Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 7. Dezember 2015


  • Die Monopolkommission stellt einen Stillstand in der Wettbewerbsentwicklung auf den Postmärkten fest – die Vormachtstellung der Deutsche Post AG besteht unverändert fort.
  • Die Monopolkommission empfiehlt eine Reform des Regulierungsrahmens und das Ausschöpfen bestehender Potenziale der geltenden Regulierung.

Die Monopolkommission hat heute ihr neuntes Sondergutachten nach § 44 Postgesetz mit dem Titel „Post 2015: Postwendende Reform – Jetzt!" vorgestellt. In dem Gutachten werden Entwicklungen auf den deutschen Brief- und Paketmärkten untersucht, markt- sowie regulierungsbedingte Defizite aufgedeckt und Empfehlungen zur Intensivierung des Wettbewerbs vorgelegt.

„Politik und Regulierer müssen einen entschiedenen Impuls für mehr Wettbewerb auf den Postmärkten geben", sagt Professor Daniel Zimmer, Vorsitzender der Monopolkommission. Dies könne am besten dadurch geschehen, dass der Regulierungsrahmen reformiert und zudem die aufgrund der geltenden Regulierung bestehenden Potenziale ausgeschöpft würden.

Auf dem Briefmarkt hat sich bislang immer noch kein funktionsfähiger Wettbewerb entwickelt. Die Deutsche Post AG hat im Privatkundenbereich eine Quasi-Monopolstellung und im Geschäftskundenbereich eine marktbeherrschende Stellung inne, insbesondere weil sie als einziger Briefdienstleister ein flächendeckendes Zustellnetz besitzt. Auf den Paketmärkten konkurrieren wenige Paketdienstleister über eigene Zustellnetze um Privat- und Geschäftskunden, wenngleich die Deutsche Post AG auch hier über eine einflussreiche Marktposition verfügt. Die zunehmende Digitalisierung bietet Chancen auf mehr Wettbewerb und die Erschließung von neuen Märkten.

„Mit einer vollständigen Veräußerung seiner Anteile an der Deutsche Post AG sollte der Bund den Interessenkonflikt beenden, der aufgrund seiner Doppelrolle als Regulierer und Anteilseigner besteht", so der Vorsitzende der Monopolkommission. Auch die im Regulierungsrahmen verankerten Privilegien der Deutsche Post AG wie z. B. die Gewährung einer Umsatzsteuerbefreiung für Universaldienstleistungen und eines Spielraumes für Portoerhöhungen unabhängig von der Kostenentwicklung sollten zeitnah abgebaut werden. Die Bundesnetzagentur sollte weitere durchgreifende Befugnisse zugesprochen bekommen.

Der geltende Regulierungsrahmen bietet der Monopolkommission zufolge allerdings auch noch Potenziale für einen verbesserten Verbraucher- und Wettbewerbsschutz. So könnten Portoerhöhungen des Marktbeherrschers im Briefbereich niedriger ausfallen, wenn die Bundesnetzagentur den angemessenen Gewinnzuschlag wie in früheren Jahren am unternehmerischen Risiko und nicht – wie in der Maßgrößenentscheidung vom November 2015 – an den Renditen ausländischer Postdienstleister bemessen würde.

Des Weiteren empfiehlt die Monopolkommission der Bundesnetzagentur, auf eine eigene regulatorische Datenerfassung zu setzen. Ferner rät sie der Bundesnetzagentur, Teilleistungsentgelte ex ante zu regulieren, die Marktberichterstattung umfassender zu gestalten und die Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt zu intensivieren.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung mit Empfehlungen der Monopolkommission im Bereich des Postwesens

das Sondergutachten im Volltext

die Stellungnahme der Monopolkommission zur beabsichtigten Price-Cap-Maßgrößenentscheidung im Postbereich