Monopolkommission gibt Empfehlungen für die Neunte GWB-Novelle
Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 20. September 2016
- Monopolkommission begrüßt erweiterten Anwendungsbereich der Fusionskontrolle
- Monopolkommission befürwortet einfachere Durchsetzung der Schadenersatzansprüche von Kartellgeschädigten
- Monopolkommission für Schließung von Lücken bei der kartellrechtlichen Bußgeldhaftung
Monopolkommission sieht Änderungsbedarf bei der Flughafenregulierung
Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 20. September 2016
- Monopolkommission empfiehlt die Einrichtung einer unabhängigen zentralen Regulierungsbehörde
- Monopolkommission spricht sich für die Verwendung marktbasierter Instrumente zur Verteilung von Flughafen-Slots aus
- Der Markt für Bodenverkehrsdienste sollte weiter geöffnet werden
Hauptgutachten XXI: Wettbewerb 2016
Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 20. September 2016
Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie heute ihr Einundzwanzigstes Hauptgutachten nach § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) übergeben. Das Gutachten trägt den Titel „XXI. Hauptgutachten – Wettbewerb 2016".
Gegenstand des Gutachtens sind
- die nach dem gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen der Unternehmenskonzentration und der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis sowie
- die Themen Neunte GWB-Novelle, Flughafenregulierung, Zentralvermarktung in der Fußball-Bundesliga sowie Digitale Märkte: Sharing Economy und FinTechs.