Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 3. Dezember 2019


  • Der Vorrang privater Investitionen beim Breitbandausbau sollte gewahrt bleiben. Staatliche Förderung ist maßvoll zu dimensionieren und zielgerichtet dort zu gewähren, wo kein Ausbau durch den Markt erfolgt.
  • Die geplante Festnetzförderung in „grauen Flecken“ bedarf der Anpassung, um eine großflächige Verdrängung privater Investitionen im Festnetz zu verhindern. Ergänzend sollten Gigabit-Gutscheine zur Nachfrageförderung eingesetzt werden.
  • Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung sollte der Ausbau in bisher unversorgten Gebieten in einem wettbewerblichen Verfahren ausgeschrieben werden.

Die politischen Breitbandziele und die Ausbaurealitäten im Festnetz und im Mobilfunk fallen stark auseinander. Daher greift der Staat zunehmend in die privatwirtschaftlich organisierten Telekommunikationsmärkte ein. Eine staatliche Förderung des Breitbandausbaus ist dort gerechtfertigt, wo der Ausbau ohne Förderung nicht wirtschaftlich ist und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gefährdet ist. „Wird die Förderung auch auf Gebiete ausgedehnt, die privatwirtschaftlich erschließbar sind, droht die Verdrängung privater Investitionen und der Netzausbau wird eher verzögert, denn beschleunigt“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach.

Der Ausbau von Gigabitnetzen wird durch die vielerorts fehlende Wirtschaftlichkeit von Ausbauprojekten, bürokratische Hürden sowie knappe Tiefbaukapazitäten gehemmt. Die Monopolkommission spricht sich daher für die Schaffung eines investitionsfreundlichen Regulierungsrahmens aus, ohne dabei das Ziel eines funktionsfähigen Wettbewerbs zu vernachlässigen. Um die Intensität der Zugangs- und Entgeltregulierung von Glasfasernetzen zurückführen zu können, sollte die Auferlegung strenger Nichtdiskriminierungsvorschriften geprüft werden. Damit wäre die Deutsche Telekom als Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht verpflichtet, externen Nachfragern den gleichen Netzzugang wie der eigenen Endkundensparte zu gewähren. Bürokratische und rechtliche Hürden für ausbauende Unternehmen, wie etwa bei der Nutzung alternativer Verlegeverfahren, sind zudem konsequent abzubauen.

Durch die geplante Ausweitung der Festnetzförderung auf Gebiete, in denen bereits eine schnelle Infrastruktur vorhanden ist („graue Flecken“), droht der privatwirtschaftliche Ausbau großflächig verdrängt zu werden. Es fehlt ein Mechanismus, der die Mittel dahin lenkt, wo die tatsächliche Versorgungslage am schlechtesten ist und der geförderte Ausbau den größten Nutzen stiftet. Notwendig erscheint es daher, an Mindestbandbreiten festzuhalten, bei deren Unterschreitung ein Gebiet erst förderfähig wird. Ergänzend zur klassischen Ausbauförderung sollten Gigabit-Gutscheine zum Einsatz kommen. Diese stärken die Nachfrage nach gigabitfähigen Breitbandanschlüssen und verbessern die Rentabilität von Ausbauprojekten.

Im Mobilfunk können freiwillige Vereinbarungen der Netzbetreiber zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen ein geeignetes Instrument sein, um den privaten Ausbau zu erleichtern. Kritisch bewertet die Monopolkommission hingegen Überlegungen der Bundesregierung, auf das bewährte Mittel der Auktion zu verzichten und Mobilfunkfrequenzen zukünftig ohne eine Neuvergabe zu verlängern oder gegen Ausbauzusagen bereitzustellen. Versteigerungen sind auch im Sinne der Verbraucher am besten geeignet, für eine effiziente Frequenznutzung zu sorgen und Marktzutritte neuer Anbieter zu ermöglichen.

Zudem plant die Bundesregierung, den Ausbau von Mobilfunknetzen in unversorgten Gebieten zukünftig durch ein eigenes Bundesprogramm zur Mobilfunkförderung zu unterstützen. Aus Sicht der Monopolkommission kann eine solche Förderung auf der Ebene der Kommunen ansetzen oder in Form einer Rückwärtsauktion organisiert werden. Dabei wird der Ausbau in unversorgten Gebieten an das Unternehmen vergeben, welches den geringsten Subventionierungsbedarf hat. Die im Rahmen der Mobilfunkstrategie der Bundesregierung geplante Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes kann einen geförderten Netzausbau sinnvoll flankieren, soweit sie auf begleitende administrative und beratende Aufgaben beschränkt bleibt.


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