• Deutsch (Deutschland)
    • English (United Kingdom)
Open menu
  • Aktuelles
  • Über Uns
    • Aufgaben
    • Mitglieder
    • Geschäftsstelle
    • Stellenangebote
      • Mitarbeitende
      • Praktika / Referendariat
    • Kontakt
      • Anreise
      • Umgebungskarte
      • Newsletter
  • Gutachten
    • Policy Brief
    • Hauptgutachten
    • Sektorgutachten
      • Bahn
      • Energie
      • Post
      • Telekommunikation
    • Sondergutachten
      • Auf eigene Initiative
      • Ministererlaubnis
    • Gesamtliste aller Gutachten
    • Podcasts
      • Hauptgutachten
      • Sektorgutachten Bahn
      • Sektorgutachten Energie
      • Sektorgutachten Post
      • Sektorgutachten Telekommunikation
    • Daten
      • Top 100 Panel
      • Konzentration
      • Wettbewerb Ladesäulen
      • Archiv
  • Themen
    • Top 100 Panel
    • Bahn
    • Digitale Märkte
    • Einzelhandel
    • Energie
    • Gesundheitsmärkte
    • Kartellrecht
    • Konzentrationsbericht
    • Post
    • Telekommunikation
    • Sonstiges
  • Pressemitteilungen
Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
Weiterlesen ...
Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
Weiterlesen ...
Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
Weiterlesen ...
Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
Weiterlesen ...
InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
Weiterlesen ...
Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
Weiterlesen ...
Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
Weiterlesen ...
Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
Weiterlesen ...
Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
Weiterlesen ...
Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation unter anderem Empfehlungen bezüglich des Überbaus von Glasfasernetzen und zum (offenen) Netzzugang, zur Verfahrensbeschleunigung bei der Bundesnetzagentur und zur Mobilfunkfrequenzverlängerung.
Weiterlesen ...
Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Post unter anderem Empfehlungen zur Ausgestaltung des Universaldienstes, zum Erhalt der Vorteile von Wettbewerb im schrumpfenden Briefbereich und zur Durchsetzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen im Postsektor.
Weiterlesen ...
Mit Wettbewerb aus der Energiekrise
09. Oktober 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Energie unter anderem Empfehlungen zur Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten, zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Kapazitätsmarktes im Stromsektor und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Weiterlesen ...
CPO-Konzentration
09. Oktober 2023: Das Tool der Monopolkommission gibt einen Überblick über die Anbieterkonzentration bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
Weiterlesen ...
Policy Brief zur „Fair Share“-Debatte
03. Mai 2023: Die Monopolkommission hält in ihrem zwölften Policy Brief einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung von OTT-Anbietern an die Telekommunikationsnetzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht
Weiterlesen ...



8. Sektorgutachten Energie (2021): „Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzen“


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 1. September 2021


Die Monopolkommission stellt heute ihr achtes Sektorgutachten Energie vor.

Virtuelle Übergabe des Sektorgutachtens an die Bundesregierung, vertreten durch Staatssekretär Andreas Feicht am 1. September 2021.

  1. Angemessene Preise an Ladesäulen erfordern Wahlmöglichkeiten der Ladekundinnen und –kunden.
  2. Neue Wasserstoffnetze flexibel regulieren und Quersubventionierung verhindern.
  3. Für den Wettbewerb unter Strombörsen monopolistische Strukturen auflösen.

Im Rahmen der Energiewende entstehen derzeit neue infrastrukturgebundene Energiemärkte. „Die Infrastrukturen für Ladestrom und Wasserstoff befinden sich im Aufbau. Die Bundesregierung sollte darauf achten, jetzt Strukturen zu schaffen, die das volle Potenzial wettbewerblicher Märkte ausschöpfen.“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Jürgen Kühling.

In ihrem heute veröffentlichten 8. Sektorgutachten Energie nimmt die Monopolkommission den Wettbewerb bei Ladesäulen und den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in den Fokus und benennt dabei Empfehlungen für die nächste Bundesregierung:

Angemessene Preise an Ladesäulen erfordern Wahlmöglichkeiten der Ladekundinnen und -kunden. Ein weit geteiltes politisches Ziel betrifft die Umstellung des Individualverkehrs vom Verbrennungsmotor zum elektrischen Antrieb. Der Erfolg der Elektromobilität setzt jedoch günstige Ladepreise voraus. Die Monopolkommission rückt in den Blick, dass solche Preise die Konkurrenz von Betreibern der Ladesäulen um Kundinnen und Kunden voraussetzen. Die Analyse der Daten zu ca. 42.000 Ladepunkten zeigt allerdings, dass oftmals einzelne Betreiber hohe Anteile an den Ladepunkten in einzelnen Regionen kontrollieren. Kundinnen und Kunden können sich auch nicht zentral über die Preise der vorhandenen Betreiber beim unmittelbaren Laden ohne Anmeldung – dem sog. Ad-hoc-Laden – informieren, um so gezielter Angebote wahrzunehmen. Die nächste Bundesregierung sollte deshalb beim Aufbau der Ladeinfrastruktur den Wettbewerb fördern, indem die Förderprogramme eine höhere Förderung vorsehen, wenn die Betreiber der geförderten Ladepunkte in einem lokalen Gebiet weniger als 40 Prozent aller Ladepunkte auf sich vereinen. Bei Schnellladepunkten an Autobahnen sollte die Möglichkeit des Betriebs von Ladepunkten unterschiedlicher Betreiber an einem Standort geschaffen werden. Zudem sollten – wie bei Tankstellen – den Verbraucherinnen und Verbrauchern Preise und weitere Informationen, wie Funktions- und Belegungsstatus, über eine Markttransparenzstelle zugänglich gemacht werden.

Neue Wasserstoffnetze flexibel regulieren und Quersubventionierung verhindern. Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel, in kurzer Zeit eine Wasserstoffwirtschaft in Deutschland aufzubauen. Dazu müssen Wasserstoffleitungen gebaut und Erdgasleitungen für den Transport von Wasserstoff umgewidmet werden. Die zu diesem Zweck eingeführte Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze ist ein erster wichtiger Schritt. Sie bietet dem Regulierer allerdings wenige Möglichkeiten, auf die zu erwartende dynamische Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft angemessen zu reagieren. Die Monopolkommission empfiehlt daher eine aus dem Telekommunikationssektor bekannte dynamische Regulierung, bei der die Bundesnetzagentur die Marktverhältnisse regelmäßig analysieren und, falls notwendig, diejenigen Regulierungsinstrumente einsetzen würde, die beobachtete Wettbewerbsprobleme beheben. Die Monopolkommission rät zudem von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz ab. Die damit einhergehende Quersubventionierung würde potenziell zu Fehlinvestitionen in die Wasserstoffinfrastruktur und langfristig auch zu Verzögerungen bei der erwünschten Umstellung auf die Nutzung von Wasserstoff führen.

Für den Wettbewerb unter Strombörsen monopolistische Strukturen auflösen. Angesichts steigender Mengen von erneuerbaren Energien gewinnt der kurzfristige Handel mit Strom zunehmend an Bedeutung. Die als Strombörsen bezeichneten Marktplätze nehmen hierbei eine wichtige Funktion ein. Fast über den gesamten Handelszeitraum teilen die Strombörsen ihre Handelsbücher, d.h. Anbieter und Nachfrager, die auf unterschiedlichen Börsen tätig sind, können miteinander handeln. Zum Ende des Handelszeitraums teilt allerdings die in der Gebotszone Deutschland-Luxemburg im kurzfristigen Handel etablierte Strombörse EPEX SPOT ihre Handelsbücher nicht. Gerade zum Ende des Handelszeitraums wird es durch die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien allerdings für Händler relevant, dass hinreichend Anbieter und Abnehmer zusammenkommen. Die fehlende Teilung der Handelsbücher erschwert es deshalb konkurrierenden Handelsplätzen, ein für alle Stromhändler attraktives Alternativprodukt zu etablieren. Die Monopolkommission empfiehlt daher, die Handelsbücher über den gesamten Handelszeitraum zu teilen.



Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sondergutachten im Volltext

 

Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt


Podcasts




8. Sektorgutachten Energie (2021): „Wettbewerbschancen bei Strombörsen, E-Ladesäulen und Wasserstoff nutzen“


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 1. September 2021


Die Monopolkommission stellt heute ihr achtes Sektorgutachten Energie vor.

Virtuelle Übergabe des Sektorgutachtens an die Bundesregierung, vertreten durch Staatssekretär Andreas Feicht am 1. September 2021.

  1. Angemessene Preise an Ladesäulen erfordern Wahlmöglichkeiten der Ladekundinnen und –kunden.
  2. Neue Wasserstoffnetze flexibel regulieren und Quersubventionierung verhindern.
  3. Für den Wettbewerb unter Strombörsen monopolistische Strukturen auflösen.

Im Rahmen der Energiewende entstehen derzeit neue infrastrukturgebundene Energiemärkte. „Die Infrastrukturen für Ladestrom und Wasserstoff befinden sich im Aufbau. Die Bundesregierung sollte darauf achten, jetzt Strukturen zu schaffen, die das volle Potenzial wettbewerblicher Märkte ausschöpfen.“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Jürgen Kühling.

In ihrem heute veröffentlichten 8. Sektorgutachten Energie nimmt die Monopolkommission den Wettbewerb bei Ladesäulen und den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in den Fokus und benennt dabei Empfehlungen für die nächste Bundesregierung:

Angemessene Preise an Ladesäulen erfordern Wahlmöglichkeiten der Ladekundinnen und -kunden. Ein weit geteiltes politisches Ziel betrifft die Umstellung des Individualverkehrs vom Verbrennungsmotor zum elektrischen Antrieb. Der Erfolg der Elektromobilität setzt jedoch günstige Ladepreise voraus. Die Monopolkommission rückt in den Blick, dass solche Preise die Konkurrenz von Betreibern der Ladesäulen um Kundinnen und Kunden voraussetzen. Die Analyse der Daten zu ca. 42.000 Ladepunkten zeigt allerdings, dass oftmals einzelne Betreiber hohe Anteile an den Ladepunkten in einzelnen Regionen kontrollieren. Kundinnen und Kunden können sich auch nicht zentral über die Preise der vorhandenen Betreiber beim unmittelbaren Laden ohne Anmeldung – dem sog. Ad-hoc-Laden – informieren, um so gezielter Angebote wahrzunehmen. Die nächste Bundesregierung sollte deshalb beim Aufbau der Ladeinfrastruktur den Wettbewerb fördern, indem die Förderprogramme eine höhere Förderung vorsehen, wenn die Betreiber der geförderten Ladepunkte in einem lokalen Gebiet weniger als 40 Prozent aller Ladepunkte auf sich vereinen. Bei Schnellladepunkten an Autobahnen sollte die Möglichkeit des Betriebs von Ladepunkten unterschiedlicher Betreiber an einem Standort geschaffen werden. Zudem sollten – wie bei Tankstellen – den Verbraucherinnen und Verbrauchern Preise und weitere Informationen, wie Funktions- und Belegungsstatus, über eine Markttransparenzstelle zugänglich gemacht werden.

Neue Wasserstoffnetze flexibel regulieren und Quersubventionierung verhindern. Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel, in kurzer Zeit eine Wasserstoffwirtschaft in Deutschland aufzubauen. Dazu müssen Wasserstoffleitungen gebaut und Erdgasleitungen für den Transport von Wasserstoff umgewidmet werden. Die zu diesem Zweck eingeführte Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze ist ein erster wichtiger Schritt. Sie bietet dem Regulierer allerdings wenige Möglichkeiten, auf die zu erwartende dynamische Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft angemessen zu reagieren. Die Monopolkommission empfiehlt daher eine aus dem Telekommunikationssektor bekannte dynamische Regulierung, bei der die Bundesnetzagentur die Marktverhältnisse regelmäßig analysieren und, falls notwendig, diejenigen Regulierungsinstrumente einsetzen würde, die beobachtete Wettbewerbsprobleme beheben. Die Monopolkommission rät zudem von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz ab. Die damit einhergehende Quersubventionierung würde potenziell zu Fehlinvestitionen in die Wasserstoffinfrastruktur und langfristig auch zu Verzögerungen bei der erwünschten Umstellung auf die Nutzung von Wasserstoff führen.

Für den Wettbewerb unter Strombörsen monopolistische Strukturen auflösen. Angesichts steigender Mengen von erneuerbaren Energien gewinnt der kurzfristige Handel mit Strom zunehmend an Bedeutung. Die als Strombörsen bezeichneten Marktplätze nehmen hierbei eine wichtige Funktion ein. Fast über den gesamten Handelszeitraum teilen die Strombörsen ihre Handelsbücher, d.h. Anbieter und Nachfrager, die auf unterschiedlichen Börsen tätig sind, können miteinander handeln. Zum Ende des Handelszeitraums teilt allerdings die in der Gebotszone Deutschland-Luxemburg im kurzfristigen Handel etablierte Strombörse EPEX SPOT ihre Handelsbücher nicht. Gerade zum Ende des Handelszeitraums wird es durch die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien allerdings für Händler relevant, dass hinreichend Anbieter und Abnehmer zusammenkommen. Die fehlende Teilung der Handelsbücher erschwert es deshalb konkurrierenden Handelsplätzen, ein für alle Stromhändler attraktives Alternativprodukt zu etablieren. Die Monopolkommission empfiehlt daher, die Handelsbücher über den gesamten Handelszeitraum zu teilen.



Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sondergutachten im Volltext

 

Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt


Podcasts




Seitenanfang top
Impressum | Datenschutz | Newsletter