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Pressestatement Tomaso Duso: Systemkosten statt Stromsteuer senken
Mit strukturellen Lösungen Strom für alle günstiger machen. Dafür braucht es dynamische Netzentgelte.
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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
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Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
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Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation unter anderem Empfehlungen bezüglich des Überbaus von Glasfasernetzen und zum (offenen) Netzzugang, zur Verfahrensbeschleunigung bei der Bundesnetzagentur und zur Mobilfunkfrequenzverlängerung.
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Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Post unter anderem Empfehlungen zur Ausgestaltung des Universaldienstes, zum Erhalt der Vorteile von Wettbewerb im schrumpfenden Briefbereich und zur Durchsetzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen im Postsektor.
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Mit Wettbewerb aus der Energiekrise
09. Oktober 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Energie unter anderem Empfehlungen zur Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten, zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Kapazitätsmarktes im Stromsektor und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
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CPO-Konzentration
09. Oktober 2023: Das Tool der Monopolkommission gibt einen Überblick über die Anbieterkonzentration bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
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Policy Brief zur „Fair Share“-Debatte
03. Mai 2023: Die Monopolkommission hält in ihrem zwölften Policy Brief einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung von OTT-Anbietern an die Telekommunikationsnetzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht
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Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren


Sondergutachten 83 der Monopolkommission, 30. Mai 2022


  1. Die Aufgaben der Krankenhausplanungen in den Ländern sollten klarer und wirksamer auf die Versorgungssicherstellung ausgerichtet werden.
  2. Die duale Krankenhausfinanzierung sollte neu strukturiert werden, in weiterentwickelte Fallpauschalen und von den Ländern steuerbare Vorhaltezuschläge.
  3. Patientinnen und Patienten sollten mehr Möglichkeiten erhalten, die medizinische Versorgungsqualität von Krankenhäusern zu vergleichen.

Die Monopolkommission hat Analysen und konkrete Empfehlungen zur geplanten Krankenhausreform veröffentlicht. Das Sondergutachten mit dem Titel „Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren“ hat sie heute dem Bundesminister für Gesundheit, Professor Karl Lauterbach, übergeben.

„Die Bundesregierung hat mit der geplanten Krankenhausreform den richtigen Weg beschritten. Nun muss es gelingen, Wettbewerb und Krankenhausplanung richtig auszutarieren, um dem Bedarf der Patientinnen und Patienten an einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung gerecht zu werden. Dabei ist es auch wichtig, die Transparenz der Geldflüsse, aber auch der Krankenhausqualität im Sinne der Patientinnen und Patienten zu verbessern.“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Jürgen Kühling.

Bedarfsplanung verbessern und Zusatzbedarfe ausschreiben

Wo zukünftig welcher Versorgungsbedarf entsteht, können Behörden nur sehr eingeschränkt planen. Die derzeit praktizierte Abstimmung zwischen Planung und Krankenhäusern kann auch zu Nachteilen für die Patientinnen und Patienten führen, wenn dadurch Wettbewerb eingeschränkt wird und Auswahlalternativen wegfallen. Eine Bedarfsdeckung lässt sich zielsicherer erreichen, wenn Krankenhäuser darin gestärkt werden, ihre Leistungen eigenständig an den Versorgungsbedarf anzupassen. Die Aufgaben der Planung sollten demgegenüber darauf konzentriert werden, die Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Statt das Versorgungsangebot vollumfänglich vorzuplanen, sollten die Länder Anforderungen an den Mindestversorgungsbedarf eindeutiger spezifizieren, indem sie eine Sicherstellungsgrenze ausweisen. Für den Fall, dass diese unterschritten wird, sollten die Planungsbehörden die Möglichkeit erhalten, Zusatzbedarfe bis zur berechneten Sicherstellungsgrenze auszuschreiben.

Finanzierung neu ordnen, Sicherstellungszuschläge richtig umsetzen

Krankenhäuser werden heute vorwiegend über Fallpauschalen finanziert, die von den Krankenkassen gezahlt werden, und zu einem geringeren Anteil über Investitionsmittel der Länder. Das System der Fallpauschalen ist intransparent und nicht konsequent ausgestaltet. Zugleich können solche Krankenhäuser, die ein bedarfsnotwendiges Versorgungsangebot bereitstellen, nicht gezielt unterstützt werden. Deshalb bedarf es der Einführung sog. Vorhaltezuschläge als neues Finanzierungsinstrument. Diese Zuschläge sollten gezielt die Bedarfsdeckung finanzieren und müssen dazu von den Bundesländern auf den dortigen Bedarf angepasst werden können. Das Fallpauschalensystem sollte demgegenüber zukünftig durch einen wissenschaftlichen Beirat weiterentwickelt werden. Insgesamt sollen so die Finanzierungsmittel zielgenauer und zugleich wettbewerbskompatibler verteilt werden.

Transparenz über Krankenhausqualität verbessern

Patientinnen und Patienten entscheiden mit der Wahl eines Krankenhauses über die bevorzugte Versorgungsqualität. Damit diese Entscheidungen die Qualität verbessern, sollten mehr Qualitätsinformationen zur Verfügung stehen. Deshalb sollten die Krankenversicherungen verpflichtet werden, die Versicherten bei der Auswahl eines Krankenhauses zu beraten. Zu diesem Zweck könnten sie zukünftig häufiger auch eigene Daten auswerten. Daneben liegen auch Qualitätsinformationen aus der zentralen Qualitätssicherung vor, an der sich Krankenhäuser gesetzlich beteiligen müssen. Bisher entscheiden jedoch die Krankenhäuser – über den Gemeinsamen Bundesausschuss – über die Ausgestaltung der eigenen Qualitätskontrolle mit. Dem Bundesminister für Gesundheit wird deshalb empfohlen, auch eigene Expertisen zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung einzuholen.

Leistungsgruppenkonzepte in der Krankenhausplanung nutzen

Auch die Planungsbehörden sind in der Pflicht, eine eigene Qualitätssicherung zu betreiben. In vielen Landesbehörden mangelt es jedoch an der personellen Ausstattung sowie an Qualitätssicherungskonzepten, die mit dem Wettbewerb vereinbar sind. Eine wichtige Rolle spielen heute Versorgungsstufenkonzepte, die jedoch den Nachteil haben, den Qualitätswettbewerb einzuschränken. Vorzuziehen wäre die nun in Nordrhein-Westfalen erstmals angewendete Planung auf Basis sog. Leistungsgruppen. Bei zweckmäßiger Anwendung lässt das Konzept den Krankenhäusern mehr Möglichkeiten, ihr Angebot im Wettbewerb auf den Bedarf anzupassen.

 



Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sondergutachten im Volltext

 

Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt


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Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren


Sondergutachten 83 der Monopolkommission, 30. Mai 2022


  1. Die Aufgaben der Krankenhausplanungen in den Ländern sollten klarer und wirksamer auf die Versorgungssicherstellung ausgerichtet werden.
  2. Die duale Krankenhausfinanzierung sollte neu strukturiert werden, in weiterentwickelte Fallpauschalen und von den Ländern steuerbare Vorhaltezuschläge.
  3. Patientinnen und Patienten sollten mehr Möglichkeiten erhalten, die medizinische Versorgungsqualität von Krankenhäusern zu vergleichen.

Die Monopolkommission hat Analysen und konkrete Empfehlungen zur geplanten Krankenhausreform veröffentlicht. Das Sondergutachten mit dem Titel „Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren“ hat sie heute dem Bundesminister für Gesundheit, Professor Karl Lauterbach, übergeben.

„Die Bundesregierung hat mit der geplanten Krankenhausreform den richtigen Weg beschritten. Nun muss es gelingen, Wettbewerb und Krankenhausplanung richtig auszutarieren, um dem Bedarf der Patientinnen und Patienten an einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung gerecht zu werden. Dabei ist es auch wichtig, die Transparenz der Geldflüsse, aber auch der Krankenhausqualität im Sinne der Patientinnen und Patienten zu verbessern.“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Jürgen Kühling.

Bedarfsplanung verbessern und Zusatzbedarfe ausschreiben

Wo zukünftig welcher Versorgungsbedarf entsteht, können Behörden nur sehr eingeschränkt planen. Die derzeit praktizierte Abstimmung zwischen Planung und Krankenhäusern kann auch zu Nachteilen für die Patientinnen und Patienten führen, wenn dadurch Wettbewerb eingeschränkt wird und Auswahlalternativen wegfallen. Eine Bedarfsdeckung lässt sich zielsicherer erreichen, wenn Krankenhäuser darin gestärkt werden, ihre Leistungen eigenständig an den Versorgungsbedarf anzupassen. Die Aufgaben der Planung sollten demgegenüber darauf konzentriert werden, die Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Statt das Versorgungsangebot vollumfänglich vorzuplanen, sollten die Länder Anforderungen an den Mindestversorgungsbedarf eindeutiger spezifizieren, indem sie eine Sicherstellungsgrenze ausweisen. Für den Fall, dass diese unterschritten wird, sollten die Planungsbehörden die Möglichkeit erhalten, Zusatzbedarfe bis zur berechneten Sicherstellungsgrenze auszuschreiben.

Finanzierung neu ordnen, Sicherstellungszuschläge richtig umsetzen

Krankenhäuser werden heute vorwiegend über Fallpauschalen finanziert, die von den Krankenkassen gezahlt werden, und zu einem geringeren Anteil über Investitionsmittel der Länder. Das System der Fallpauschalen ist intransparent und nicht konsequent ausgestaltet. Zugleich können solche Krankenhäuser, die ein bedarfsnotwendiges Versorgungsangebot bereitstellen, nicht gezielt unterstützt werden. Deshalb bedarf es der Einführung sog. Vorhaltezuschläge als neues Finanzierungsinstrument. Diese Zuschläge sollten gezielt die Bedarfsdeckung finanzieren und müssen dazu von den Bundesländern auf den dortigen Bedarf angepasst werden können. Das Fallpauschalensystem sollte demgegenüber zukünftig durch einen wissenschaftlichen Beirat weiterentwickelt werden. Insgesamt sollen so die Finanzierungsmittel zielgenauer und zugleich wettbewerbskompatibler verteilt werden.

Transparenz über Krankenhausqualität verbessern

Patientinnen und Patienten entscheiden mit der Wahl eines Krankenhauses über die bevorzugte Versorgungsqualität. Damit diese Entscheidungen die Qualität verbessern, sollten mehr Qualitätsinformationen zur Verfügung stehen. Deshalb sollten die Krankenversicherungen verpflichtet werden, die Versicherten bei der Auswahl eines Krankenhauses zu beraten. Zu diesem Zweck könnten sie zukünftig häufiger auch eigene Daten auswerten. Daneben liegen auch Qualitätsinformationen aus der zentralen Qualitätssicherung vor, an der sich Krankenhäuser gesetzlich beteiligen müssen. Bisher entscheiden jedoch die Krankenhäuser – über den Gemeinsamen Bundesausschuss – über die Ausgestaltung der eigenen Qualitätskontrolle mit. Dem Bundesminister für Gesundheit wird deshalb empfohlen, auch eigene Expertisen zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung einzuholen.

Leistungsgruppenkonzepte in der Krankenhausplanung nutzen

Auch die Planungsbehörden sind in der Pflicht, eine eigene Qualitätssicherung zu betreiben. In vielen Landesbehörden mangelt es jedoch an der personellen Ausstattung sowie an Qualitätssicherungskonzepten, die mit dem Wettbewerb vereinbar sind. Eine wichtige Rolle spielen heute Versorgungsstufenkonzepte, die jedoch den Nachteil haben, den Qualitätswettbewerb einzuschränken. Vorzuziehen wäre die nun in Nordrhein-Westfalen erstmals angewendete Planung auf Basis sog. Leistungsgruppen. Bei zweckmäßiger Anwendung lässt das Konzept den Krankenhäusern mehr Möglichkeiten, ihr Angebot im Wettbewerb auf den Bedarf anzupassen.

 



Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sondergutachten im Volltext

 

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