Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 20. September 2016


Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie heute ihr Einundzwanzigstes Hauptgutachten nach § 44 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) übergeben. Das Gutachten trägt den Titel „XXI. Hauptgutachten – Wettbewerb 2016".

Gegenstand des Gutachtens sind

  • die nach dem gesetzlichen Auftrag vorgesehenen Untersuchungen der Unternehmenskonzentration und der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis sowie
  • die Themen Neunte GWB-Novelle, Flughafenregulierung, Zentralvermarktung in der Fußball-Bundesliga sowie Digitale Märkte: Sharing Economy und FinTechs.



Pressemitteilung, Bonn, 14. Juli 2016


Der Bundespräsident hat Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M. für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2020 zum Mitglied der Monopolkommission berufen. Für jeweils eine weitere Amtsperiode – ebenfalls vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2020 – berufen wurden die Unternehmerin und Aufsichtsrätin Dagmar Kollmann sowie die Unternehmerin und Aufsichtsrätin Dr. Angelika Westerwelle. Dagmar Kollmann ist seit dem 1. Januar 2012 Mitglied der Monopolkommission, Dr. Angelika Westerwelle seit dem 1. Juli 2008.



Pressemitteilung, Bonn, 22. März 2016


Die Monopolkommission hat Prof. Achim Wambach einstimmig zum neuen Vorsitzenden der Monopolkommission gewählt. Achim Wambach ist seit dem 1. Juli 2014 Mitglied der Monopolkommission. Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wählt die Monopolkommission aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Die Wahl eines neuen Vorsitzenden war nach dem Rücktritt von Prof. Daniel Zimmer als Vorsitzender des Gremiums notwendig geworden. Dieser hatte seinen Rücktritt mit der Erteilung der Ministererlaubnis im Fall Edeka/Kaiser's Tengelmann begründet.