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Überarbeitung der EU-Vorschriften zu unlauteren Handelspraktiken
24. Februar 2026: Stellungnahme der Monopolkommission zur Überarbeitung der UTP-Richtlinie durch die Europäische Kommission
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Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!
10. Dezember 2025: Die Empfehlungen des 14. Sektorgutachten Telekommunikation für den Glasfasernetzausbau und einen wettbewerbsorientierten EU-Telekommunikationsmarkt
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Neues Postgesetz - Marktgestaltung beginnt!
10. Dezember 2025: Die Empfehlungen des 14. Sektorgutachten Post für wirksame Wettbewerbsbedingungen und die Zukunft des Briefgeschäfts
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Lebensmittelmärkte unter Druck
21. November 2025: Empfehlungen des Sondergutachtens zum Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und bei Herstellern sowie zu Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft
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Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem
4. November 2025: Die Empfehlungen der Monopolkommission im 10. Sektorgutachten Energie für Strom-, Fernwärme- und Gasnetze sowie die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
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Offene Umsatzsteuerfragen gefährden Existenz der alternativen Briefdienste!
Policy Brief Oktober 2025: Die derzeitige Situation, in der nur einzelne Anbieter, insbesondere die Deutsche Post, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren, muss zügig beendet werden.
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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Pressestatement Oktober 2025: Die Monopolkommission begrüßt den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 - er enthält viele gute Impulse, es besteht aber auch Nachbesserungsbedarf.
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EU-Wettbewerbsrecht: Mehr Tempo, mehr Durchschlagskraft!
Policy Brief Oktober 2025: Die Monopolkommission empfiehlt Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht sowohl bei Kartell- und Missbrauchsverfahren als auch in der Fusionskontrolle.
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Neue Bahnstrategie als Chance für mehr Wettbewerb
Pressestatement September 2025: Die neue Agenda markiert einen wichtigen Schritt für einen echten Neustart der Schiene.
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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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8. Sektorgutachten Bahn (2021): „Wettbewerb in den Takt!“


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, 21. Juli 2021


Die Monopolkommission stellt heute ihr achtes Sektorgutachten Bahn vor.

  1. Die geplanten Eigenkapitalerhöhungen des Bundes zugunsten des DB-Konzerns können zu Wettbewerbsverzerrungen im Eisenbahnsektor führen. Besser wäre die Unterstützung der Schieneninfrastruktur über Investitionskostenzuschüsse oder Infrastrukturkostenförderungen.
  2. Ein Ausschreibungs- oder Konzessionsmodell im Deutschlandtakt fördert den Wettbewerb und kann zu einer Verkehrssteigerung auf der Schiene beitragen.
  3. Die Digitalisierung bietet Chancen für den Bahnsektor. Mit dem Zugang zu Mobilitäts-Echtzeitdaten werden wettbewerbliche Vertriebsangebote attraktiver und würden stärker genutzt werden.

In ihrem heute veröffentlichten 8. Sektorgutachten im Eisenbahnbereich mit dem Titel „Wettbewerb in den Takt!“ macht die Monopolkommission Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnmarkt. Sie bewertet darüber hinaus das im Juni 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts, das unter anderem erste rechtliche Grundlagen für die Einführung des Deutschlandtaktes schafft. „Der Deutschlandtakt ist eine Riesenchance für die Mobilitätswende. Aber nur, wenn es nicht ein DB-Takt wird“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Jürgen Kühling. Insbesondere empfiehlt die Monopolkommission:

Potenzielle Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Eigenkapitalerhöhungen vermeiden. Die Bundesregierung kündigte 2019 und 2020 Eigenkapitalerhöhungen von insgesamt rund 7,5 Mrd. Euro zugunsten des DB-Konzerns an. Aus Sicht des Bundes als Anteilseigner sind die geplanten Maßnahmen zwar verständlich. Sie gehen jedoch mit der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen einher. So kann nicht gewährleistet werden, dass die finanziellen Mittel ausschließlich der Schieneninfrastruktur und nicht auch den Eisenbahnverkehrsunternehmen des DB-Konzerns zugutekommen. Eine vertikale Trennung der Schieneninfrastruktur vom restlichen DB-Konzern würde Wettbewerbsverzerrungen dieser Art verhindern. Bei der gegenwärtigen Konzernstruktur ohne eine vertikale Trennung sollte die Schieneninfrastruktur besser über Zuschüsse für Neu-, Ausbau- und Ersatzmaßnahmen gefördert werden. Zudem sollten die Folgen der Covid-19-Pandemie in wettbewerbsneutraler Weise abgemildert werden. Hierzu bietet sich neben einer Infrastrukturkostenförderung eine zeitlich begrenzte Umsatzverlusterstattung für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen an.

Bahnmarkt für die Zukunft wettbewerblich vertakten. Die Einführung des Deutschlandtaktes soll dazu beitragen, mehr Verkehr auf die Schiene zu lenken. Dazu sollen Zugverbindungen bundesweit im Halb- bzw. Stundentakt aufeinander abgestimmt und Fahrzeitverkürzungen erreicht werden. Erste Erprobungen sind mit dem nun weiterentwickelten Eisenbahnrecht möglich. Um den Deutschlandtakt langfristig umzusetzen, sind in den kommenden Jahren weitere rechtliche Anpassungen, etwa beim Zuweisungsverfahren von Schienenwegen oder bei der Einführung von Systemtrassen, notwendig. Dabei ist auf eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung zu achten. Daher empfiehlt die Monopolkommission, im Fernverkehr ein Ausschreibungs- oder Konzessionsmodell einzuführen. Dies bietet allen Eisenbahnverkehrsunternehmen die Möglichkeit, an dem Deutschlandtakt teilzunehmen.

Digitalisierungschancen im Eisenbahnsektor nutzen. Die Digitalisierung wird zu einer Erhöhung der Kapazität und Attraktivität des Bahnsystems führen. Beispielsweise können mithilfe von Echtzeitdaten Reisende zeitnah über Verspätungen, Störungen und Zugausfälle informiert werden. Bisher können jedoch nicht alle Vertriebsplattformen diese Informationen abbilden. Eine bessere Einbindung von Echtzeitdaten wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. So entstehen bereits erste Projekte, um sektorspezifische Online-Vertriebssysteme für Reisende attraktiver zu gestalten. Die Monopolkommission empfiehlt darüber hinaus, allen Vertriebsplattformen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Echtzeitdaten zu ermöglichen und damit die Vielfalt im Onlinevertrieb zu stärken.



Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sondergutachten im Volltext

 

Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt

 

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Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, 21. Juli 2021


Die Monopolkommission stellt heute ihr achtes Sektorgutachten Bahn vor.

  1. Die geplanten Eigenkapitalerhöhungen des Bundes zugunsten des DB-Konzerns können zu Wettbewerbsverzerrungen im Eisenbahnsektor führen. Besser wäre die Unterstützung der Schieneninfrastruktur über Investitionskostenzuschüsse oder Infrastrukturkostenförderungen.
  2. Ein Ausschreibungs- oder Konzessionsmodell im Deutschlandtakt fördert den Wettbewerb und kann zu einer Verkehrssteigerung auf der Schiene beitragen.
  3. Die Digitalisierung bietet Chancen für den Bahnsektor. Mit dem Zugang zu Mobilitäts-Echtzeitdaten werden wettbewerbliche Vertriebsangebote attraktiver und würden stärker genutzt werden.

In ihrem heute veröffentlichten 8. Sektorgutachten im Eisenbahnbereich mit dem Titel „Wettbewerb in den Takt!“ macht die Monopolkommission Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnmarkt. Sie bewertet darüber hinaus das im Juni 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts, das unter anderem erste rechtliche Grundlagen für die Einführung des Deutschlandtaktes schafft. „Der Deutschlandtakt ist eine Riesenchance für die Mobilitätswende. Aber nur, wenn es nicht ein DB-Takt wird“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Dr. Jürgen Kühling. Insbesondere empfiehlt die Monopolkommission:

Potenzielle Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Eigenkapitalerhöhungen vermeiden. Die Bundesregierung kündigte 2019 und 2020 Eigenkapitalerhöhungen von insgesamt rund 7,5 Mrd. Euro zugunsten des DB-Konzerns an. Aus Sicht des Bundes als Anteilseigner sind die geplanten Maßnahmen zwar verständlich. Sie gehen jedoch mit der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen einher. So kann nicht gewährleistet werden, dass die finanziellen Mittel ausschließlich der Schieneninfrastruktur und nicht auch den Eisenbahnverkehrsunternehmen des DB-Konzerns zugutekommen. Eine vertikale Trennung der Schieneninfrastruktur vom restlichen DB-Konzern würde Wettbewerbsverzerrungen dieser Art verhindern. Bei der gegenwärtigen Konzernstruktur ohne eine vertikale Trennung sollte die Schieneninfrastruktur besser über Zuschüsse für Neu-, Ausbau- und Ersatzmaßnahmen gefördert werden. Zudem sollten die Folgen der Covid-19-Pandemie in wettbewerbsneutraler Weise abgemildert werden. Hierzu bietet sich neben einer Infrastrukturkostenförderung eine zeitlich begrenzte Umsatzverlusterstattung für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen an.

Bahnmarkt für die Zukunft wettbewerblich vertakten. Die Einführung des Deutschlandtaktes soll dazu beitragen, mehr Verkehr auf die Schiene zu lenken. Dazu sollen Zugverbindungen bundesweit im Halb- bzw. Stundentakt aufeinander abgestimmt und Fahrzeitverkürzungen erreicht werden. Erste Erprobungen sind mit dem nun weiterentwickelten Eisenbahnrecht möglich. Um den Deutschlandtakt langfristig umzusetzen, sind in den kommenden Jahren weitere rechtliche Anpassungen, etwa beim Zuweisungsverfahren von Schienenwegen oder bei der Einführung von Systemtrassen, notwendig. Dabei ist auf eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung zu achten. Daher empfiehlt die Monopolkommission, im Fernverkehr ein Ausschreibungs- oder Konzessionsmodell einzuführen. Dies bietet allen Eisenbahnverkehrsunternehmen die Möglichkeit, an dem Deutschlandtakt teilzunehmen.

Digitalisierungschancen im Eisenbahnsektor nutzen. Die Digitalisierung wird zu einer Erhöhung der Kapazität und Attraktivität des Bahnsystems führen. Beispielsweise können mithilfe von Echtzeitdaten Reisende zeitnah über Verspätungen, Störungen und Zugausfälle informiert werden. Bisher können jedoch nicht alle Vertriebsplattformen diese Informationen abbilden. Eine bessere Einbindung von Echtzeitdaten wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. So entstehen bereits erste Projekte, um sektorspezifische Online-Vertriebssysteme für Reisende attraktiver zu gestalten. Die Monopolkommission empfiehlt darüber hinaus, allen Vertriebsplattformen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Echtzeitdaten zu ermöglichen und damit die Vielfalt im Onlinevertrieb zu stärken.



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