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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
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Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
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Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation unter anderem Empfehlungen bezüglich des Überbaus von Glasfasernetzen und zum (offenen) Netzzugang, zur Verfahrensbeschleunigung bei der Bundesnetzagentur und zur Mobilfunkfrequenzverlängerung.
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Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Post unter anderem Empfehlungen zur Ausgestaltung des Universaldienstes, zum Erhalt der Vorteile von Wettbewerb im schrumpfenden Briefbereich und zur Durchsetzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen im Postsektor.
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Mit Wettbewerb aus der Energiekrise
09. Oktober 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Energie unter anderem Empfehlungen zur Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten, zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Kapazitätsmarktes im Stromsektor und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
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CPO-Konzentration
09. Oktober 2023: Das Tool der Monopolkommission gibt einen Überblick über die Anbieterkonzentration bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
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Policy Brief zur „Fair Share“-Debatte
03. Mai 2023: Die Monopolkommission hält in ihrem zwölften Policy Brief einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung von OTT-Anbietern an die Telekommunikationsnetzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht
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Wissenschaftlicher Online Workshop "Market power trends: Evidence and implications for Germany and Europe"

Am 27. August veranstaltet die Monopolkommission gemeinsam mit der Bertelsmann-Stiftung einen wissenschaftlichen Workshop zur sektorübergreifenden Marktmachtentwicklung in Deutschland und Europa.

Das Programm des Workshops finden Sie hier.

Den Call for Paper für ein Themenheft "Market Power and Concentration Developments: Evidence and Implications for Germany and Europe" der Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik finden Sie hier.

Hauptgutachten XXIII: Wettbewerb 2020

Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 29. Juli 2020


Monopolkommission: Die Wettbewerbsordnung in Europa in Zeiten der Corona-Krise, des digitalen Wandels und wachsender Herausforderungen durch den chinesischen Staatskapitalismus stärken

Deutschland hat die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union in einer Zeit großer Herausforderungen für die Wettbewerbsordnung in Europa übernommen. Die Corona-Krise gefährdet die wirtschaftliche Stabilität nachhaltig. In der Folge von Rezession und Strukturveränderungen wird die Konzentration auf vielen Märkten zunehmen. Der mit der Krise einhergehende Digitalisierungsschub wird die Marktmacht der führenden Digitalkonzerne weiter stärken. Für eine wachsende Belastung der europäischen Unternehmen im Binnenmarkt sorgt zudem China, welches staatliche und private Unternehmen im Rahmen seiner Wirtschaftspolitik stützt und deren Handeln mit beeinflusst. Die Wettbewerbsordnung in der Krise zu stärken wird eine der großen Aufgaben der deutschen Ratspräsidentschaft sein. Gefragt ist ein Gegenentwurf zu industriepolitischen Ansätzen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt dauerhaft schädigen und damit ein zentrales Element der europäischen Wirtschaftsordnung gefährden würden.

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach, Ph.D. sagt dazu: „Der Europäische Binnenmarkt ist eine Erfolgsgeschichte. Der Wettbewerb im Binnenmarkt sollte durch neue Instrumente gestärkt werden. Hierzu kann die Bundesregierung beitragen, indem sie sich im Rahmen der Ratspräsidentschaft für eine Plattformregulierung einsetzt. Missbräuchliches Verhalten von marktbeherrschenden Plattformen muss verhindert werden. Außerdem sollte ein Drittlandsbeihilfeinstrument eingeführt werden. Dessen Ziel ist es, fairen Wettbewerb zwischen europäischen und insbesondere chinesischen Unternehmen sicherzustellen.“

Die Monopolkommission gibt in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2020“ Empfehlungen ab, wie die Wettbewerbsordnung in Deutschland und Europa gestärkt werden kann. Sie hat ihr Gutachten heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.

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Pamela Knapp neues Mitglied der Monopolkommission

Bonn, 1. Juli 2020


Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat auf Vorschlag der Bundesregierung Frau Pamela Knapp zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 als neues Mitglied der Monopolkommission berufen. Frau Knapp ist Mitglied in Aufsichtsgremien verschiedener europäischer Konzerne, unter anderem dem Aufsichtsrat der LANXESS AG mit Sitz in Köln. Ein ausführlicher Lebenslauf von Pamela Knapp findet sich hier.

Frau Knapp folgt auf Frau Dr. Angelika Westerwelle, die die Monopolkommission nach drei Amtsperioden zum 30. Juni 2020 verlässt.

Gleichzeitig hat der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung die Mitglieder Dagmar Kollmann und Prof. Dr. Jürgen Kühling LL.M. zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 wiederberufen.

Policy Brief zum Referentenentwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz

Policy Brief | Ausgabe 4 | 29. Januar 2020


Die Monopolkommission befasst sich in ihrem vierten Policy Brief mit dem Referentenentwurf für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz).

  1. Die neuartigen Missbrauchstatbestände für Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung sollten nicht übereilt eingeführt werden.
  2. Bei Ausbeutungsmissbräuchen sollte weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen beherrschender Stellung und missbräuchlichem Verhalten vorhanden sein.
  3. Die verfahrensbetroffenen Unternehmen sollten gesetzlich stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden, soweit eine effektive kartellbehördliche Rechtsdurchsetzung andernfalls nicht zu gewährleisten ist.
  4. Eine Erhöhung der Aufgreifschwellen der Fusionskontrolle und die damit verbundene Absenkung des Wettbewerbsschutzes sollten mit einer gezielten Erhöhung der Kontrolldichte auf Regionalmärkten verbunden werden.

Download des Policy Brief

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Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt


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Monopolkommission: Die Wettbewerbsordnung in Europa in Zeiten der Corona-Krise, des digitalen Wandels und wachsender Herausforderungen durch den chinesischen Staatskapitalismus stärken

Deutschland hat die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union in einer Zeit großer Herausforderungen für die Wettbewerbsordnung in Europa übernommen. Die Corona-Krise gefährdet die wirtschaftliche Stabilität nachhaltig. In der Folge von Rezession und Strukturveränderungen wird die Konzentration auf vielen Märkten zunehmen. Der mit der Krise einhergehende Digitalisierungsschub wird die Marktmacht der führenden Digitalkonzerne weiter stärken. Für eine wachsende Belastung der europäischen Unternehmen im Binnenmarkt sorgt zudem China, welches staatliche und private Unternehmen im Rahmen seiner Wirtschaftspolitik stützt und deren Handeln mit beeinflusst. Die Wettbewerbsordnung in der Krise zu stärken wird eine der großen Aufgaben der deutschen Ratspräsidentschaft sein. Gefragt ist ein Gegenentwurf zu industriepolitischen Ansätzen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt dauerhaft schädigen und damit ein zentrales Element der europäischen Wirtschaftsordnung gefährden würden.

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach, Ph.D. sagt dazu: „Der Europäische Binnenmarkt ist eine Erfolgsgeschichte. Der Wettbewerb im Binnenmarkt sollte durch neue Instrumente gestärkt werden. Hierzu kann die Bundesregierung beitragen, indem sie sich im Rahmen der Ratspräsidentschaft für eine Plattformregulierung einsetzt. Missbräuchliches Verhalten von marktbeherrschenden Plattformen muss verhindert werden. Außerdem sollte ein Drittlandsbeihilfeinstrument eingeführt werden. Dessen Ziel ist es, fairen Wettbewerb zwischen europäischen und insbesondere chinesischen Unternehmen sicherzustellen.“

Die Monopolkommission gibt in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2020“ Empfehlungen ab, wie die Wettbewerbsordnung in Deutschland und Europa gestärkt werden kann. Sie hat ihr Gutachten heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.

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Pamela Knapp neues Mitglied der Monopolkommission

Bonn, 1. Juli 2020


Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat auf Vorschlag der Bundesregierung Frau Pamela Knapp zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 als neues Mitglied der Monopolkommission berufen. Frau Knapp ist Mitglied in Aufsichtsgremien verschiedener europäischer Konzerne, unter anderem dem Aufsichtsrat der LANXESS AG mit Sitz in Köln. Ein ausführlicher Lebenslauf von Pamela Knapp findet sich hier.

Frau Knapp folgt auf Frau Dr. Angelika Westerwelle, die die Monopolkommission nach drei Amtsperioden zum 30. Juni 2020 verlässt.

Gleichzeitig hat der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung die Mitglieder Dagmar Kollmann und Prof. Dr. Jürgen Kühling LL.M. zum 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2024 wiederberufen.

Policy Brief zum Referentenentwurf für ein GWB-Digitalisierungsgesetz

Policy Brief | Ausgabe 4 | 29. Januar 2020


Die Monopolkommission befasst sich in ihrem vierten Policy Brief mit dem Referentenentwurf für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (GWB-Digitalisierungsgesetz).

  1. Die neuartigen Missbrauchstatbestände für Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung sollten nicht übereilt eingeführt werden.
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  3. Die verfahrensbetroffenen Unternehmen sollten gesetzlich stärker zur Mitwirkung verpflichtet werden, soweit eine effektive kartellbehördliche Rechtsdurchsetzung andernfalls nicht zu gewährleisten ist.
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