Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 6. Oktober 2017
- Monopolkommission schlägt ein erzeugerseitiges regionales Netzentgelt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor, um die Kosten des Netzausbaus zu begrenzen
- Um Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen, sollte das europäische Emissionshandelssystem gestärkt werden, indem weitere Sektoren einbezogen werden
- Monopolkommission fordert Anpassungen bei der Konzessionsvergabe für den Netzbetrieb, um Verbraucher zu entlasten
Die Energiewende stellt das gesamte Energiesystem in Deutschland vor große Herausforderungen, für die gezielte Lösungsansätze gefunden werden müssen. In ihrem heute veröffentlichten Sondergutachten mit dem Titel „Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden“ macht die Monopolkommission Vorschläge, wo die neue Bundesregierung ansetzen sollte. Hierzu der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Achim Wambach: „Aktuell sehen wir wenig Konzentrationsprobleme auf dem Energiemarkt. Eine große Herausforderung stellt dagegen die Anpassung des Ordnungsrahmens im Zuge der Energiewende dar. Ein konsistenter Ordnungsrahmen könnte die Kosten der Energiewende begrenzen.“
Der Marktanteil der größten vier Energieversorger ist gegenüber dem Jahr 2014 abermals gesunken. Er lag im Jahr 2016 bei 54 Prozent (2014: 62 Prozent). Weitere Marktmachtindizes, welche die Monopolkommission regelmäßig berechnet, wie beispielsweise der Residual Supply Index (RSI), deuten aktuell ebenfalls nicht auf Marktmachtprobleme im Stromgroßhandel hin.
Ein Schwerpunkt des Sondergutachtens Energie 2017 liegt auf der Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Das Primärziel der Senkung von Treibhausgasemissionen sollte mit Hilfe einer Stärkung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) erreicht werden. Dazu sollten weitere Sektoren, wie beispielsweise der Verkehrssektor, einbezogen werden. Ein funktionsfähiger, sektorübergreifender EU-ETS ermöglicht ein Auslaufen der Förderung erneuerbarer Energien und unterstützt die Sektorkopplung, d. h. die Nutzung erneuerbarer Energien in den entsprechenden Sektoren. Die Förderung von EE-Anlagen, z. B. Windparks und Solarmodule, sowie der energiewendebedingte Ausbau von Stromnetzen bringt Kosten mit sich, welche die Stromverbraucher in Deutschland zunehmend belasten. Die Monopolkommission schlägt Maßnahmen vor, die diese Belastungen begrenzen können. Technologieneutrale Ausschreibungen für die Förderung von EE-Anlagen ermöglichen einen kostengünstigen Ausbau. Zudem würde die Einführung eines regional differenzierten Netzentgelts für die Erzeugung von Strom aus neuen EE-Anlagen („EE-Regionalkomponente“) Anreize für die Betreiber von EE-Anlagen setzen, etwaige Netzausbaukosten bei ihrer Standortwahl zu berücksichtigen. Dies würde den Netzausbaubedarf und die von den Stromverbrauchern zu zahlenden Netzentgelte begrenzen.
Die Kommunen müssen die Konzession für den Betrieb der Strom- und Gasverteilernetze in ihrem Gebiet regelmäßig ausschreiben. Die Monopolkommission hat Mängel im Ausschreibungsverfahren festgestellt, die dazu führen, dass häufig nicht der kosteneffizienteste Bewerber den Zuschlag erhält. Die Kommunen sollten deshalb den Wettbewerb auch über einen Abschlag auf das zu erwartende Netznutzungsentgelt („Netzdividende“) steuern, der bewirkt, dass der Bewerber die Konzession erhält, der das Netz am effizientesten betreiben kann. Die Verbraucher könnten auf diese Weise von einem geringeren Netzentgelt profitieren.
Hier finden Sie:
die Pressemitteilung mit Handlungsempfehlungen
das Sondergutachten im Volltext
die Kurzfassung