Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 9. Juli 2014


Die Monopolkommission hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie ihr Zwanzigstes Hauptgutachten (Zweijahresgutachten) gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) überreicht. Das Gutachten trägt den Titel „Eine Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte".

Das Gutachten besteht aus einem Kapitel, in dem in kürzerer Form unterschiedliche aktuelle Probleme der Wettbewerbspolitik behandelt werden, drei Kapiteln zur Konzentrationsentwicklung und zur Würdigung der Amtspraxis der Kartellbehörden sowie zwei weiteren Kapiteln, in denen die Monopolkommission ausführlich zu aus ihrer Sicht wichtigen Themen der Wettbewerbspolitik Stellung nimmt. In diesem Hauptgutachten sind das die Themen Rekommunalisierung der Wirtschaftstätigkeit und Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte. Das letztere Thema bestimmt zugleich den Titel dieses Hauptgutachtens, weil die Wettbewerbsverzerrungen im Bankensektor von aktueller und zugleich herausragender Bedeutung sind.

  • In Kapitel I nimmt die Monopolkommission eine erste Untersuchung von Problemen im Schnittpunkt von Wettbewerbs-, Datenschutz- und Verbraucherschutzrecht im Bereich der Internetökonomie vor. Daneben würdigt die Monopolkommission die geplante Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes. Darüber hinaus analysiert die Monopolkommission verschiedene Optionen für eine Erweiterung des Sanktionensystems im Kartellrecht. Die Monopolkommission setzt sich außerdem mit Wettbewerbsdefiziten auf den deutschen Taximärkten und in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. Abschließend weist die Monopolkommission auf Probleme bei der praktischen Anwendung ihres Akteneinsichtsrechts beim Bundeskartellamt hin.
  • Kapitel II des Hauptgutachtens enthält eine Fortschreibung der Analyse der Konzentration und Verflechtung von Großunternehmen (aggregierte Konzentration) auf Basis der Wertschöpfung der größten deutschen Konzerne bzw. der größten inländischen Konzernbereiche. In Kapitel III setzt die Monopolkommission die im Achtzehnten Hauptgutachten begonnene Untersuchung zur Entwicklung und den Wirkungen personeller Verflechtungen zwischen börsennotierten Unternehmen in den sogenannten EU-15 Mitgliedstaaten (zuzüglich Norwegen und der Schweiz) fort. Des Weiteren wurden erstmalig auch die kapitalmäßigen Verflechtungen für die besagten Länder untersucht.
  • In Kapitel IV würdigt die Monopolkommission die kartellrechtliche Behörden- und Gerichtspraxis im Berichtszeitraum des Gutachtens. Das betrifft in erster Linie das deutsche Kartellrecht mit der Anwendung der Vorschriften zum Kartellverbot, zur Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen und zur Fusionskontrolle. Einen zweiten Schwerpunkt bilden die Ausführungen zur Entscheidungspraxis der europäischen Fusionskontrolle.
  • Kapitel V behandelt das Thema kommunale Wirtschaftstätigkeit und den zu beobachtenden Trend einer zunehmenden Rekommunalisierung. Vielerorts und in zahlreichen Wirtschaftsbereichen zeigen sich Bestrebungen von Kommunen, die eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten zu erweitern. Die Monopolkommission geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, welche ökonomischen Auswirkungen sich durch die kommunale Wirtschaftstätigkeit ergeben und inwiefern ordnungspolitischer Handlungsbedarf besteht.
  • In Kapitel VI untersucht die Monopolkommission die Wettbewerbsverhältnisse auf den Finanzmärkten. Im Vordergrund des Interesses stehen dabei systemische Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Banken und Schattenbanken, die durch implizite Staatsgarantien verursacht werden, Wettbewerbsverzerrungen zugunsten einzelner Bankengruppen im deutschen Drei-Säulen-System sowie aktuelle Wettbewerbsprobleme auf der Ebene von Finanzprodukten und -transaktionen.

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