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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
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Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
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Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation unter anderem Empfehlungen bezüglich des Überbaus von Glasfasernetzen und zum (offenen) Netzzugang, zur Verfahrensbeschleunigung bei der Bundesnetzagentur und zur Mobilfunkfrequenzverlängerung.
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Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Post unter anderem Empfehlungen zur Ausgestaltung des Universaldienstes, zum Erhalt der Vorteile von Wettbewerb im schrumpfenden Briefbereich und zur Durchsetzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen im Postsektor.
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Mit Wettbewerb aus der Energiekrise
09. Oktober 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Energie unter anderem Empfehlungen zur Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten, zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Kapazitätsmarktes im Stromsektor und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
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CPO-Konzentration
09. Oktober 2023: Das Tool der Monopolkommission gibt einen Überblick über die Anbieterkonzentration bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
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Endlich qualitätswirksam in den Wettbewerb
04. Juli 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Bahn unter anderem Empfehlungen zu einer Neuausrichtung der Qualitätsregulierung und zur Ausgestaltung der geplanten gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft des DB-Konzerns.
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Policy Brief zur „Fair Share“-Debatte
03. Mai 2023: Die Monopolkommission hält in ihrem zwölften Policy Brief einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung von OTT-Anbietern an die Telekommunikationsnetzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht
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7. Sektorgutachten Energie (2019): Wettbewerb mit neuer Energie


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 18. September 2019


  1. Verbreitung der Elektromobilität wird durch Monopole erschwert: Kommunen sollten sich beim Ladesäulenausbau für die Konkurrenz verschiedener Betreiber einsetzen.
  2. Unzureichender Wettbewerb bei Ausschreibungen für Windenergie: mehr verfügbare Flächen und Genehmigungen notwendig.
  3. Stromgroßhandel mit Problemen bei Preisspitzen: Preisaufsicht sollte nachsteuern.

In ihrem heute veröffentlichten 7. Sektorgutachten Energie macht die Monopolkommission auf Wettbewerbsprobleme aufmerksam, die mit der Energiewende verbunden sind. „Wir sehen sowohl bei den Ausschreibungen für Windenergie als auch beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge Wettbewerbsprobleme, die das Gelingen der Energiewende gefährden“, so der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Achim Wambach. Die Monopolkommission schlägt daher Maßnahmen vor, die einen funktionsfähigen „Wettbewerb mit neuer Energie“ sicherstellen:

Für den Ladesäulenaufbau mehrere Anbieter gewinnen. In Deutschland wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur durch Förderprogramme und ein spezifisches Engagement der Kommunen vorangetrieben. Dabei kommt es derzeit oftmals zu einer regionalen Konzentration einzelner Anbieter. Die in der jeweiligen Region größten Betreiber von Ladesäulen kommen auf durchschnittlich über 50 Prozent Marktanteil. Kunden, die ein Elektrofahrzeug aufladen möchten, können dann nicht zwischen verschiedenen Angeboten wählen. Die fehlende Konkurrenz kann zu hohen Preisen für Ladestrom führen und die Verbreitung der Elektromobilität erschweren. Im Zusammenhang mit dem Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur sollten Kommunen bei der Auswahl der Betreiber wettbewerbliche Überlegungen stärker ins Blickfeld rücken. Die Zusammenarbeit mit mehreren unterschiedlichen Betreibern würde den Preiswettbewerb beim Ladestrom erheblich intensivieren.

Der Windenergie genügend Flächen zur Verfügung stellen. Die Umstellung der Antriebstechnik im Verkehrssektor geschieht zudem mit dem Ziel, die Kraftfahrzeuge durch klimafreundliche, erneuerbare Energien anzutreiben. Der steigende Bedarf an diesen Erzeugungsformen trifft aktuell jedoch auf Probleme beim Ausbau: Bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land wurden zuletzt so wenig Gebote eingereicht, dass sie nicht ausreichten, um die Ausschreibungsmenge zu decken. Der Ausbau wird durch die geringe Anzahl der Gebote nicht nur verlangsamt, sondern es kommt zugleich zu einem Anstieg der Preise, der in Form der EEG-Umlage die Verbraucher belastet. Grund für die geringe Anzahl der Gebote sind fehlende Flächen und Genehmigungen für Windkraftanlagen. Diese sollten möglichst kurzfristig zur Verfügung gestellt bzw. erteilt werden. Gelingt dies nicht, sollte die Ausschreibungsmenge an die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen und Genehmigungen angepasst werden, um in den Ausschreibungen wieder einen wirksamen Preiswettbewerb herzustellen.

Bei Preisaufsicht im Stromgroßhandel nachsteuern. Der Atom- und der Kohleausstieg haben zur Folge, dass es in den kommenden fünf bis zehn Jahren voraussichtlich zu einer Verknappung der flexibel verfügbaren Erzeugungskapazitäten am Energiemarkt kommen wird. Dadurch steigt das Risiko, dass einzelne Erzeuger in bestimmten Marktsituationen Anreize und Möglichkeiten besitzen, durch Kapazitätszurückhaltung die Strompreise anzuheben. Es bedarf deshalb einer Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsregeln, die überhöhte Preise schon im Großhandel unterbindet, ohne damit notwendige Investitionsvorhaben zu stören. Der vom Bundeskartellamt hierzu gemeinsam mit der Bundesnetzagentur vorgelegte Entwurf eines Leitfadens zur Anwendungspraxis der Missbrauchsaufsicht sollte dazu in verschiedenen Punkten angepasst werden. So sollte das Bundeskartellamt z. B. gemeldete Kraftwerksausfälle kontrollieren, damit diese nicht gezielt zur Beeinflussung des Marktpreises eingesetzt werden können.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sondergutachten im Volltext

 

Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt


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Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 18. September 2019


  1. Verbreitung der Elektromobilität wird durch Monopole erschwert: Kommunen sollten sich beim Ladesäulenausbau für die Konkurrenz verschiedener Betreiber einsetzen.
  2. Unzureichender Wettbewerb bei Ausschreibungen für Windenergie: mehr verfügbare Flächen und Genehmigungen notwendig.
  3. Stromgroßhandel mit Problemen bei Preisspitzen: Preisaufsicht sollte nachsteuern.

In ihrem heute veröffentlichten 7. Sektorgutachten Energie macht die Monopolkommission auf Wettbewerbsprobleme aufmerksam, die mit der Energiewende verbunden sind. „Wir sehen sowohl bei den Ausschreibungen für Windenergie als auch beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge Wettbewerbsprobleme, die das Gelingen der Energiewende gefährden“, so der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Achim Wambach. Die Monopolkommission schlägt daher Maßnahmen vor, die einen funktionsfähigen „Wettbewerb mit neuer Energie“ sicherstellen:

Für den Ladesäulenaufbau mehrere Anbieter gewinnen. In Deutschland wird der Aufbau von Ladeinfrastruktur durch Förderprogramme und ein spezifisches Engagement der Kommunen vorangetrieben. Dabei kommt es derzeit oftmals zu einer regionalen Konzentration einzelner Anbieter. Die in der jeweiligen Region größten Betreiber von Ladesäulen kommen auf durchschnittlich über 50 Prozent Marktanteil. Kunden, die ein Elektrofahrzeug aufladen möchten, können dann nicht zwischen verschiedenen Angeboten wählen. Die fehlende Konkurrenz kann zu hohen Preisen für Ladestrom führen und die Verbreitung der Elektromobilität erschweren. Im Zusammenhang mit dem Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur sollten Kommunen bei der Auswahl der Betreiber wettbewerbliche Überlegungen stärker ins Blickfeld rücken. Die Zusammenarbeit mit mehreren unterschiedlichen Betreibern würde den Preiswettbewerb beim Ladestrom erheblich intensivieren.

Der Windenergie genügend Flächen zur Verfügung stellen. Die Umstellung der Antriebstechnik im Verkehrssektor geschieht zudem mit dem Ziel, die Kraftfahrzeuge durch klimafreundliche, erneuerbare Energien anzutreiben. Der steigende Bedarf an diesen Erzeugungsformen trifft aktuell jedoch auf Probleme beim Ausbau: Bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land wurden zuletzt so wenig Gebote eingereicht, dass sie nicht ausreichten, um die Ausschreibungsmenge zu decken. Der Ausbau wird durch die geringe Anzahl der Gebote nicht nur verlangsamt, sondern es kommt zugleich zu einem Anstieg der Preise, der in Form der EEG-Umlage die Verbraucher belastet. Grund für die geringe Anzahl der Gebote sind fehlende Flächen und Genehmigungen für Windkraftanlagen. Diese sollten möglichst kurzfristig zur Verfügung gestellt bzw. erteilt werden. Gelingt dies nicht, sollte die Ausschreibungsmenge an die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen und Genehmigungen angepasst werden, um in den Ausschreibungen wieder einen wirksamen Preiswettbewerb herzustellen.

Bei Preisaufsicht im Stromgroßhandel nachsteuern. Der Atom- und der Kohleausstieg haben zur Folge, dass es in den kommenden fünf bis zehn Jahren voraussichtlich zu einer Verknappung der flexibel verfügbaren Erzeugungskapazitäten am Energiemarkt kommen wird. Dadurch steigt das Risiko, dass einzelne Erzeuger in bestimmten Marktsituationen Anreize und Möglichkeiten besitzen, durch Kapazitätszurückhaltung die Strompreise anzuheben. Es bedarf deshalb einer Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsregeln, die überhöhte Preise schon im Großhandel unterbindet, ohne damit notwendige Investitionsvorhaben zu stören. Der vom Bundeskartellamt hierzu gemeinsam mit der Bundesnetzagentur vorgelegte Entwurf eines Leitfadens zur Anwendungspraxis der Missbrauchsaufsicht sollte dazu in verschiedenen Punkten angepasst werden. So sollte das Bundeskartellamt z. B. gemeldete Kraftwerksausfälle kontrollieren, damit diese nicht gezielt zur Beeinflussung des Marktpreises eingesetzt werden können.


Hier finden Sie:

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