Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 5. September 2013


  • Monopolkommission kritisiert negative Wettbewerbsfolgen aufgrund ineffizienter Ausgestaltung der Energiewende. Aus Sicht der Monopolkommission leidet die Energiewende aktuell unter einer fehlenden Wettbewerbsorientierung.
  • Monopolkommission fordert eine deutlich wettbewerbskonformere Ausrichtung der staatlichen Energiepolitik. Im Bereich der erneuerbaren Energien empfiehlt sie insbesondere die Einführung eines Fördersystems nach schwedischem Vorbild.

Die Monopolkommission hat heute ihr viertes Sondergutachten nach § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel "Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende" vorgestellt. Die vertiefte Analyse des deutschen Strom- und Gasmarktes beleuchtet Wettbewerbs- und Effizienzprobleme auf unterschiedlichen Märkten des Energiesektors und enthält zahlreiche Vorschläge zur effizienten Lösung bestehender Probleme. In einem Schwerpunkt befasst sich die Monopolkommission mit der Ausgestaltung der Energiewende. Hier stellt sie erhebliche Effizienzdefizite - z.B. durch Überförderung - fest, die für zusätzliche Kosten- und Preissteigerungen verantwortlich sind.

Kostensteigerungen resultieren dabei nicht allein aus der gegenwärtigen Förderung der erneuerbaren Energien, sondern auch aus dem erforderlichen Netzausbau und neuen Ausgleichsmechanismen. Infolge der enormen strukturellen Veränderungen, welche die Energiewende mit sich bringt, wurden zum Teil wettbewerbsferne Regelungen geschaffen, die dringend einer Nachsteuerung bedürfen. Die Monopolkommission schlägt unter anderem vor, die Förderung erneuerbarer Energien auf ein wettbewerbliches und technologieneutrales Quotenmodell nach schwedischem Vorbild umzustellen, die räumliche Ansiedlung von Erzeugungsanlagen durch eine Komponente in den Netzentgelten wirksam zu steuern sowie nicht voreilig durch die Einführung von Kapazitätsmärkten weitere Kostensteigerungen herbeizuführen. "Nur durch eine konsequente Umsteuerung auf effiziente Wettbewerbsmechanismen lassen sich die Kosten der Energiewende im Griff halten", so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Daniel Zimmer. Die diskutierte Einführung eines Bundesenergieministeriums hätte nach Auffassung der Monopolkommission hingegen mehr Nach- als Vorteile und wäre für sich genommen kein Garant für strukturelle Verbesserungen.

Darüber hinaus hat die Monopolkommission die Fortschritte bei der Verwirklichung eines Energiebinnenmarktes bei Strom und Gas ausführlich gewürdigt. Sie begrüßt die Integrationstendenzen, sieht aber eine abschließende Verwirklichung des Energiebinnenmarktes noch nicht gegeben. Sie hat den Wettbewerb im Stromgroßhandel analysiert und stellt gegenüber früheren Untersuchungen eine erheblich gesunkene Marktmacht der großen deutschen Erzeuger fest.

Die Monopolkommission hat ein Konzept vorgelegt, das zahlreiche Vorschläge zu diesen Themen sowie zur Versorgungssicherheit, zur Regulierung und zum Ausbau der Energieversorgungsnetze enthält.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung mit politischen Handlungsempfehlungen

die Empfehlungen für eine erfolgreiche und effiziente Verwirklichung der Energiewende (Auszug aus dem Sondergutachten, Abschnitt 3.6)

das Sondergutachten im Volltext