Presseerklärung der Monopolkommission, Bonn, 17. März 2016


Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Daniel Zimmer, hat heute seine Ämter durch Erklärung gegenüber dem Bundespräsidenten niedergelegt. Er begründet dies mit der Erteilung der Ministererlaubnis im Fall Edeka/Kaiser's Tengelmann.

Die Monopolkommission bedauert diese persönliche Entscheidung von Prof. Zimmer außerordentlich. Sie verliert mit ihm einen Vorsitzenden, der sich stets für die Stärkung des Wettbewerbsgedankens eingesetzt hat. Dafür gilt Prof. Zimmer der besondere Dank der Monopolkommission. In seiner fast achtjährigen Amtszeit zunächst als Mitglied, ab 1. Juli 2012 als Vorsitzender der Monopolkommission, hat Prof. Zimmer drei Hauptgutachten und 21 Sondergutachten mitverantwortet. Unter seinem Vorsitz erarbeitete die Monopolkommission insbesondere die Stellungnahmen zum Wettbewerb auf Finanzmärkten im XX. Hauptgutachten sowie zum Wettbewerb auf digitalen Märkten im Sondergutachten 68. Besonders stark involviert war Prof. Zimmer auch in die Erstellung des Gutachtens zum Ministererlaubnisverfahren Edeka/Kaiser´s Tengelmann.



Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 7. Dezember 2015


  • Die Monopolkommission stellt einen Stillstand in der Wettbewerbsentwicklung auf den Postmärkten fest – die Vormachtstellung der Deutsche Post AG besteht unverändert fort.
  • Die Monopolkommission empfiehlt eine Reform des Regulierungsrahmens und das Ausschöpfen bestehender Potenziale der geltenden Regulierung.



Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 Abs. 2 TKG, Bonn, 7. Dezember 2015


  • Die dynamische Wettbewerbsentwicklung auf den Endkundenmärkten der Telekommunikation setzt sich fort. Die Regulierung der allermeisten Vorleistungen bleibt unverzichtbar.
  • Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler wird den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze beschleunigen. Das Technologiemonopol lediglich eines Anbieters sollte verhindert werden.
  • Der Wettbewerbsdruck innovativer Over-the-Top-Dienste wie Skype oder WhatsApp ist bei Regulierungsentscheidungen zu berücksichtigen.