Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, Berlin/Bonn, 01. Juli 2024
Die Monopolkommission hat heute ihr Hauptgutachten „Wettbewerb 2024“ dem Bundeswirtschaftsministerium überreicht. Das Gutachten beleuchtet zahlreiche politisch relevante Fragestellungen, die für die Stärkung eines wirksamen Wettbewerbs in Deutschland entscheidend sind und gibt der Politik konkrete Handlungsempfehlungen. „Die digitale und sozial-ökologische Transformation wird in Deutschland nur gelingen, wenn dazu die Preisdämpfungs- und Innovationskraft des Wettbewerbs genutzt werden“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Jürgen Kühling.
Im Einzelnen schlägt die Monopolkommission vor:
Fernwärmesektor erfordert preisbegrenzende Maßnahmen
Im Kontext der angestrebten Wärmewende spielt die Versorgung mit Fernwärme zukünftig eine immer wichtigere Rolle. Da alternative Heiztechnologien wie die Wärmepumpe nicht überall verwendet werden können, besteht die Gefahr, dass sich damit bereits bestehende Monopolstellungen der Fernwärmeversorger noch ausweiten und zu überhöhten Preisen führen. Die Monopolkommission befürchtet, dass dadurch unter anderem die Akzeptanz für die Wärmewende in der Bevölkerung schwinden könnte. Sie schlägt deswegen vor, kurzfristig die bisherigen Transparenzmaßnahmen zu stärken und eine marktbasierte Preisbegrenzung einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand wettbewerbskonforme Preise für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
Maßnahmen für mehr Fairness in der Lebensmittellieferkette
In ihrer Konzentrationsanalyse hat die Monopolkommission signifikante Machtverschiebungen innerhalb der Lebensmittelversorgungsketten seit 2007 identifiziert. Die Entwicklung der Preise und Kosten zeigt, dass Erzeuger im Mittel immer geringere Preisaufschläge erzielen, während Hersteller und insbesondere der Handel an Macht gewinnen. Dieser Befund zeigt, dass gesetzliche Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren eingeführt wurden, um die Wettbewerbsposition der Erzeuger zu stärken, ohne nachhaltige Wirkung geblieben sind. Die Monopolkommission plant, die Ursachen dieser Entwicklungen nun genauer zu untersuchen und zielgerichtete Interventionsmöglichkeiten zu bewerten. Von einer kurzfristigen Ausweitung des Agrarorganisations- und Lieferkettengesetzes ohne tiefergehende Analyse rät die Monopolkommission dagegen ab, da die Maßnahmen potenziell unwirksam oder sogar schädlich sein könnten.
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität im Bahnsystem unzureichend
Die Monopolkommission kritisiert die Zusammenführung der Infrastrukturgesellschaften in der „DB InfraGO AG“ und die Planungsvorhaben im Rahmen des „Infraplans“ als unzureichend. Sie empfiehlt, Steuerungsmaßnahmen deutlich unmittelbarer als bisher auf die Bedürfnisse der Bahnkundinnen und -kunden auszurichten. Hierzu sollten zunächst gesellschaftlich diskutierte Gemeinwohlziele, z. B. die avisierte Verkehrsmenge und Pünktlichkeit insbesondere im Personenverkehr, für die Bahninfrastruktur vom Gesetzgeber auch in ihrer Priorität festgelegt werden. „Die Verlagerung auf die Schiene wird nur bei einer konsequenten Kundenorientierung gelingen,“ so Professor Jürgen Kühling. Der DB InfraGO AG müssen klare Zielvorgaben gemacht werden, deren Erreichung dann auch bei der Fortschreibung des Infraplans durch den Gesetzgeber überprüft werden muss. Die variablen Vergütungsbestandteile des Bahnvorstandes sollten von der Bundesregierung ebenfalls primär an Merkmalen der Kundenzufriedenheit und einer entsprechenden Zielerreichung bemessen werden.
Downloads:
- Kapitel I: Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland
- Kapitel II: Würdigung der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis
- Kapitel III: Ein ökonomisches Prüfkonzept für digitale Ökosysteme
- Kapitel IV: Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
- Kapitel V: Wettbewerb im Fernwärmemarkt
- Kapitel VI: Wettbewerbsadäquate Steuerung der DB InfraGO AG
- Chapter III: An economic test concept for digital ecosystems
- Chapter IV: Data access from a competition policy perspective