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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
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Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
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Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation unter anderem Empfehlungen bezüglich des Überbaus von Glasfasernetzen und zum (offenen) Netzzugang, zur Verfahrensbeschleunigung bei der Bundesnetzagentur und zur Mobilfunkfrequenzverlängerung.
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Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Post unter anderem Empfehlungen zur Ausgestaltung des Universaldienstes, zum Erhalt der Vorteile von Wettbewerb im schrumpfenden Briefbereich und zur Durchsetzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen im Postsektor.
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Mit Wettbewerb aus der Energiekrise
09. Oktober 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Energie unter anderem Empfehlungen zur Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten, zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Kapazitätsmarktes im Stromsektor und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
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CPO-Konzentration
09. Oktober 2023: Das Tool der Monopolkommission gibt einen Überblick über die Anbieterkonzentration bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
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Policy Brief zur „Fair Share“-Debatte
03. Mai 2023: Die Monopolkommission hält in ihrem zwölften Policy Brief einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung von OTT-Anbietern an die Telekommunikationsnetzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht
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7. Sektorgutachten Bahn (2019): Mehr Qualität und Wettbewerb auf die Schiene


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, 25. Juli 2019


  1. Der Schienenverkehr weist Qualitätsprobleme bei der Pünktlichkeit und der Infrastruktur auf.
  2. Die Monopolkommission empfiehlt verursachergerechte Haftung für Verspätungen sowie Anpassungen des Regulierungsrahmens zur Verbesserung der Pünktlichkeit und zur qualitätsorientierten Erneuerung der Schieneninfrastruktur.
  3. Funktionsfähiger Wettbewerb ist essenziell für Qualitätsverbesserungen. Zur Stärkung des Wettbewerbs sollten die Preise für Bahntrassen effektiv gesenkt werden.

Der Schienenverkehr weist Qualitätsprobleme auf, welche sich insbesondere an den Pünktlichkeitsdefiziten ausmachen lassen. Im vergangenen Jahr hatten beispielsweise über ein Viertel aller Fernverkehrszüge mehr als 5 Minuten Verspätung. Der schlechte Zustand der Infrastruktur und die damit verbundene steigende Anzahl an Baustellen werden das Problem künftig noch verschärfen. Das politische Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, rückt damit in weite Ferne. „Um den Schienenverkehr zu stärken, sind nicht nur Investitionen in die Infrastruktur notwendig, sondern auch Änderungen am institutionellen Rahmen. Verursachergerechte Haftung, Qualitätsanreize in der Regulierung und mehr Wettbewerb im Schienenverkehr würden zu einer wesentlichen Verbesserung der Infrastrukturqualität und der Pünktlichkeit der Züge führen“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach.

In dem heute veröffentlichten 7. Sektorgutachten im Eisenbahnbereich mit dem Titel „Mehr Qualität und Wettbewerb auf die Schiene“ macht die Monopolkommission Vorschläge, wie die Qualität des Schienenverkehrs verbessert werden kann. Regulierungsmaßnahmen können Verspätungsursachen und Fehlanreize der DB Netz AG beim Schieneninfrastrukturerhalt abstellen. Insbesondere empfiehlt die Monopolkommission:

Verursachergerechte Haftung für Verspätungen einführen. Verantwortliche sollten für die von ihnen verursachten Verspätungen selbst aufkommen. Das betrifft insbesondere den Infrastrukturbetreiber DB Netz AG, welcher derzeit nicht für die von ihm hervorgerufenen Schäden haften muss. Mit Ausgleichszahlungen zwischen der DB Netz AG und den Eisenbahnverkehrsunternehmen können alle Marktakteure dazu bewegt werden, zu besserer Pünktlichkeit beizutragen.

Stärkere Qualitätsanreize zum Erhalt der Schieneninfrastruktur setzen. Die zweite Folgevereinbarung über die Finanzierung der bestehenden Schieneninfrastruktur zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG, über die derzeit verhandelt wird, sollte dafür sorgen, dass der Einsatz der Finanzierungsmittel unter stärkeren Anreizen zur Qualitätsverbesserung erfolgt. Aktuell werden zum Beispiel Zuschüsse des Bundes in die Schieneninfrastruktur pauschal an die DB Netz AG vergeben. Die Erfolgskontrolle erfolgt dabei anhand von vertraglich vereinbarten Qualitätskennzahlen. Diese bilden den qualitativen Zustand der Schieneninfrastruktur jedoch nur unzureichend ab. Damit besteht die Gefahr, dass Finanzierungsmittel durch die DB Netz AG nicht nach Kriterien eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Infrastrukturerhalts eingesetzt werden. Aus diesem Grund sollten ergänzende Qualitätskennzahlen vereinbart werden, die den qualitativen Zustand der Schieneninfrastruktur präzise abbilden.

Wettbewerb stärken. Neben regulatorischen Maßnahmen zur Steigerung von Qualitätsanreizen setzt ein funktionierender Wettbewerb den Eisenbahnverkehrsunternehmen eigene Anreize, die Qualität zu verbessern. Der deutsche Schienenverkehrsmarkt weist weiterhin eine Vielzahl von Wettbewerbsproblemen auf. Besonders im Schienenpersonenfernverkehr beläuft sich der Marktanteil der Wettbewerber weiterhin auf unter ein Prozent. Ein Grund dafür sind unter anderem hohe Trassenpreise für die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zwar wurde mit dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz eine Regulierung eingeführt, die dem Infrastrukturbetreiber DB Netz AG Anreize zur Senkung ihrer Kosten und damit den Trassenpreisen setzen soll. Jedoch schöpft die Regulierung ihr Potenzial nicht aus, sodass zu hohe Trassenpreise auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Künftig sollten sich etwa die kalkulatorisch ermittelten Kapitalkosten der DB Netz AG an ihrem tatsächlichen Risiko orientieren. Dadurch würden die Kosten und damit auch die Trassenpreise effektiv gesenkt.

Infrastruktur und Betrieb trennen. Ein funktionsfähiger Wettbewerb erfordert die Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers. Daher sollte die Trennung der Transportunternehmen von den Infrastrukturbetreibern der DB-Gruppe weiter vorangetrieben werden.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sondergutachten im Volltext

 

Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt


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7. Sektorgutachten Bahn (2019): Mehr Qualität und Wettbewerb auf die Schiene


Sektorgutachten der Monopolkommission gemäß § 78 ERegG, 25. Juli 2019


  1. Der Schienenverkehr weist Qualitätsprobleme bei der Pünktlichkeit und der Infrastruktur auf.
  2. Die Monopolkommission empfiehlt verursachergerechte Haftung für Verspätungen sowie Anpassungen des Regulierungsrahmens zur Verbesserung der Pünktlichkeit und zur qualitätsorientierten Erneuerung der Schieneninfrastruktur.
  3. Funktionsfähiger Wettbewerb ist essenziell für Qualitätsverbesserungen. Zur Stärkung des Wettbewerbs sollten die Preise für Bahntrassen effektiv gesenkt werden.

Der Schienenverkehr weist Qualitätsprobleme auf, welche sich insbesondere an den Pünktlichkeitsdefiziten ausmachen lassen. Im vergangenen Jahr hatten beispielsweise über ein Viertel aller Fernverkehrszüge mehr als 5 Minuten Verspätung. Der schlechte Zustand der Infrastruktur und die damit verbundene steigende Anzahl an Baustellen werden das Problem künftig noch verschärfen. Das politische Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, rückt damit in weite Ferne. „Um den Schienenverkehr zu stärken, sind nicht nur Investitionen in die Infrastruktur notwendig, sondern auch Änderungen am institutionellen Rahmen. Verursachergerechte Haftung, Qualitätsanreize in der Regulierung und mehr Wettbewerb im Schienenverkehr würden zu einer wesentlichen Verbesserung der Infrastrukturqualität und der Pünktlichkeit der Züge führen“, so der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach.

In dem heute veröffentlichten 7. Sektorgutachten im Eisenbahnbereich mit dem Titel „Mehr Qualität und Wettbewerb auf die Schiene“ macht die Monopolkommission Vorschläge, wie die Qualität des Schienenverkehrs verbessert werden kann. Regulierungsmaßnahmen können Verspätungsursachen und Fehlanreize der DB Netz AG beim Schieneninfrastrukturerhalt abstellen. Insbesondere empfiehlt die Monopolkommission:

Verursachergerechte Haftung für Verspätungen einführen. Verantwortliche sollten für die von ihnen verursachten Verspätungen selbst aufkommen. Das betrifft insbesondere den Infrastrukturbetreiber DB Netz AG, welcher derzeit nicht für die von ihm hervorgerufenen Schäden haften muss. Mit Ausgleichszahlungen zwischen der DB Netz AG und den Eisenbahnverkehrsunternehmen können alle Marktakteure dazu bewegt werden, zu besserer Pünktlichkeit beizutragen.

Stärkere Qualitätsanreize zum Erhalt der Schieneninfrastruktur setzen. Die zweite Folgevereinbarung über die Finanzierung der bestehenden Schieneninfrastruktur zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn AG, über die derzeit verhandelt wird, sollte dafür sorgen, dass der Einsatz der Finanzierungsmittel unter stärkeren Anreizen zur Qualitätsverbesserung erfolgt. Aktuell werden zum Beispiel Zuschüsse des Bundes in die Schieneninfrastruktur pauschal an die DB Netz AG vergeben. Die Erfolgskontrolle erfolgt dabei anhand von vertraglich vereinbarten Qualitätskennzahlen. Diese bilden den qualitativen Zustand der Schieneninfrastruktur jedoch nur unzureichend ab. Damit besteht die Gefahr, dass Finanzierungsmittel durch die DB Netz AG nicht nach Kriterien eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Infrastrukturerhalts eingesetzt werden. Aus diesem Grund sollten ergänzende Qualitätskennzahlen vereinbart werden, die den qualitativen Zustand der Schieneninfrastruktur präzise abbilden.

Wettbewerb stärken. Neben regulatorischen Maßnahmen zur Steigerung von Qualitätsanreizen setzt ein funktionierender Wettbewerb den Eisenbahnverkehrsunternehmen eigene Anreize, die Qualität zu verbessern. Der deutsche Schienenverkehrsmarkt weist weiterhin eine Vielzahl von Wettbewerbsproblemen auf. Besonders im Schienenpersonenfernverkehr beläuft sich der Marktanteil der Wettbewerber weiterhin auf unter ein Prozent. Ein Grund dafür sind unter anderem hohe Trassenpreise für die Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zwar wurde mit dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz eine Regulierung eingeführt, die dem Infrastrukturbetreiber DB Netz AG Anreize zur Senkung ihrer Kosten und damit den Trassenpreisen setzen soll. Jedoch schöpft die Regulierung ihr Potenzial nicht aus, sodass zu hohe Trassenpreise auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Künftig sollten sich etwa die kalkulatorisch ermittelten Kapitalkosten der DB Netz AG an ihrem tatsächlichen Risiko orientieren. Dadurch würden die Kosten und damit auch die Trassenpreise effektiv gesenkt.

Infrastruktur und Betrieb trennen. Ein funktionsfähiger Wettbewerb erfordert die Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers. Daher sollte die Trennung der Transportunternehmen von den Infrastrukturbetreibern der DB-Gruppe weiter vorangetrieben werden.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung

das Sondergutachten im Volltext

 

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