11. Sektorgutachten Post (2019): Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den Wettbewerb
Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 3. Dezember 2019
- Der Wettbewerb auf dem Briefmarkt ist weiterhin unzureichend, während er auf dem Paketmarkt an Intensität gewinnt
- Die Marktmissbrauchsaufsicht auf dem Briefmarkt sollte verschärft werden
- Der Verbraucherschutz soll durch ein verbessertes Verfahren der Entgeltgenehmigung und verbindliche Schlichtungsverfahren gestärkt werden
11. Sektorgutachten Telekommunikation (2019): Staatliches Augenmaß beim Netzausbau
Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 3. Dezember 2019
- Der Vorrang privater Investitionen beim Breitbandausbau sollte gewahrt bleiben. Staatliche Förderung ist maßvoll zu dimensionieren und zielgerichtet dort zu gewähren, wo kein Ausbau durch den Markt erfolgt.
- Die geplante Festnetzförderung in „grauen Flecken“ bedarf der Anpassung, um eine großflächige Verdrängung privater Investitionen im Festnetz zu verhindern. Ergänzend sollten Gigabit-Gutscheine zur Nachfrageförderung eingesetzt werden.
- Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung sollte der Ausbau in bisher unversorgten Gebieten in einem wettbewerblichen Verfahren ausgeschrieben werden.
Policy Brief der Monopolkommission zum Regierungsentwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes
Policy Brief | Ausgabe 3 | 21. November 2019
Die Monopolkommission legt heute ihren dritten Policy Brief vor. Darin befasst sie sich mit dem Regierungsentwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes und dessen Auswirkungen auf die Entwicklung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Der Entwurf des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz ist zu begrüßen und stärkt in mehreren Punkten die Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Ein Wettbewerb um die beste Gesundheitsversorgung kann sich jedoch erst richtig entfalten, wenn im nächsten Schritt ein verbesserter gesetzlicher Rahmen für individuelle Leistungsangebote der Kassen geschaffen wird.
- Kassen, die in die Gesundheit ihrer Versicherten investieren, werden dafür derzeit nicht äquivalent vergütet. In dem bestehenden Gesetzentwurf sollte noch ein Evaluationsauftrag zur Berücksichtigung der Neuerkrankungsrate im Risikostrukturausgleich aufgenommen werden.