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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
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Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
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Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation unter anderem Empfehlungen bezüglich des Überbaus von Glasfasernetzen und zum (offenen) Netzzugang, zur Verfahrensbeschleunigung bei der Bundesnetzagentur und zur Mobilfunkfrequenzverlängerung.
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Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Post unter anderem Empfehlungen zur Ausgestaltung des Universaldienstes, zum Erhalt der Vorteile von Wettbewerb im schrumpfenden Briefbereich und zur Durchsetzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen im Postsektor.
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Mit Wettbewerb aus der Energiekrise
09. Oktober 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Energie unter anderem Empfehlungen zur Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten, zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Kapazitätsmarktes im Stromsektor und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
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CPO-Konzentration
09. Oktober 2023: Das Tool der Monopolkommission gibt einen Überblick über die Anbieterkonzentration bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
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Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb
04. Juli 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Bahn unter anderem Empfehlungen zu einer Neuausrichtung der Qualitätsregulierung und zur Ausgestaltung der geplanten gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft des DB-Konzerns.
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Policy Brief zur „Fair Share“-Debatte
03. Mai 2023: Die Monopolkommission hält in ihrem zwölften Policy Brief einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung von OTT-Anbietern an die Telekommunikationsnetzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht
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9. Sektorgutachten Energie (2023): „Mit Wettbewerb aus der Energiekrise“


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 09. Oktober 2023


Die Monopolkommission stellt heute ihr neuntes Sektorgutachten Energie vor.

  1. Wettbewerbsorientierte Sicherung der Energieversorgung erforderlich.
  2. Die Importstruktur bei Gas sollte stärker diversifiziert und flexibilisiert werden.
  3. Im Stromsektor empfiehlt die Monopolkommission einen wettbewerbsgesteuerten Kapazitätsmarkt.
  4. Die Energiepreisbremsen sollten auslaufen; direkte Transferzahlungen sind Preiseingriffen auf der Haushaltsebene vorzuziehen.
  5. Bei der Elektromobilität müssen Ausschreibungen auf kommunaler Ebene unterstützt werden und mehrere Wettbewerber an Raststätten zum Zuge kommen.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führt auch auf den Energiemärkten zu unvorhergesehenen Entwicklungen, die die bereits bestehenden Herausforderungen im Rahmen von Energie- und Verkehrswende noch verstärken. „Insbesondere in unsicheren Zeiten sollte die wettbewerbsorientierte Sicherung der Energieversorgung oberste Priorität haben, um die Belastungen für Haushalte und Industrie zu mildern“, so der Vorsitzende der Monopolkom-mission, Prof. Dr. Jürgen Kühling.

In ihrem heute veröffentlichten 9. Sektorgutachten Energie analysiert die Monopolkommission die Wettbewerbssituation in verschiedenen Bereichen der Energiewirtschaft und empfiehlt der Bundesregierung konkrete Maßnahmen, welche die Sicherheit und Effizienz der Energieversorgung verbessern sollen.


© BMWK / Andreas Mertens

Das Gutachten fokussiert einerseits auf verschiedene Vorleistungs- bzw. Großhandelsmärkte für Strom und Gas. Hier steht insbesondere im Fokus, wie die Versorgungssicherheit langfristig gewährleistet werden kann. Dazu muss im Gasmarkt die Importstruktur stärker diversifiziert und flexibilisiert werden. Ferner sollte zur frühzeitigen Identifikation von Versorgungsrisiken ein datenbasierter Versorgungsrisikoindex in den Notfallplan Gas der Bundesnetzagentur aufgenommen werden, um mögliche Risiken für die Versorgungssicherheit frühzeitiger erkennen zu können. Im Strombereich gehen Risiken für die Versorgungssicherheit insbesondere von der anstehenden Transformation des Energiesystems hin zu kohlenstofffreien, aber häufig wetterabhängigen Einspeiseformen aus. Um hier in Zeiten geringer Einspeisung Versorgungssicherheit zu schaffen, sollte die Bundesregierung das bestehende System der strategischen Kraftwerksreserve durch einen wettbewerblich gesteuerten Kapazitätsmarkt für gesicherte Leistung ersetzen.

Im Unterschied zur strategischen Reserve sind im Kapazitätsmarkt alle beschafften flexiblen Kapazitäten stets am Markt einsetzbar. Im wettbewerbsgesteuerten Kapazitätsmarkt beschaffen Stromversorger und Großkunden ihren erwarteten Bedarf an Kraftwerkskapazitäten im Voraus. Diese Kapazitäten können dann von der Bundesregierung gezielt aufgestockt werden, um verbleibende Risiken für die Versorgungssicherheit zu vermeiden.

Die Monopolkommission hat auch die Endkundenmärkte für Energie untersucht. Insbesondere die Gasverknappung infolge des Krieges in der Ukraine hat zu Unsicherheit und Preissteigerungen für Haushalte und Industrie geführt. Daher sind der Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern und die Wechselbereitschaft von Verbraucherinnen und Verbrauchern umso wichtiger, um langfristig bezahlbare Preise zu sichern. Die Wechselbereitschaft könnte etwa durch Informationskampagnen erhöht werden. Bei den Regelungen zur Grund- und Ersatzversorgung sollten Alternativen zum jetzigen System geprüft werden. Bei diesem wird der größte Anbieter automatisch zum Grundversorger und kann somit seine Marktmacht erhalten. Eine Alternative ist ein Ausschreibungsmodell zur Bestimmung des Grundversorgers. Sollte nach dem geplanten Auslaufen der Gaspreisbremse im Dezember 2023 Unterstützungsbedarf bestehen, sind direkte Transferzahlungen an bedürftige Haushalte besser geeignet als Eingriffe in die Preisbildung. Preiseingriffe verzerren Knappheitssignale und sind zudem aus Verteilungssicht ungenau, da auch einkommensstarke Haushalte von ihnen profitieren.

Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren auch im Bereich der Elektromobilität von einem Wettbewerb der Anbieter von Ladeinfrastruktur. Die Monopolkommission stellt hier einen weiterhin hohen, aber abnehmenden Konzentrationsgrad der einzelnen Anbieter fest. Die größten Anbieter verfügen über einen immer noch hohen durchschnittlichen deutschlandweiten Marktanteil von 49 bzw. 45 Prozent bei Normal- und Schnellladepunkten. Die Monopolkommission bietet ab heute eine Website an, auf der zahlreiche regionale Daten, z. B. auch der relevante Marktanteil des größten Anbieters vor Ort, detailliert abgerufen werden können (Link).

Die Monopolkommission empfiehlt, die Kommunen bei Ausschreibungen zum wettbewerblichen Ladesäulenaufbau zu unterstützen und die finanzielle Förderung an entsprechende Bedingungen zu knüpfen. Ein funktionierender Wettbewerb um Autobahn-Ladesäulen erfordert den Zugang mehrerer Wettbewerber zu den Raststätten. Schließlich sollten die Preise für das Ad-hoc-Laden den Ladekundinnen und -kunden zugänglich gemacht werden.

 



Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sondergutachten im Volltext

 

Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt


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9. Sektorgutachten Energie (2023): „Mit Wettbewerb aus der Energiekrise“


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 09. Oktober 2023


Die Monopolkommission stellt heute ihr neuntes Sektorgutachten Energie vor.

  1. Wettbewerbsorientierte Sicherung der Energieversorgung erforderlich.
  2. Die Importstruktur bei Gas sollte stärker diversifiziert und flexibilisiert werden.
  3. Im Stromsektor empfiehlt die Monopolkommission einen wettbewerbsgesteuerten Kapazitätsmarkt.
  4. Die Energiepreisbremsen sollten auslaufen; direkte Transferzahlungen sind Preiseingriffen auf der Haushaltsebene vorzuziehen.
  5. Bei der Elektromobilität müssen Ausschreibungen auf kommunaler Ebene unterstützt werden und mehrere Wettbewerber an Raststätten zum Zuge kommen.

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führt auch auf den Energiemärkten zu unvorhergesehenen Entwicklungen, die die bereits bestehenden Herausforderungen im Rahmen von Energie- und Verkehrswende noch verstärken. „Insbesondere in unsicheren Zeiten sollte die wettbewerbsorientierte Sicherung der Energieversorgung oberste Priorität haben, um die Belastungen für Haushalte und Industrie zu mildern“, so der Vorsitzende der Monopolkom-mission, Prof. Dr. Jürgen Kühling.

In ihrem heute veröffentlichten 9. Sektorgutachten Energie analysiert die Monopolkommission die Wettbewerbssituation in verschiedenen Bereichen der Energiewirtschaft und empfiehlt der Bundesregierung konkrete Maßnahmen, welche die Sicherheit und Effizienz der Energieversorgung verbessern sollen.


© BMWK / Andreas Mertens

Das Gutachten fokussiert einerseits auf verschiedene Vorleistungs- bzw. Großhandelsmärkte für Strom und Gas. Hier steht insbesondere im Fokus, wie die Versorgungssicherheit langfristig gewährleistet werden kann. Dazu muss im Gasmarkt die Importstruktur stärker diversifiziert und flexibilisiert werden. Ferner sollte zur frühzeitigen Identifikation von Versorgungsrisiken ein datenbasierter Versorgungsrisikoindex in den Notfallplan Gas der Bundesnetzagentur aufgenommen werden, um mögliche Risiken für die Versorgungssicherheit frühzeitiger erkennen zu können. Im Strombereich gehen Risiken für die Versorgungssicherheit insbesondere von der anstehenden Transformation des Energiesystems hin zu kohlenstofffreien, aber häufig wetterabhängigen Einspeiseformen aus. Um hier in Zeiten geringer Einspeisung Versorgungssicherheit zu schaffen, sollte die Bundesregierung das bestehende System der strategischen Kraftwerksreserve durch einen wettbewerblich gesteuerten Kapazitätsmarkt für gesicherte Leistung ersetzen.

Im Unterschied zur strategischen Reserve sind im Kapazitätsmarkt alle beschafften flexiblen Kapazitäten stets am Markt einsetzbar. Im wettbewerbsgesteuerten Kapazitätsmarkt beschaffen Stromversorger und Großkunden ihren erwarteten Bedarf an Kraftwerkskapazitäten im Voraus. Diese Kapazitäten können dann von der Bundesregierung gezielt aufgestockt werden, um verbleibende Risiken für die Versorgungssicherheit zu vermeiden.

Die Monopolkommission hat auch die Endkundenmärkte für Energie untersucht. Insbesondere die Gasverknappung infolge des Krieges in der Ukraine hat zu Unsicherheit und Preissteigerungen für Haushalte und Industrie geführt. Daher sind der Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern und die Wechselbereitschaft von Verbraucherinnen und Verbrauchern umso wichtiger, um langfristig bezahlbare Preise zu sichern. Die Wechselbereitschaft könnte etwa durch Informationskampagnen erhöht werden. Bei den Regelungen zur Grund- und Ersatzversorgung sollten Alternativen zum jetzigen System geprüft werden. Bei diesem wird der größte Anbieter automatisch zum Grundversorger und kann somit seine Marktmacht erhalten. Eine Alternative ist ein Ausschreibungsmodell zur Bestimmung des Grundversorgers. Sollte nach dem geplanten Auslaufen der Gaspreisbremse im Dezember 2023 Unterstützungsbedarf bestehen, sind direkte Transferzahlungen an bedürftige Haushalte besser geeignet als Eingriffe in die Preisbildung. Preiseingriffe verzerren Knappheitssignale und sind zudem aus Verteilungssicht ungenau, da auch einkommensstarke Haushalte von ihnen profitieren.

Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren auch im Bereich der Elektromobilität von einem Wettbewerb der Anbieter von Ladeinfrastruktur. Die Monopolkommission stellt hier einen weiterhin hohen, aber abnehmenden Konzentrationsgrad der einzelnen Anbieter fest. Die größten Anbieter verfügen über einen immer noch hohen durchschnittlichen deutschlandweiten Marktanteil von 49 bzw. 45 Prozent bei Normal- und Schnellladepunkten. Die Monopolkommission bietet ab heute eine Website an, auf der zahlreiche regionale Daten, z. B. auch der relevante Marktanteil des größten Anbieters vor Ort, detailliert abgerufen werden können (Link).

Die Monopolkommission empfiehlt, die Kommunen bei Ausschreibungen zum wettbewerblichen Ladesäulenaufbau zu unterstützen und die finanzielle Förderung an entsprechende Bedingungen zu knüpfen. Ein funktionierender Wettbewerb um Autobahn-Ladesäulen erfordert den Zugang mehrerer Wettbewerber zu den Raststätten. Schließlich sollten die Preise für das Ad-hoc-Laden den Ladekundinnen und -kunden zugänglich gemacht werden.

 



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