Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 1. September 2021
Die Monopolkommission stellt heute ihr achtes Sektorgutachten Energie vor.
Virtuelle Übergabe des Sektorgutachtens an die Bundesregierung, vertreten durch Staatssekretär Andreas Feicht am 1. September 2021.
- Angemessene Preise an Ladesäulen erfordern Wahlmöglichkeiten der Ladekundinnen und –kunden.
- Neue Wasserstoffnetze flexibel regulieren und Quersubventionierung verhindern.
- Für den Wettbewerb unter Strombörsen monopolistische Strukturen auflösen.
Im Rahmen der Energiewende entstehen derzeit neue infrastrukturgebundene Energiemärkte. „Die Infrastrukturen für Ladestrom und Wasserstoff befinden sich im Aufbau. Die Bundesregierung sollte darauf achten, jetzt Strukturen zu schaffen, die das volle Potenzial wettbewerblicher Märkte ausschöpfen.“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Jürgen Kühling.
In ihrem heute veröffentlichten 8. Sektorgutachten Energie nimmt die Monopolkommission den Wettbewerb bei Ladesäulen und den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in den Fokus und benennt dabei Empfehlungen für die nächste Bundesregierung:
Angemessene Preise an Ladesäulen erfordern Wahlmöglichkeiten der Ladekundinnen und -kunden. Ein weit geteiltes politisches Ziel betrifft die Umstellung des Individualverkehrs vom Verbrennungsmotor zum elektrischen Antrieb. Der Erfolg der Elektromobilität setzt jedoch günstige Ladepreise voraus. Die Monopolkommission rückt in den Blick, dass solche Preise die Konkurrenz von Betreibern der Ladesäulen um Kundinnen und Kunden voraussetzen. Die Analyse der Daten zu ca. 42.000 Ladepunkten zeigt allerdings, dass oftmals einzelne Betreiber hohe Anteile an den Ladepunkten in einzelnen Regionen kontrollieren. Kundinnen und Kunden können sich auch nicht zentral über die Preise der vorhandenen Betreiber beim unmittelbaren Laden ohne Anmeldung – dem sog. Ad-hoc-Laden – informieren, um so gezielter Angebote wahrzunehmen. Die nächste Bundesregierung sollte deshalb beim Aufbau der Ladeinfrastruktur den Wettbewerb fördern, indem die Förderprogramme eine höhere Förderung vorsehen, wenn die Betreiber der geförderten Ladepunkte in einem lokalen Gebiet weniger als 40 Prozent aller Ladepunkte auf sich vereinen. Bei Schnellladepunkten an Autobahnen sollte die Möglichkeit des Betriebs von Ladepunkten unterschiedlicher Betreiber an einem Standort geschaffen werden. Zudem sollten – wie bei Tankstellen – den Verbraucherinnen und Verbrauchern Preise und weitere Informationen, wie Funktions- und Belegungsstatus, über eine Markttransparenzstelle zugänglich gemacht werden.
Neue Wasserstoffnetze flexibel regulieren und Quersubventionierung verhindern. Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel, in kurzer Zeit eine Wasserstoffwirtschaft in Deutschland aufzubauen. Dazu müssen Wasserstoffleitungen gebaut und Erdgasleitungen für den Transport von Wasserstoff umgewidmet werden. Die zu diesem Zweck eingeführte Übergangsregulierung für Wasserstoffnetze ist ein erster wichtiger Schritt. Sie bietet dem Regulierer allerdings wenige Möglichkeiten, auf die zu erwartende dynamische Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft angemessen zu reagieren. Die Monopolkommission empfiehlt daher eine aus dem Telekommunikationssektor bekannte dynamische Regulierung, bei der die Bundesnetzagentur die Marktverhältnisse regelmäßig analysieren und, falls notwendig, diejenigen Regulierungsinstrumente einsetzen würde, die beobachtete Wettbewerbsprobleme beheben. Die Monopolkommission rät zudem von einer Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz ab. Die damit einhergehende Quersubventionierung würde potenziell zu Fehlinvestitionen in die Wasserstoffinfrastruktur und langfristig auch zu Verzögerungen bei der erwünschten Umstellung auf die Nutzung von Wasserstoff führen.
Für den Wettbewerb unter Strombörsen monopolistische Strukturen auflösen. Angesichts steigender Mengen von erneuerbaren Energien gewinnt der kurzfristige Handel mit Strom zunehmend an Bedeutung. Die als Strombörsen bezeichneten Marktplätze nehmen hierbei eine wichtige Funktion ein. Fast über den gesamten Handelszeitraum teilen die Strombörsen ihre Handelsbücher, d.h. Anbieter und Nachfrager, die auf unterschiedlichen Börsen tätig sind, können miteinander handeln. Zum Ende des Handelszeitraums teilt allerdings die in der Gebotszone Deutschland-Luxemburg im kurzfristigen Handel etablierte Strombörse EPEX SPOT ihre Handelsbücher nicht. Gerade zum Ende des Handelszeitraums wird es durch die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien allerdings für Händler relevant, dass hinreichend Anbieter und Abnehmer zusammenkommen. Die fehlende Teilung der Handelsbücher erschwert es deshalb konkurrierenden Handelsplätzen, ein für alle Stromhändler attraktives Alternativprodukt zu etablieren. Die Monopolkommission empfiehlt daher, die Handelsbücher über den gesamten Handelszeitraum zu teilen.
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das Sondergutachten im Volltext