Die Monopolkommission erstellt alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt.
Die Monopolkommission erstellt ferner Sondergutachten.
Nach dem GWB ist dies vorgesehen
- im Verfahren der Ministererlaubnis,
- auf besonderen Auftrag der Bundesregierung,
- nach eigenem Ermessen.
- auf den Telekommunikationsmärkten,
- auf den Märkten des Postwesens,
- auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas,
- im Bereich der Eisenbahnen.