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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
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Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
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Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation unter anderem Empfehlungen bezüglich des Überbaus von Glasfasernetzen und zum (offenen) Netzzugang, zur Verfahrensbeschleunigung bei der Bundesnetzagentur und zur Mobilfunkfrequenzverlängerung.
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Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Post unter anderem Empfehlungen zur Ausgestaltung des Universaldienstes, zum Erhalt der Vorteile von Wettbewerb im schrumpfenden Briefbereich und zur Durchsetzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen im Postsektor.
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Mit Wettbewerb aus der Energiekrise
09. Oktober 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Energie unter anderem Empfehlungen zur Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten, zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Kapazitätsmarktes im Stromsektor und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
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CPO-Konzentration
09. Oktober 2023: Das Tool der Monopolkommission gibt einen Überblick über die Anbieterkonzentration bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
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Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb
04. Juli 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Bahn unter anderem Empfehlungen zu einer Neuausrichtung der Qualitätsregulierung und zur Ausgestaltung der geplanten gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft des DB-Konzerns.
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Policy Brief zur „Fair Share“-Debatte
03. Mai 2023: Die Monopolkommission hält in ihrem zwölften Policy Brief einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung von OTT-Anbietern an die Telekommunikationsnetzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht
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Policy Brief der Monopolkommission zum Meisterzwang im Handwerk

Policy Brief | Ausgabe 2 | 24. Januar 2019


Die Monopolkommission spricht sich in ihrem zweiten Policy Brief gegen eine Wiederausweitung des Meisterzwangs auf einzelne der im Jahr 2004 zulassungsfrei gestellten Handwerksberufe aus.

  1. Eine Ausweitung des Meisterzwangs ist aus wettbewerbspolitischer Sicht abzulehnen, da sie zusätzliche Hürden für den Markt- und Berufszugang errichtet.
  2. Sicherung von Qualität und Stärkung der Ausbildung im Handwerk erfordern keinen Meisterzwang.
  3. Ökonomische Erwägungen begründen verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber Eingriff in Berufsfreiheit.

Download des Policy Brief

Erster Policy Brief der Monopolkommission zu Arzneimittelversorgung und Versandhandelsverbot

Policy Brief | Ausgabe 1 | 10. Dezember 2018


In der ersten Ausgabe ihres Policy Brief erläutert die Monopolkommission ihre Vorschläge für eine Reform des Vergütungssystems für verschreibungspflichtige Arzneimittel und spricht sich gegen ein Versandhandelsverbot aus:

  1. Die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln trägt den regional unterschiedlichen Anforderungen an die Apothekenversorgung nicht angemessen Rechnung.
  2. Apotheken sollte es erlaubt werden, auf die regulierten Preise Rabatte bis zur Höhe der Zuzahlung gesetzlich Versicherter zu gewähren. Zielgenaue zusätzliche Maßnahmen können, falls notwendig, die lokale Versorgung sichern.
  3. Der Versandhandel für verschreibungspflichtige Arzneimittel trägt zur Versorgungssicherung bei und sollte beibehalten werden.

Das Format des Policy Brief wird künftig die Haupt- und Sondergutachten der Monopolkommission ergänzen. Ziel ist es, Analysen und Empfehlungen der Kommission aus aktuellem Anlass, z. B. einem anstehenden Gesetzgebungsverfahren, in kompakter Form darzulegen. Der Policy Brief richtet sich in erster Linie an die politischen Entscheidungsträger, soll aber auch die Wissenschaft, Verbände, Unternehmen sowie die interessierte Öffentlichkeit in aller Kürze über die Positionen der Kommission informieren.


Download des Policy Brief

Vorsitzender der Monopolkommission, Achim Wambach, in die Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ berufen

Pressemitteilung, 10. September 2018


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts im digitalen Zeitalter die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ eingesetzt. Die Kommission befasst sich u.a. mit Fragestellungen, die sich durch die fortschreitende Entwicklung der Datenökonomie, die Verbreitung von Plattformmärkten und durch Industrie 4.0 ergeben. Die Kommission soll hierbei konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten.

Durch die Berufung von Prof. Achim Wambach ist die Monopolkommission an der Ausarbeitung der Vorschläge direkt beteiligt. Neben Achim Wambach wurden Martin Schallbruch und Heike Schweitzer als Vorsitzende ernannt. Der Kommission gehören zudem sechs weitere stimmberechtigte Mitglieder an sowie drei Mitglieder des Deutschen Bundestags, die zwar ein Rederecht haben, aber nicht stimmberechtigt sind.

Weitere Details finden Sie im Mandat (PDF, 90KB) der Kommission Wettbewerbserrecht 4.0.

Hauptgutachten XXII: Wettbewerb 2018

Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 3. Juli 2018


Monopolkommission: Digitaler Wandel erfordert rechtliche Anpassungen bei Preisalgorithmen, Medien und Arzneimittelversorgung

Die Digitalisierung schreitet in vielen Bereichen der Wirtschaft unaufhaltsam voran. Preise werden zunehmend auf Grundlage von Algorithmen gesetzt. Streaming-Dienste und Videoportale wie Netflix und Youtube schieben sich in der Zuschauergunst nach vorne und ersetzen mehr und mehr das klassische Fernsehen. Bei der Arzneimittelversorgung ergänzt der Online-Handel zunehmend die Leistungen der niedergelassenen Apotheken. Den daraus resultierenden Strukturwandel gilt es zum Wohle der Verbraucher zu gestalten, mit fairen Regeln für die hergebrachten und die neuen Anbieter. Die Monopolkommission empfiehlt daher in ihrem Hauptgutachten 2018, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den digitalen Wandel anzupassen. Ihr Gutachten hat sie heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.

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Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

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Die Monopolkommission spricht sich in ihrem zweiten Policy Brief gegen eine Wiederausweitung des Meisterzwangs auf einzelne der im Jahr 2004 zulassungsfrei gestellten Handwerksberufe aus.

  1. Eine Ausweitung des Meisterzwangs ist aus wettbewerbspolitischer Sicht abzulehnen, da sie zusätzliche Hürden für den Markt- und Berufszugang errichtet.
  2. Sicherung von Qualität und Stärkung der Ausbildung im Handwerk erfordern keinen Meisterzwang.
  3. Ökonomische Erwägungen begründen verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber Eingriff in Berufsfreiheit.

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Erster Policy Brief der Monopolkommission zu Arzneimittelversorgung und Versandhandelsverbot

Policy Brief | Ausgabe 1 | 10. Dezember 2018


In der ersten Ausgabe ihres Policy Brief erläutert die Monopolkommission ihre Vorschläge für eine Reform des Vergütungssystems für verschreibungspflichtige Arzneimittel und spricht sich gegen ein Versandhandelsverbot aus:

  1. Die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln trägt den regional unterschiedlichen Anforderungen an die Apothekenversorgung nicht angemessen Rechnung.
  2. Apotheken sollte es erlaubt werden, auf die regulierten Preise Rabatte bis zur Höhe der Zuzahlung gesetzlich Versicherter zu gewähren. Zielgenaue zusätzliche Maßnahmen können, falls notwendig, die lokale Versorgung sichern.
  3. Der Versandhandel für verschreibungspflichtige Arzneimittel trägt zur Versorgungssicherung bei und sollte beibehalten werden.

Das Format des Policy Brief wird künftig die Haupt- und Sondergutachten der Monopolkommission ergänzen. Ziel ist es, Analysen und Empfehlungen der Kommission aus aktuellem Anlass, z. B. einem anstehenden Gesetzgebungsverfahren, in kompakter Form darzulegen. Der Policy Brief richtet sich in erster Linie an die politischen Entscheidungsträger, soll aber auch die Wissenschaft, Verbände, Unternehmen sowie die interessierte Öffentlichkeit in aller Kürze über die Positionen der Kommission informieren.


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Vorsitzender der Monopolkommission, Achim Wambach, in die Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ berufen

Pressemitteilung, 10. September 2018


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute zur Modernisierung des Wettbewerbsrechts im digitalen Zeitalter die „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ eingesetzt. Die Kommission befasst sich u.a. mit Fragestellungen, die sich durch die fortschreitende Entwicklung der Datenökonomie, die Verbreitung von Plattformmärkten und durch Industrie 4.0 ergeben. Die Kommission soll hierbei konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten.

Durch die Berufung von Prof. Achim Wambach ist die Monopolkommission an der Ausarbeitung der Vorschläge direkt beteiligt. Neben Achim Wambach wurden Martin Schallbruch und Heike Schweitzer als Vorsitzende ernannt. Der Kommission gehören zudem sechs weitere stimmberechtigte Mitglieder an sowie drei Mitglieder des Deutschen Bundestags, die zwar ein Rederecht haben, aber nicht stimmberechtigt sind.

Weitere Details finden Sie im Mandat (PDF, 90KB) der Kommission Wettbewerbserrecht 4.0.

Hauptgutachten XXII: Wettbewerb 2018

Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 3. Juli 2018


Monopolkommission: Digitaler Wandel erfordert rechtliche Anpassungen bei Preisalgorithmen, Medien und Arzneimittelversorgung

Die Digitalisierung schreitet in vielen Bereichen der Wirtschaft unaufhaltsam voran. Preise werden zunehmend auf Grundlage von Algorithmen gesetzt. Streaming-Dienste und Videoportale wie Netflix und Youtube schieben sich in der Zuschauergunst nach vorne und ersetzen mehr und mehr das klassische Fernsehen. Bei der Arzneimittelversorgung ergänzt der Online-Handel zunehmend die Leistungen der niedergelassenen Apotheken. Den daraus resultierenden Strukturwandel gilt es zum Wohle der Verbraucher zu gestalten, mit fairen Regeln für die hergebrachten und die neuen Anbieter. Die Monopolkommission empfiehlt daher in ihrem Hauptgutachten 2018, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an den digitalen Wandel anzupassen. Ihr Gutachten hat sie heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.

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