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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
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Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
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Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation unter anderem Empfehlungen bezüglich des Überbaus von Glasfasernetzen und zum (offenen) Netzzugang, zur Verfahrensbeschleunigung bei der Bundesnetzagentur und zur Mobilfunkfrequenzverlängerung.
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Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Post unter anderem Empfehlungen zur Ausgestaltung des Universaldienstes, zum Erhalt der Vorteile von Wettbewerb im schrumpfenden Briefbereich und zur Durchsetzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen im Postsektor.
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Mit Wettbewerb aus der Energiekrise
09. Oktober 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Energie unter anderem Empfehlungen zur Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten, zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Kapazitätsmarktes im Stromsektor und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
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CPO-Konzentration
09. Oktober 2023: Das Tool der Monopolkommission gibt einen Überblick über die Anbieterkonzentration bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
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Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb
04. Juli 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Bahn unter anderem Empfehlungen zu einer Neuausrichtung der Qualitätsregulierung und zur Ausgestaltung der geplanten gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft des DB-Konzerns.
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Policy Brief zur „Fair Share“-Debatte
03. Mai 2023: Die Monopolkommission hält in ihrem zwölften Policy Brief einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung von OTT-Anbietern an die Telekommunikationsnetzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht
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Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen


Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, 3. August 2017


  1. Defizite bei der Entwicklung des Wettbewerbs im Eisenbahnsektor bestehen fort.
  2. Eine wettbewerbsgerechte Ausgestaltung des Finanzierungsrahmens erfordert eine gründliche Analyse von Kosten und Nutzen des Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehrs.
  3. Monopolkommission empfiehlt Nachbesserungen beim Eisenbahnregulierungsgesetz.
  4. Strukturen bei der Tarifierung und dem Fahrkartenvertrieb behindern den Wettbewerb auf den Verkehrsmärkten.

Der Wettbewerb auf den deutschen Eisenbahnmärkten ist nach wie vor unzureichend und wird von der besonderen Stellung der Deutschen Bahn AG bestimmt. Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihrem sechsten Sondergutachten zur Wettbewerbsentwicklung auf den Eisenbahnmärkten mit dem Titel „Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen“, das heute an die Bundesregierung übergeben wurde. Die Analyse des deutschen Eisenbahnsektors zeigt, dass das Eisenbahnregulierungsgesetz zum Nutzen der Bahnkunden nachgebessert werden sollte. Außerdem hält es die Monopolkommission für erforderlich, eine transparente Kosten-Nutzen-Bilanz für die Bahn sowie die mit ihr konkurrierenden Verkehrsträger zu erstellen, damit öffentliche Mittel auch wirklich dort eingesetzt werden, wo sie den besten Ertrag bringen.

Der Wettbewerb zwischen der Bahn und anderen Verkehrsträgern, wie dem Straßenverkehr, wird maßgeblich durch staatliche Finanzierungsmaßnahmen bestimmt. „Derzeit fehlen jedoch Erkenntnisse darüber, wie sich bspw. die Zuwendungen für den Straßen- und Schienenbau, die Kfz-Steuer oder eine Bus-Maut, auf diesen Wettbewerb auswirken. Daher empfiehlt die Monopolkommission eine möglichst umfassende Analyse von Kosten und Nutzen der verschiedenen Verkehrsträger, wie sie etwa in der Schweiz durchgeführt worden ist“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Achim Wambach. Dabei sollten insbesondere auch die Umweltbelastungen berücksichtigt werden. Entscheidungen über Abgaben und Steuern bei den einzelnen Verkehrsträgern sollten auf Basis einer solchen Kosten-Nutzen-Analyse getroffen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen stiften. Damit wird die Bundesregierung auch ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht, für einen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern zu sorgen.

Die mit dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz angestrebten Effizienzsteigerungen, die zu niedrigeren Ticketpreisen führen sollen, werden nicht erreicht. Dies liegt daran, dass die Anreizelemente unzureichend ausgestaltet sind und es nicht zu Kostensenkungen kommt, die an die Kunden weitergegeben werden könnten. Um Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen bei der Infrastruktur zu erreichen, müssten auch die Kosten aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG sowie die Stationsentgelte der Anreizregulierung unterworfen werden.

Damit Kunden die Züge verschiedener Anbieter mit einem Ticket nutzen können, müssen Eisenbahnunternehmen bei Tarif und Vertrieb kooperieren. Die Bedingungen bei den Tarifkooperationen werden allerdings von der Deutschen Bahn AG vorgegeben, wodurch Wettbewerber erheblich eingeschränkt werden können. Durch stärkere Mitspracherechte der Wettbewerber in Bezug auf die Höhe der Tarife und die Einnahmenaufteilung könnten diese Wettbewerbshindernisse abgebaut werden. Im Fernverkehr besteht für die wenigen Wettbewerber der Deutschen Bahn bislang nicht einmal die Möglichkeit, Tarif- und Vertriebskooperationen abzuschließen. Da insbesondere die Nutzung der Vertriebskanäle der Deutschen Bahn AG für Wettbewerber von zentraler Bedeutung ist, sollten derartige Kooperationen nicht von der Deutschen Bahn AG einseitig abgelehnt werden können.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sondergutachten im Volltext

Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt


Podcasts




Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen


Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, 3. August 2017


  1. Defizite bei der Entwicklung des Wettbewerbs im Eisenbahnsektor bestehen fort.
  2. Eine wettbewerbsgerechte Ausgestaltung des Finanzierungsrahmens erfordert eine gründliche Analyse von Kosten und Nutzen des Schienen-, Straßen-, Luft- und Schiffsverkehrs.
  3. Monopolkommission empfiehlt Nachbesserungen beim Eisenbahnregulierungsgesetz.
  4. Strukturen bei der Tarifierung und dem Fahrkartenvertrieb behindern den Wettbewerb auf den Verkehrsmärkten.

Der Wettbewerb auf den deutschen Eisenbahnmärkten ist nach wie vor unzureichend und wird von der besonderen Stellung der Deutschen Bahn AG bestimmt. Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihrem sechsten Sondergutachten zur Wettbewerbsentwicklung auf den Eisenbahnmärkten mit dem Titel „Bahn 2017: Wettbewerbspolitische Baustellen“, das heute an die Bundesregierung übergeben wurde. Die Analyse des deutschen Eisenbahnsektors zeigt, dass das Eisenbahnregulierungsgesetz zum Nutzen der Bahnkunden nachgebessert werden sollte. Außerdem hält es die Monopolkommission für erforderlich, eine transparente Kosten-Nutzen-Bilanz für die Bahn sowie die mit ihr konkurrierenden Verkehrsträger zu erstellen, damit öffentliche Mittel auch wirklich dort eingesetzt werden, wo sie den besten Ertrag bringen.

Der Wettbewerb zwischen der Bahn und anderen Verkehrsträgern, wie dem Straßenverkehr, wird maßgeblich durch staatliche Finanzierungsmaßnahmen bestimmt. „Derzeit fehlen jedoch Erkenntnisse darüber, wie sich bspw. die Zuwendungen für den Straßen- und Schienenbau, die Kfz-Steuer oder eine Bus-Maut, auf diesen Wettbewerb auswirken. Daher empfiehlt die Monopolkommission eine möglichst umfassende Analyse von Kosten und Nutzen der verschiedenen Verkehrsträger, wie sie etwa in der Schweiz durchgeführt worden ist“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Achim Wambach. Dabei sollten insbesondere auch die Umweltbelastungen berücksichtigt werden. Entscheidungen über Abgaben und Steuern bei den einzelnen Verkehrsträgern sollten auf Basis einer solchen Kosten-Nutzen-Analyse getroffen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen stiften. Damit wird die Bundesregierung auch ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht, für einen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsträgern zu sorgen.

Die mit dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz angestrebten Effizienzsteigerungen, die zu niedrigeren Ticketpreisen führen sollen, werden nicht erreicht. Dies liegt daran, dass die Anreizelemente unzureichend ausgestaltet sind und es nicht zu Kostensenkungen kommt, die an die Kunden weitergegeben werden könnten. Um Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen bei der Infrastruktur zu erreichen, müssten auch die Kosten aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG sowie die Stationsentgelte der Anreizregulierung unterworfen werden.

Damit Kunden die Züge verschiedener Anbieter mit einem Ticket nutzen können, müssen Eisenbahnunternehmen bei Tarif und Vertrieb kooperieren. Die Bedingungen bei den Tarifkooperationen werden allerdings von der Deutschen Bahn AG vorgegeben, wodurch Wettbewerber erheblich eingeschränkt werden können. Durch stärkere Mitspracherechte der Wettbewerber in Bezug auf die Höhe der Tarife und die Einnahmenaufteilung könnten diese Wettbewerbshindernisse abgebaut werden. Im Fernverkehr besteht für die wenigen Wettbewerber der Deutschen Bahn bislang nicht einmal die Möglichkeit, Tarif- und Vertriebskooperationen abzuschließen. Da insbesondere die Nutzung der Vertriebskanäle der Deutschen Bahn AG für Wettbewerber von zentraler Bedeutung ist, sollten derartige Kooperationen nicht von der Deutschen Bahn AG einseitig abgelehnt werden können.


Hier finden Sie:

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