Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 20. September 2016


  • Monopolkommission sieht eine Intensivierung des Wettbewerbs durch Sharing Economy Dienste und warnt vor einer Überregulierung
  • Monopolkommission macht Vorschläge zur Regulierung von Vermittlungsdiensten für Privatfahrer und für die Kurzzeitvermietung von Privatunterkünften
  • Monopolkommission betont mit Blick auf das Aufkommen von FinTechs die Notwendigkeit einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und wendet sich gegen den Schutz überholter Geschäftsmodelle

Die Monopolkommission untersucht in einem Sonderkapitel des Einundzwanzigsten Hauptgutachtens aktuelle Wettbewerbsfragen im Bereich der Sharing Economy und bei digitalen Finanzdienstleistungen.

Sharing Economy Dienste, welche es Privatpersonen ermöglichen, Güter oder Dienstleistungen über digitale Vermittlungsplattformen kommerziell anzubieten, treten in immer mehr Wirtschaftsbereichen in Konkurrenz zu traditionellen Unternehmen. Eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission schätzt, dass der Bruttoumsatz der über solche Plattformen in fünf Schlüsselbranchen erfolgten Transaktionen allein in der EU von ca. EUR 10,2 Mrd. im Jahr 2013 auf ca. EUR 28,1 Mrd. im Jahr 2015 gestiegen ist. Weltweit sind von dieser Entwicklung vor allem das Taxi- und Mietwagen- sowie das Beherbergungsgewerbe betroffen. Die Monopolkommission begrüßt die mit den neuen Diensten einhergehende Intensivierung des Wettbewerbs in diesen Märkten, sieht aber vereinzelten Regulierungsbedarf.

Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Monopolkommission insbesondere im Bereich der Personenbeförderung. „Auf den Eintritt neuer Wettbewerber sollte nicht mit Verboten reagiert werden. Vielmehr ist es wichtig, einen angemessenen Ordnungsrahmen zu schaffen, der die Vorteile der neuen Technologien entsprechend berücksichtigt", so Prof. Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission. Erforderlich seien qualitative Mindestan-forderungen für die Fahrer und Fahrzeuge sowie ein hinreichender Versicherungsschutz. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sollte außerdem die Regulierung des Taxi- und Mietwagengewerbes an das sich ändernde Wettbewerbsumfeld angepasst werden. Auf Konzessionsbeschränkungen sowie die behördliche Festsetzung von Tarifen, die weder über- noch unterschritten werden dürfen, sollte verzichtet werden.

Mit Blick auf die zunehmende kurzzeitige Vermietung von Privatunterkünften spricht sich die Monopolkommission gegen Pauschalverbote aus. Stattdessen sollten eindeutige Bagatellgrenzen bzw. Schwellenwerte eingeführt werden, bis zu deren Überschreitung Privatpersonen die gelegentliche Kurzzeitvermietung pauschal gestattet ist. Hierzu könnte beispielsweise eine Obergrenze für die Anzahl der jährlichen Vermietungstage festgelegt werden. Die Einkünfte aus der privaten Vermietungstätigkeit sollten versteuert und etwaige lokale Tourismussteuern oder -abgaben abgeführt werden. Die digitalen Vermittlungsdienste sollten verstärkt in die Durchsetzung insbesondere steuerlicher Vorschriften einbezogen werden. Hierzu sollten freiwillige Vereinbarungen zwischen den Vermittlungsdiensten und Behörden angestrebt werden.

Das Internet erleichtert es schließlich Kunden, sich über standardisierte Finanzdienstleistungen zu informieren. Im Privatkundenbereich führt dies zu gravierenden Veränderungen im Verhältnis von Kunden und Anbietern: Einerseits nehmen bisherige vertrauensbasierte Bindungen ab, andererseits kommt es zunehmend zum Wettbewerb zwischen bestehenden und neuartigen Finanzdienstleistern, insbesondere FinTechs (virtuelle Banken/Versicherungen, Online-Zahlungsdienste). Für den Wettbewerb zwischen Finanzprodukten ist entscheidend, dass einheitliche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind. Bei der Anpassung der gesetzlichen und behördlichen Regulierung hält es die Monopolkommission für geboten, insbesondere die Entwicklung von Standards und zueinander kompatiblen Lösungen zu fördern, z. B. über den Zugang zu IT-Schnittstellen. Daneben sollten stets die Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen auf grenzüberschreitend angebotene Dienste beachtet werden, z. B. bei unterschiedlichen Pflichten zur Verbraucherinformation. Eingriffe in den Markt, die darauf abzielen Marktteilnehmer zu schützen, die eine Anpassung an Marktveränderungen versäumt haben, sind zu vermeiden.


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die Pressemitteilung

das Einzelkapitel des Hauptgutachtens