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Pressestatement Tomaso Duso: Systemkosten statt Stromsteuer senken
Mit strukturellen Lösungen Strom für alle günstiger machen. Dafür braucht es dynamische Netzentgelte.
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Jetzt die Weichen richtig stellen
13. Juni 2025: Monopolkommission warnt in 10. Sektorgutachten: Das Sondervermögen Schiene muss für echten Neustart genutzt werden
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Kurswechsel bei Rüstungsausgaben
Die Monopolkommission empfiehlt eine dringende Transformation der Rüstungsausgaben, um bürokratische Hürden abzubauen und gleichzeitig den Wettbewerb zu sichern.
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Wettbewerb im Fernwärmemarkt
Die Monopolkommission schlägt vor, kurzfristig Transparenzmaßnahmen und eine Obergrenze für Fernwärmepreise einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand eine wettbewerbskonforme Preisbegrenzung für Endverbraucherinnen und -verbraucher zu ermöglichen.
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Landwirtinnen und Landwirte verlieren
Die Monopolkommission hält an ihrer Empfehlung für die Lebensmittellieferkette fest, keine voreiligen Maßnahmen mit unklarer Wirkung zu ergreifen.
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InfraGO klar auf Kundenzufriedenheit hin ausrichten!
Die Monopolkommission empfiehlt, die gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft der Deutsche Bahn AG (DB InfraGO AG) klar auf die Kundenzufriedenheit hin auszurichten.
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Kartellrechtliche Entscheidungspraxis
Die Monopolkommission würdigt in ihrem Hauptgutachten die kartellrechtliche Entscheidungspraxis der Jahre 2022 und 2023 und gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Empfehlungen, unter anderem zur zivilrechtlichen Organhaftung bei Kartellsanktionen.
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Digitale Ökosysteme
Die Monopolkommission hat ein ökonomisches Prüfkonzept für die Identifikation digitaler Ökosysteme entwickelt und empfiehlt, § 19a GWB explizit auf digitale Ökosysteme auszurichten.
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Datenzugang aus wettbewerbspolitischer Sicht
Die Monopolkommission hat Prüfungsschemata für die Fusions- und Missbrauchskontrolle erarbeitet, die eine Prüfung kartellrechtlicher Datenzugangsansprüche systematisieren und erleichtern sollen.
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Policy Brief zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette
08. Februar 2024: Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 13. Policy Brief, Eingriffe in die Agrarmärkte oder die Lieferketten für Lebensmittel zur Stärkung der Marktposition von Landwirtinnen und Landwirten nur behutsam und auf klarer Tatsachengrundlage.
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Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation unter anderem Empfehlungen bezüglich des Überbaus von Glasfasernetzen und zum (offenen) Netzzugang, zur Verfahrensbeschleunigung bei der Bundesnetzagentur und zur Mobilfunkfrequenzverlängerung.
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Postwesen durch Wettbewerb erneuern!
13. Dezember 2023: Die Monopolkommission unterbreitet in ihrem 13. Sektorgutachten Post unter anderem Empfehlungen zur Ausgestaltung des Universaldienstes, zum Erhalt der Vorteile von Wettbewerb im schrumpfenden Briefbereich und zur Durchsetzung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen im Postsektor.
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Mit Wettbewerb aus der Energiekrise
09. Oktober 2023: Die Monopolkommission macht in ihrem 9. Sektorgutachten Energie unter anderem Empfehlungen zur Versorgungssicherheit auf den Gasmärkten, zur Entwicklung eines wettbewerbsorientierten Kapazitätsmarktes im Stromsektor und zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur.
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CPO-Konzentration
09. Oktober 2023: Das Tool der Monopolkommission gibt einen Überblick über die Anbieterkonzentration bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur.
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Policy Brief zur „Fair Share“-Debatte
03. Mai 2023: Die Monopolkommission hält in ihrem zwölften Policy Brief einen regulatorischen Eingriff, der eine Zahlung von OTT-Anbietern an die Telekommunikationsnetzbetreiber erzwingt, gegenwärtig für nicht
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Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden


Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 6. Oktober 2017


  1. Monopolkommission schlägt ein erzeugerseitiges regionales Netzentgelt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor, um die Kosten des Netzausbaus zu begrenzen
  2. Um Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen, sollte das europäische Emissionshandelssystem gestärkt werden, indem weitere Sektoren einbezogen werden
  3. Monopolkommission fordert Anpassungen bei der Konzessionsvergabe für den Netzbetrieb, um Verbraucher zu entlasten

Die Energiewende stellt das gesamte Energiesystem in Deutschland vor große Herausforderungen, für die gezielte Lösungsansätze gefunden werden müssen. In ihrem heute veröffentlichten Sondergutachten mit dem Titel „Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden“ macht die Monopolkommission Vorschläge, wo die neue Bundesregierung ansetzen sollte. Hierzu der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Achim Wambach: „Aktuell sehen wir wenig Konzentrationsprobleme auf dem Energiemarkt. Eine große Herausforderung stellt dagegen die Anpassung des Ordnungsrahmens im Zuge der Energiewende dar. Ein konsistenter Ordnungsrahmen könnte die Kosten der Energiewende begrenzen.“

Der Marktanteil der größten vier Energieversorger ist gegenüber dem Jahr 2014 abermals gesunken. Er lag im Jahr 2016 bei 54 Prozent (2014: 62 Prozent). Weitere Marktmachtindizes, welche die Monopolkommission regelmäßig berechnet, wie beispielsweise der Residual Supply Index (RSI), deuten aktuell ebenfalls nicht auf Marktmachtprobleme im Stromgroßhandel hin.

Ein Schwerpunkt des Sondergutachtens Energie 2017 liegt auf der Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Das Primärziel der Senkung von Treibhausgasemissionen sollte mit Hilfe einer Stärkung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) erreicht werden. Dazu sollten weitere Sektoren, wie beispielsweise der Verkehrssektor, einbezogen werden. Ein funktionsfähiger, sektorübergreifender EU-ETS ermöglicht ein Auslaufen der Förderung erneuerbarer Energien und unterstützt die Sektorkopplung, d. h. die Nutzung erneuerbarer Energien in den entsprechenden Sektoren. Die Förderung von EE-Anlagen, z. B. Windparks und Solarmodule, sowie der energiewendebedingte Ausbau von Stromnetzen bringt Kosten mit sich, welche die Stromverbraucher in Deutschland zunehmend belasten. Die Monopolkommission schlägt Maßnahmen vor, die diese Belastungen begrenzen können. Technologieneutrale Ausschreibungen für die Förderung von EE-Anlagen ermöglichen einen kostengünstigen Ausbau. Zudem würde die Einführung eines regional differenzierten Netzentgelts für die Erzeugung von Strom aus neuen EE-Anlagen („EE-Regionalkomponente“) Anreize für die Betreiber von EE-Anlagen setzen, etwaige Netzausbaukosten bei ihrer Standortwahl zu berücksichtigen. Dies würde den Netzausbaubedarf und die von den Stromverbrauchern zu zahlenden Netzentgelte begrenzen.

Die Kommunen müssen die Konzession für den Betrieb der Strom- und Gasverteilernetze in ihrem Gebiet regelmäßig ausschreiben. Die Monopolkommission hat Mängel im Ausschreibungsverfahren festgestellt, die dazu führen, dass häufig nicht der kosteneffizienteste Bewerber den Zuschlag erhält. Die Kommunen sollten deshalb den Wettbewerb auch über einen Abschlag auf das zu erwartende Netznutzungsentgelt („Netzdividende“) steuern, der bewirkt, dass der Bewerber die Konzession erhält, der das Netz am effizientesten betreiben kann. Die Verbraucher könnten auf diese Weise von einem geringeren Netzentgelt profitieren.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung mit Handlungsempfehlungen

das Sondergutachten im Volltext

die Kurzfassung

Über Uns

Monopolkommission 2024

Prof. Dr. Tomaso Duso (Vorsitzender)

Constanze Buchheim
Pamela Knapp
Dagmar Kollmann
Prof. Dr. Rupprecht Podszun

Unsere Aufgaben und Kontakt


Podcasts




Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden


Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 EnWG, 6. Oktober 2017


  1. Monopolkommission schlägt ein erzeugerseitiges regionales Netzentgelt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor, um die Kosten des Netzausbaus zu begrenzen
  2. Um Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen, sollte das europäische Emissionshandelssystem gestärkt werden, indem weitere Sektoren einbezogen werden
  3. Monopolkommission fordert Anpassungen bei der Konzessionsvergabe für den Netzbetrieb, um Verbraucher zu entlasten

Die Energiewende stellt das gesamte Energiesystem in Deutschland vor große Herausforderungen, für die gezielte Lösungsansätze gefunden werden müssen. In ihrem heute veröffentlichten Sondergutachten mit dem Titel „Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden“ macht die Monopolkommission Vorschläge, wo die neue Bundesregierung ansetzen sollte. Hierzu der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Achim Wambach: „Aktuell sehen wir wenig Konzentrationsprobleme auf dem Energiemarkt. Eine große Herausforderung stellt dagegen die Anpassung des Ordnungsrahmens im Zuge der Energiewende dar. Ein konsistenter Ordnungsrahmen könnte die Kosten der Energiewende begrenzen.“

Der Marktanteil der größten vier Energieversorger ist gegenüber dem Jahr 2014 abermals gesunken. Er lag im Jahr 2016 bei 54 Prozent (2014: 62 Prozent). Weitere Marktmachtindizes, welche die Monopolkommission regelmäßig berechnet, wie beispielsweise der Residual Supply Index (RSI), deuten aktuell ebenfalls nicht auf Marktmachtprobleme im Stromgroßhandel hin.

Ein Schwerpunkt des Sondergutachtens Energie 2017 liegt auf der Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Das Primärziel der Senkung von Treibhausgasemissionen sollte mit Hilfe einer Stärkung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) erreicht werden. Dazu sollten weitere Sektoren, wie beispielsweise der Verkehrssektor, einbezogen werden. Ein funktionsfähiger, sektorübergreifender EU-ETS ermöglicht ein Auslaufen der Förderung erneuerbarer Energien und unterstützt die Sektorkopplung, d. h. die Nutzung erneuerbarer Energien in den entsprechenden Sektoren. Die Förderung von EE-Anlagen, z. B. Windparks und Solarmodule, sowie der energiewendebedingte Ausbau von Stromnetzen bringt Kosten mit sich, welche die Stromverbraucher in Deutschland zunehmend belasten. Die Monopolkommission schlägt Maßnahmen vor, die diese Belastungen begrenzen können. Technologieneutrale Ausschreibungen für die Förderung von EE-Anlagen ermöglichen einen kostengünstigen Ausbau. Zudem würde die Einführung eines regional differenzierten Netzentgelts für die Erzeugung von Strom aus neuen EE-Anlagen („EE-Regionalkomponente“) Anreize für die Betreiber von EE-Anlagen setzen, etwaige Netzausbaukosten bei ihrer Standortwahl zu berücksichtigen. Dies würde den Netzausbaubedarf und die von den Stromverbrauchern zu zahlenden Netzentgelte begrenzen.

Die Kommunen müssen die Konzession für den Betrieb der Strom- und Gasverteilernetze in ihrem Gebiet regelmäßig ausschreiben. Die Monopolkommission hat Mängel im Ausschreibungsverfahren festgestellt, die dazu führen, dass häufig nicht der kosteneffizienteste Bewerber den Zuschlag erhält. Die Kommunen sollten deshalb den Wettbewerb auch über einen Abschlag auf das zu erwartende Netznutzungsentgelt („Netzdividende“) steuern, der bewirkt, dass der Bewerber die Konzession erhält, der das Netz am effizientesten betreiben kann. Die Verbraucher könnten auf diese Weise von einem geringeren Netzentgelt profitieren.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung mit Handlungsempfehlungen

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