Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 18. September 2019
- Verbreitung der Elektromobilität wird durch Monopole erschwert: Kommunen sollten sich beim Ladesäulenausbau für die Konkurrenz verschiedener Betreiber einsetzen.
- Unzureichender Wettbewerb bei Ausschreibungen für Windenergie: mehr verfügbare Flächen und Genehmigungen notwendig.
- Stromgroßhandel mit Problemen bei Preisspitzen: Preisaufsicht sollte nachsteuern.
In ihrem heute veröffentlichten 7. Sektorgutachten Energie macht die Monopolkommission auf Wettbewerbsprobleme aufmerksam, die mit der Energiewende verbunden sind. „Wir sehen sowohl bei den Ausschreibungen für Windenergie als auch beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge Wettbewerbsprobleme, die das Gelingen der Energiewende gefährden“, so der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Achim Wambach. Die Monopolkommission schlägt daher Maßnahmen vor, die einen funktionsfähigen „Wettbewerb mit neuer Energie“ sicherstellen:
Für den Ladesäulenaufbau mehrere Anbieter gewinnen. In Deutschland wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur durch Förderprogramme und ein spezifisches Engagement der Kommunen vorangetrieben. Dabei kommt es derzeit oftmals zu einer regionalen Konzentration einzelner Anbieter. Die in der jeweiligen Region größten Betreiber von Ladesäulen kommen auf durchschnittlich über 50 Prozent Marktanteil. Kunden, die ein Elektrofahrzeug aufladen möchten, können dann nicht zwischen verschiedenen Angeboten wählen. Die fehlende Konkurrenz kann zu hohen Preisen für Ladestrom führen und die Verbreitung der Elektromobilität erschweren. Im Zusammenhang mit dem Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur sollten Kommunen bei der Auswahl der Betreiber wettbewerbliche Überlegungen stärker ins Blickfeld rücken. Die Zusammenarbeit mit mehreren unterschiedlichen Betreibern würde den Preiswettbewerb beim Ladestrom erheblich intensivieren.
Der Windenergie genügend Flächen zur Verfügung stellen. Die Umstellung der Antriebstechnik im Verkehrssektor geschieht zudem mit dem Ziel, die Kraftfahrzeuge durch klimafreundliche, erneuerbare Energien anzutreiben. Der steigende Bedarf an diesen Erzeugungsformen trifft aktuell jedoch auf Probleme beim Ausbau: Bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land wurden zuletzt so wenig Gebote eingereicht, dass sie nicht ausreichten, um die Ausschreibungsmenge zu decken. Der Ausbau wird durch die geringe Anzahl der Gebote nicht nur verlangsamt, sondern es kommt zugleich zu einem Anstieg der Preise, der in Form der EEG-Umlage die Verbraucher belastet. Grund für die geringe Anzahl der Gebote sind fehlende Flächen und Genehmigungen für Windkraftanlagen. Diese sollten möglichst kurzfristig zur Verfügung gestellt bzw. erteilt werden. Gelingt dies nicht, sollte die Ausschreibungsmenge an die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen und Genehmigungen angepasst werden, um in den Ausschreibungen wieder einen wirksamen Preiswettbewerb herzustellen.
Bei Preisaufsicht im Stromgroßhandel nachsteuern. Der Atom- und der Kohleausstieg haben zur Folge, dass es in den kommenden fünf bis zehn Jahren voraussichtlich zu einer Verknappung der flexibel verfügbaren Erzeugungskapazitäten am Energiemarkt kommen wird. Dadurch steigt das Risiko, dass einzelne Erzeuger in bestimmten Marktsituationen Anreize und Möglichkeiten besitzen, durch Kapazitätszurückhaltung die Strompreise anzuheben. Es bedarf deshalb einer Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsregeln, die überhöhte Preise schon im Großhandel unterbindet, ohne damit notwendige Investitionsvorhaben zu stören. Der vom Bundeskartellamt hierzu gemeinsam mit der Bundesnetzagentur vorgelegte Entwurf eines Leitfadens zur Anwendungspraxis der Missbrauchsaufsicht sollte dazu in verschiedenen Punkten angepasst werden. So sollte das Bundeskartellamt z. B. gemeldete Kraftwerksausfälle kontrollieren, damit diese nicht gezielt zur Beeinflussung des Marktpreises eingesetzt werden können.
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die Pressemitteilung
das Sondergutachten im Volltext