Policy Brief zur Frage nach einem Beitrag datenverkehrsintensiver Over-The-Top-(OTT)-Anbieter an den Netzausbaukosten der Telekommunikationsnetzbetreiber
Policy Brief | Ausgabe 12 | 03. Mai 2023
Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren eingeleitet, das die Frage nach einem Beitrag datenverkehrsintensiver Over-The-Top-(OTT-)Anbieter an den Netzausbaukosten der Telekommunikationsnetzbetreiber betrifft. In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Ein Beitrag von datenverkehrsintensiven Over-The-Top-(OTT)-Anbietern an den Netzausbaukosten ist abzulehnen!“ äußert sich die Monopolkommission dazu kritisch. Die Monopolkommission hält einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung dieser OTT-Anbieter an die Netzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht gerechtfertigt:
- Neue Verhältnisse in Peering- und Transitmärkten legitimieren nach derzeitiger Einschätzung der Monopolkommission keinen Kostenbeitrag für den Netzausbau, weil nicht erkennbar ist, dass die OTT-Anbieter dort ihre gestiegene Verhandlungsmacht in schädlicher Weise missbrauchen.
- Indizien dafür, dass ein Umverteilungsmechanismus zwischen OTT-Anbietern und Netzbetreibern die Marktsituation verbessern könnte, liegen nicht vor. Gleichzeitig könnte ein derartiger Eingriff Wettbewerbsverzerrungen verursachen.
- Finanzielle Mittel für den Festnetz- und Mobilfunknetzausbau sind ausreichend vorhanden.
Policy Brief zur geplanten Krankenhausreform
Policy Brief | Ausgabe 11 | 13. Februar 2023
In ihrem heute veröffentlichten Policy Brief „Vorhaltepauschalen für Krankenhäuser adjustieren, Versorgungsbedarf sichern, Wettbewerb erhalten“ unterstützt die Monopolkommission die von der Krankenhaus-Kommission vorgeschlagene Einführung von Vorhaltepauschalen. Sie macht zugleich einen wesentlichen Änderungsvorschlag, durch den sich die Ziele der finanziellen Sicherstellung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser und der Aufrechterhaltung des Qualitätswettbewerbs erreichen lassen. Der Bund-Länder-Gruppe, die derzeit über die Umsetzung der angekündigten Finanzierungsreform berät, empfiehlt die Monopolkommission dazu konkret:
- die Vorhaltebudgets an die strukturbedingten und nicht beeinflussbaren Unterschiede in den regionalen Versorgungskosten zu knüpfen und
- die Ausgleichsfaktoren durch ein Gutachten empirisch prüfen zu lassen.
Sondergutachten 83 im Volltext
Policy Brief zu Strommärkten
Policy Brief | Ausgabe 10 | 11. Oktober 2022
Die Monopolkommission legt in ihrem zehnten Policy Brief „Strommärkte weiterentwickeln, Preisbremse wettbewerbskonform ausgestalten“ Empfehlungen zur Strompreisbremse vor. Die Monopolkommission empfiehlt, eine Reaktion auf die Preissteigerungen am Strommarkt zielgenau und marktkonform auszugestalten:
- Das Strommarktdesign sollte beibehalten, jedoch mittelfristig weiterentwickelt werden.
- Die Abschöpfung von Mehrerlösen (Zufallsgewinnen) sollte bei konventionellen Stromerzeugern – soweit möglich – einheitlich und unter Berücksichtigung von Terminkontrakten erfolgen.
- Die oberste Priorität bei der Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher muss darin liegen, Anreize zum Energiesparen nicht abzuschwächen. Zugleich sollte die Bedürftigkeit der zu entlastenden Haushalte berücksichtigt werden.