Hauptgutachten XXIII: Wettbewerb 2020
Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 29. Juli 2020
Monopolkommission: Die Wettbewerbsordnung in Europa in Zeiten der Corona-Krise, des digitalen Wandels und wachsender Herausforderungen durch den chinesischen Staatskapitalismus stärken
Deutschland hat die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union in einer Zeit großer Herausforderungen für die Wettbewerbsordnung in Europa übernommen. Die Corona-Krise gefährdet die wirtschaftliche Stabilität nachhaltig. In der Folge von Rezession und Strukturveränderungen wird die Konzentration auf vielen Märkten zunehmen. Der mit der Krise einhergehende Digitalisierungsschub wird die Marktmacht der führenden Digitalkonzerne weiter stärken. Für eine wachsende Belastung der europäischen Unternehmen im Binnenmarkt sorgt zudem China, welches staatliche und private Unternehmen im Rahmen seiner Wirtschaftspolitik stützt und deren Handeln mit beeinflusst. Die Wettbewerbsordnung in der Krise zu stärken wird eine der großen Aufgaben der deutschen Ratspräsidentschaft sein. Gefragt ist ein Gegenentwurf zu industriepolitischen Ansätzen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt dauerhaft schädigen und damit ein zentrales Element der europäischen Wirtschaftsordnung gefährden würden.
Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach, Ph.D. sagt dazu: „Der Europäische Binnenmarkt ist eine Erfolgsgeschichte. Der Wettbewerb im Binnenmarkt sollte durch neue Instrumente gestärkt werden. Hierzu kann die Bundesregierung beitragen, indem sie sich im Rahmen der Ratspräsidentschaft für eine Plattformregulierung einsetzt. Missbräuchliches Verhalten von marktbeherrschenden Plattformen muss verhindert werden. Außerdem sollte ein Drittlandsbeihilfeinstrument eingeführt werden. Dessen Ziel ist es, fairen Wettbewerb zwischen europäischen und insbesondere chinesischen Unternehmen sicherzustellen.“
Die Monopolkommission gibt in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2020“ Empfehlungen ab, wie die Wettbewerbsordnung in Deutschland und Europa gestärkt werden kann. Sie hat ihr Gutachten heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.
Pamela Knapp neues Mitglied der Monopolkommission
Bonn, 1. Juli 2020
Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat auf Vorschlag der Bundesregierung Frau Pamela Knapp zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 als neues Mitglied der Monopolkommission berufen. Frau Knapp ist Mitglied in Aufsichtsgremien verschiedener europäischer Konzerne, unter anderem dem Aufsichtsrat der LANXESS AG mit Sitz in Köln. Ein ausführlicher Lebenslauf von Pamela Knapp findet sich hier.
Frau Knapp folgt auf Frau Dr. Angelika Westerwelle, die die Monopolkommission nach drei Amtsperioden zum 30. Juni 2020 verlässt.
Gleichzeitig hat der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung die Mitglieder Dagmar Kollmann und Prof. Dr. Jürgen Kühling LL.M. zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 wiederberufen.
Policy Brief zum Referentenentwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz
Policy Brief | Ausgabe 4 | 29. Januar 2020
Die Monopolkommission befasst sich in ihrem vierten Policy Brief mit dem Referentenentwurf für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz).
- Die neuartigen Missbrauchstatbestände für Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung sollten nicht übereilt eingeführt werden.
- Bei Ausbeutungsmissbräuchen sollte weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen beherrschender Stellung und missbräuchlichem Verhalten vorhanden sein.
- Die verfahrensbetroffenen Unternehmen sollten gesetzlich stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden, soweit eine effektive kartellbehördliche Rechtsdurchsetzung andernfalls nicht zu gewährleisten ist.
- Eine Erhöhung der Aufgreifschwellen der Fusionskontrolle und die damit verbundene Absenkung des Wettbewerbsschutzes sollten mit einer gezielten Erhöhung der Kontrolldichte auf Regionalmärkten verbunden werden.
11. Sektorgutachten Post (2019): Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den Wettbewerb
Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 3. Dezember 2019
- Der Wettbewerb auf dem Briefmarkt ist weiterhin unzureichend, während er auf dem Paketmarkt an Intensität gewinnt
- Die Marktmissbrauchsaufsicht auf dem Briefmarkt sollte verschärft werden
- Der Verbraucherschutz soll durch ein verbessertes Verfahren der Entgeltgenehmigung und verbindliche Schlichtungsverfahren gestärkt werden
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