst, sondern auch Generationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern inspiriert.

    Die Ideen und Prinzipien, die Erhard Kantzenbach während seiner Amtszeit in die Monopolkommission eingebracht hat, wirken bis heute fort. Sein Engagement, sein scharfer analytischer Verstand und seine unermüdliche Leidenschaft für eine gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft machen ihn zu einem bleibenden Vorbild für die wettbewerbspolitische Gemeinschaft. Erhard Kantzenbach wird uns allen sehr fehlen, aber sein Vermächtnis wird die Entwicklung des Wettbewerbsrechts auch in Zukunft prägen.

    Unsere Gedanken sind in dieser schweren Zeit bei seiner Familie. Wir trauern mit ihr um einen außergewöhnlichen Menschen, Wissenschaftler und Vordenker. Die Monopolkommission wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.

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