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  • Pressemitteilungen
Überarbeitung der EU-Vorschriften zu unlauteren Handelspraktiken
24. Februar 2026: Stellungnahme der Monopolkommission zur Überarbeitung der UTP-Richtlinie durch die Europäische Kommission
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Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!
10. Dezember 2025: Die Empfehlungen des 14. Sektorgutachten Telekommunikation für den Glasfasernetzausbau und einen wettbewerbsorientierten EU-Telekommunikationsmarkt
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Neues Postgesetz - Marktgestaltung beginnt!
10. Dezember 2025: Die Empfehlungen des 14. Sektorgutachten Post für wirksame Wettbewerbsbedingungen und die Zukunft des Briefgeschäfts
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Lebensmittelmärkte unter Druck
21. November 2025: Empfehlungen des Sondergutachtens zum Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel und bei Herstellern sowie zu Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft
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Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem
4. November 2025: Die Empfehlungen der Monopolkommission im 10. Sektorgutachten Energie für Strom-, Fernwärme- und Gasnetze sowie die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
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Offene Umsatzsteuerfragen gefährden Existenz der alternativen Briefdienste!
Policy Brief Oktober 2025: Die derzeitige Situation, in der nur einzelne Anbieter, insbesondere die Deutsche Post, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren, muss zügig beendet werden.
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Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
Pressestatement Oktober 2025: Die Monopolkommission begrüßt den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 - er enthält viele gute Impulse, es besteht aber auch Nachbesserungsbedarf.
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EU-Wettbewerbsrecht: Mehr Tempo, mehr Durchschlagskraft!
Policy Brief Oktober 2025: Die Monopolkommission empfiehlt Anpassungen im EU-Wettbewerbsrecht sowohl bei Kartell- und Missbrauchsverfahren als auch in der Fusionskontrolle.
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Neue Bahnstrategie als Chance für mehr Wettbewerb
Pressestatement September 2025: Die neue Agenda markiert einen wichtigen Schritt für einen echten Neustart der Schiene.
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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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11. Sektorgutachten Post (2019): Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den Wettbewerb


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 3. Dezember 2019


  1. Der Wettbewerb auf dem Briefmarkt ist weiterhin unzureichend, während er auf dem Paketmarkt an Intensität gewinnt
  2. Die Marktmissbrauchsaufsicht auf dem Briefmarkt sollte verschärft werden
  3. Der Verbraucherschutz soll durch ein verbessertes Verfahren der Entgeltgenehmigung und verbindliche Schlichtungsverfahren gestärkt werden

Die Monopolkommission stellt in ihrem heute veröffentlichten 11. Sektorgutachten zu den Postmärkten fest, dass auf dem Briefmarkt weiterhin kein funktionsfähiger Wettbewerb stattfindet. Die Deutsche Post AG bleibt mit einem Marktanteil von 86 Prozent marktbeherrschend. Auf dem Paketmarkt steht das Unternehmen zwar im Wettbewerb mit mehreren flächendeckend agierenden Paketdienstleistern, dominiert aber auch hier mit einem Umsatzanteil von 44 Prozent.

Zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Briefmarkt hat die Monopolkommission wiederholt eine Reform des Postgesetzes empfohlen. Dazu liegen jetzt Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vor. „Die geplante Novelle des Postgesetzes eröffnet eine Chance, den Wettbewerb auf den Postmärkten zu beleben. Diese Chance muss jetzt wahrgenommen werden.“, so Professor Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission.

Da die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit die Entgelte der Deutschen Post AG in mehreren Fällen als postrechtswidrig beanstanden musste, schlägt die Monopolkommission eine Stärkung der Missbrauchsaufsicht vor, um die Chancengleichheit im Wettbewerb der Postdienstleister besser zu gewährleisten. Nach Ansicht der Monopolkommission sind der Bundesnetzagentur im Postgesetz umfangreichere Auskunftsrechte zu gewähren, Schadenersatzansprüche der Marktteilnehmer bei Wettbewerbsverstößen und höhere Bußgelder einzuführen sowie die Möglichkeit zur Abschöpfung von Vorteilen aus missbräuchlichem Verhalten gesetzlich zu verankern. Insbesondere soll durch diese Maßnahmen verhindert werden, dass die Deutsche Post AG durch wettbewerbswidriges „Preis Dumping“ kleineren Briefdienstleistern den Markteintritt und die Kundenakquise erschwert.

Die Monopolkommission erwartet allerdings nicht, dass sich die Wettbewerbssituation auf den Briefmärkten kurzfristig erheblich ändert. Zum Schutz der Verbraucher ist es daher weiterhin unerlässlich, die Regulierung der Endkundenentgelte und auch die derzeit geltende Genehmigungspflicht für das Briefporto beizubehalten.

Die Monopolkommission wiederholt ihre Empfehlung, die Entgeltregulierung und auch die Genehmigungsverfahren für das Briefporto kostenorientiert auszugestalten und den „angemessenen Gewinnzuschlag“ anhand des unternehmerischen Risikos zu ermitteln, dem die Deutsche Post AG auf dem Briefmarkt ausgesetzt ist. Aktuell werden die Umsatzrenditen strukturell vergleichbarer ausländischer Postunternehmen zugrunde gelegt, die ebenfalls keinem oder wenig Wettbewerb ausgesetzt sind. Die Bundesregierung hatte die Post-Entgeltregulierungsverordnung im März 2019 während des laufenden Genehmigungsverfahrens zu den Briefporti mit dem Ergebnis geändert, dass der Deutschen Post AG höhere Portoanpassungen ermöglicht wurden. Die Monopolkommission steht solchen Regeländerungen während eines laufenden Entgeltregulierungsverfahrens kritisch gegenüber.

Da die Anzahl der Verbraucherbeschwerden wegen des Verlustes, einer Beschädigung oder der verspäteten Zustellung von Briefen und Paketen seit 2017 spürbar ansteigt, gewinnt ein funktionierendes und nach Möglichkeit gesetzlich vorstrukturiertes Beschwerdemanagement bei den Unternehmen sowie das Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur an Bedeutung. Ein Schlichtungsverfahren ist für den Verbraucher kostenlos, schneller und weniger aufwändig als eine gerichtliche Durchsetzung der oftmals geringfügigen Ansprüche der Postkunden. Da die Deutsche Post AG und andere Postdienstleister bisher die Mitwirkung an den Schlichtungsverfahren verweigern, sollte der Gesetzgeber ihre Teilnahme im Postgesetz verpflichtend ausgestalten. Die Erfahrungen in anderen Branchen zeigen, dass verbindliche Schlichtungsverfahren zu hohen Einigungsquoten führen.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung mit Handlungsempfehlungen

das Sondergutachten im Volltext

Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt

 

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11. Sektorgutachten Post (2019): Die Novelle des Postgesetzes: Neue Chancen für den Wettbewerb


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 3. Dezember 2019


  1. Der Wettbewerb auf dem Briefmarkt ist weiterhin unzureichend, während er auf dem Paketmarkt an Intensität gewinnt
  2. Die Marktmissbrauchsaufsicht auf dem Briefmarkt sollte verschärft werden
  3. Der Verbraucherschutz soll durch ein verbessertes Verfahren der Entgeltgenehmigung und verbindliche Schlichtungsverfahren gestärkt werden

Die Monopolkommission stellt in ihrem heute veröffentlichten 11. Sektorgutachten zu den Postmärkten fest, dass auf dem Briefmarkt weiterhin kein funktionsfähiger Wettbewerb stattfindet. Die Deutsche Post AG bleibt mit einem Marktanteil von 86 Prozent marktbeherrschend. Auf dem Paketmarkt steht das Unternehmen zwar im Wettbewerb mit mehreren flächendeckend agierenden Paketdienstleistern, dominiert aber auch hier mit einem Umsatzanteil von 44 Prozent.

Zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Briefmarkt hat die Monopolkommission wiederholt eine Reform des Postgesetzes empfohlen. Dazu liegen jetzt Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vor. „Die geplante Novelle des Postgesetzes eröffnet eine Chance, den Wettbewerb auf den Postmärkten zu beleben. Diese Chance muss jetzt wahrgenommen werden.“, so Professor Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission.

Da die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit die Entgelte der Deutschen Post AG in mehreren Fällen als postrechtswidrig beanstanden musste, schlägt die Monopolkommission eine Stärkung der Missbrauchsaufsicht vor, um die Chancengleichheit im Wettbewerb der Postdienstleister besser zu gewährleisten. Nach Ansicht der Monopolkommission sind der Bundesnetzagentur im Postgesetz umfangreichere Auskunftsrechte zu gewähren, Schadenersatzansprüche der Marktteilnehmer bei Wettbewerbsverstößen und höhere Bußgelder einzuführen sowie die Möglichkeit zur Abschöpfung von Vorteilen aus missbräuchlichem Verhalten gesetzlich zu verankern. Insbesondere soll durch diese Maßnahmen verhindert werden, dass die Deutsche Post AG durch wettbewerbswidriges „Preis Dumping“ kleineren Briefdienstleistern den Markteintritt und die Kundenakquise erschwert.

Die Monopolkommission erwartet allerdings nicht, dass sich die Wettbewerbssituation auf den Briefmärkten kurzfristig erheblich ändert. Zum Schutz der Verbraucher ist es daher weiterhin unerlässlich, die Regulierung der Endkundenentgelte und auch die derzeit geltende Genehmigungspflicht für das Briefporto beizubehalten.

Die Monopolkommission wiederholt ihre Empfehlung, die Entgeltregulierung und auch die Genehmigungsverfahren für das Briefporto kostenorientiert auszugestalten und den „angemessenen Gewinnzuschlag“ anhand des unternehmerischen Risikos zu ermitteln, dem die Deutsche Post AG auf dem Briefmarkt ausgesetzt ist. Aktuell werden die Umsatzrenditen strukturell vergleichbarer ausländischer Postunternehmen zugrunde gelegt, die ebenfalls keinem oder wenig Wettbewerb ausgesetzt sind. Die Bundesregierung hatte die Post-Entgeltregulierungsverordnung im März 2019 während des laufenden Genehmigungsverfahrens zu den Briefporti mit dem Ergebnis geändert, dass der Deutschen Post AG höhere Portoanpassungen ermöglicht wurden. Die Monopolkommission steht solchen Regeländerungen während eines laufenden Entgeltregulierungsverfahrens kritisch gegenüber.

Da die Anzahl der Verbraucherbeschwerden wegen des Verlustes, einer Beschädigung oder der verspäteten Zustellung von Briefen und Paketen seit 2017 spürbar ansteigt, gewinnt ein funktionierendes und nach Möglichkeit gesetzlich vorstrukturiertes Beschwerdemanagement bei den Unternehmen sowie das Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur an Bedeutung. Ein Schlichtungsverfahren ist für den Verbraucher kostenlos, schneller und weniger aufwändig als eine gerichtliche Durchsetzung der oftmals geringfügigen Ansprüche der Postkunden. Da die Deutsche Post AG und andere Postdienstleister bisher die Mitwirkung an den Schlichtungsverfahren verweigern, sollte der Gesetzgeber ihre Teilnahme im Postgesetz verpflichtend ausgestalten. Die Erfahrungen in anderen Branchen zeigen, dass verbindliche Schlichtungsverfahren zu hohen Einigungsquoten führen.


Hier finden Sie:

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