Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 4. Dezember 2017
- Die öffentliche Förderung des Breitbandausbaus sollte nur dort erfolgen, wo privatwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfindet. Förderprogramme sollten bedarfsgerecht ausgestaltet und um nachfrageseitige Instrumente ergänzt werden.
- Durch einen Verzicht auf eine strenge kostenorientierte Regulierung neuer Glasfasernetze sollten die Anreize für den privatwirtschaftlichen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen gestärkt werden.
- Bei der Vergabe von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard der fünften Generation (5G) sollten die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet werden, Vorleistungsprodukte zu diskriminierungsfreien Bedingungen anzubieten.
Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft erfordert den raschen Ausbau gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen. Größtes Hindernis für mehr Investitionen in moderne Breitbandnetze sind die hohen Ausbaukosten in Verbindung mit einer noch schwach ausgeprägten Nachfrage nach sehr schnellen Breitbandanschlüssen. Zudem beeinflusst die Regulierung im Telekommunikationssektor die Rentabilität der Investments und trägt zu dem zurückhaltenden Investitionsverhalten der Unternehmen bei. In ihrem heute veröffentlichten Sondergutachten mit dem Titel „Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!“ macht die Monopolkommission Vorschläge, wie ein zügiger und umfassender Ausbau hochleistungsfähiger Fest- und Mobilfunknetze gelingen kann.
„Der Großteil der notwendigen Investitionen in Gigabit-Infrastrukturen wird durch privatwirtschaftliche Telekommunikationsunternehmen ohne öffentliche Förderung im Wettbewerb getätigt. Dafür gilt es, die richtigen Voraussetzungen zu schaffen.“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach. Als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht unterliegt die Deutsche Telekom bisher in weiten Teilen einer strengen kostenorientierten Zugangs- und Entgeltregulierung. Ob und gegebenenfalls wie neu gebaute FTTB/H-Netze zukünftig reguliert werden, wird derzeit von der Bundesnetzagentur geprüft. Die Monopolkommission unterstützt das Vorhaben der Regulierungsbehörde, die Regulierung neuer Netze zu flexibilisieren und den besonderen Herausforderungen des Glasfaserausbaus anzupassen. Durch eine Abkehr von der strengen kostenorientierten Zugangs- und Entgeltregulierung, können die Rentabilität riskanter Investitionen verbessert und neue Anreize für den privatwirtschaftlichen Ausbau geschaffen werden. Zudem sollten die Potenziale von Kooperationen beim Breitbandausbau genutzt werden. Teilen sich zwei oder mehr Unternehmen die Kosten des Netzausbaus, sinken die Ausbaurisiken, weil sich die zu erwartende Auslastung der Netze verbessert. Sofern sich Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht an solchen Ko-Investitionen beteiligen, sollte auf eine (flexibilisierte) Regulierung jedoch nicht verzichtet werden. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass sich diese Unternehmen durch das Schließen strategischer Allianzen der Regulierung zulasten des Wettbewerbs entziehen.
In den Gebieten, in denen sich auf absehbare Zeit privatwirtschaftlicher Breitbandausbau nicht rechnet, sollte der Ausbau von Gigabit-Netzen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Die Förderung ist so auszugestalten, dass es nicht zu einer Verdrängung oder Entwertung privater Investitionen kommt. Abzulehnen ist der Vorschlag, den Ausbau neuer Netze durch exklusive Ausbaurechte in Form von Konzessionen zu fördern. Die Folge wäre eine Monopolisierung der regionalen Infrastruktur und der Ausschluss privater Investitionen.
Die klassische angebotsorientierte Förderung sollte durch nachfrageorientierte Instrumente ergänzt werden. So könnten zeitlich befristete Gutscheine für Breitbandanschlüsse, sogenannte Gigabit-Voucher, helfen, die für einen privatwirtschaftlichen Ausbau wichtige Nachfrage zu erzeugen.
Im Bereich des Mobilfunks sollte der Ausbau von Mobilfunknetzen der fünften Generation (5G) durch die frühzeitige Bereitstellung geeigneter Frequenzen durch die Bundesnetzagentur gefördert werden. Die Frequenzvergabe sollte an die Verpflichtung geknüpft werden, Anbietern ohne eigenes Mobilfunknetz Vorleistungsprodukte zu diskriminierungsfreien Bedingungen anzubieten. Nur so kann sichergestellt werden, dass neben den drei Netzbetreibern auch die Diensteanbieter innovative 5G-Dienste anbieten können. Für die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Mobilfunk ist dies von großer Bedeutung.
Notwendig bleibt, die Anteile des Bundes an der Deutschen Telekom AG in Höhe von knapp 32 Prozent zeitnah zu veräußern. Durch den Verkauf der Bundesbeteiligung würde die problematische Doppelrolle des Staates als Regulierer und Anteilseigner beendet.
Hier finden Sie:
die Pressemitteilung mit Handlungsempfehlungen
das Sondergutachten im Volltext
die Kurzfassung