Dr. Marc Bataille ist neuer Generalsekretär der Monopolkommission
Bonn, 01. September 2023
Dr. Marc Bataille übernimmt heute, zum 1. September 2023, die Aufgabe als Generalsekretär der Monopolkommission. Er folgt auf Dr. Klaus Holthoff-Frank, der nach 12 Jahren in dieser Position in den Ruhestand geht. Marc Bataille ist seit 2007 im wissenschaftlichen Stab der Monopolkommission tätig und hat sich in den letzten Jahren als leitender Analyst hervorgetan. Er ist ein Experte auf den Gebieten Gesundheitswesen, Energie, Versorgungsbranchen sowie Wettbewerbsrecht und Wettbewerbsökonomik und hat seine Promotion an der Universität Düsseldorf abgeschlossen.
“Wir freuen uns sehr, dass Marc Bataille die Position des Generalsekretärs übernimmt”, sagte Prof. Dr. Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission. “Seine umfassende Erfahrung und sein Fachwissen werden uns helfen, unsere Ziele in der wissenschaftlichen Politikberatung zu erreichen.”
Die Ernennung von Marc Bataille zum Generalsekretär ist ein wichtiger Schritt für die Monopolkommission und wir sind zuversichtlich, dass er eine bedeutende Rolle bei der Gestaltung der Zukunft der Kommission spielen wird.
9. Sektorgutachten Bahn (2023): „Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!“
Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, 04. Juli 2023
Die Monopolkommission stellt heute ihr neuntes Sektorgutachten Bahn vor.
- Die geplante Umstrukturierung des DB-Konzerns bietet Chancen für den Wettbewerb im Bahnsektor. Hierzu sollte die neue Infrastruktursparte InfraGo wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig aufgestellt sein.
- Notwendige Voraussetzung für die Belebung des Wettbewerbs und die Attraktivität der Schiene ist eine bessere Qualität der Infrastruktur. Die Monopolkommission empfiehlt daher eine neue qualitätsorientierte Entgeltregulierung.
- Einen Beitrag zur Qualität können auch innovative Vertriebsdienstleister von digitalen Fahrkarten leisten, sofern sie Zugang zu allen wettbewerbsrelevanten Echtzeit- und Prognosedaten der Infrastruktur erhalten. Die InfraGo müsste diese Daten allen Wettbewerbern gleichermaßen zur Verfügung stellen.
Podcast Bahn 2023
Time to GO: Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb!
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Policy Brief zur Frage nach einem Beitrag datenverkehrsintensiver Over-The-Top-(OTT)-Anbieter an den Netzausbaukosten der Telekommunikationsnetzbetreiber
Policy Brief | Ausgabe 12 | 03. Mai 2023
Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren eingeleitet, das die Frage nach einem Beitrag datenverkehrsintensiver Over-The-Top-(OTT-)Anbieter an den Netzausbaukosten der Telekommunikationsnetzbetreiber betrifft. In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Ein Beitrag von datenverkehrsintensiven Over-The-Top-(OTT)-Anbietern an den Netzausbaukosten ist abzulehnen!“ äußert sich die Monopolkommission dazu kritisch. Die Monopolkommission hält einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung dieser OTT-Anbieter an die Netzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht gerechtfertigt:
- Neue Verhältnisse in Peering- und Transitmärkten legitimieren nach derzeitiger Einschätzung der Monopolkommission keinen Kostenbeitrag für den Netzausbau, weil nicht erkennbar ist, dass die OTT-Anbieter dort ihre gestiegene Verhandlungsmacht in schädlicher Weise missbrauchen.
- Indizien dafür, dass ein Umverteilungsmechanismus zwischen OTT-Anbietern und Netzbetreibern die Marktsituation verbessern könnte, liegen nicht vor. Gleichzeitig könnte ein derartiger Eingriff Wettbewerbsverzerrungen verursachen.
- Finanzielle Mittel für den Festnetz- und Mobilfunknetzausbau sind ausreichend vorhanden.
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