Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 PostG, 16. Dezember 2013


  • Die Monopolkommission stellt eine Stagnation des Wettbewerbs und teilweise fortbestehende (quasi-)monopolistische Strukturen im Postsektor fest.
  • Die Monopolkommission fordert den Abbau weiter bestehender erheblicher Wettbewerbshindernisse und eine Effektivierung der behördlichen Wettbewerbsaufsicht.

Die Monopolkommission hat heute ihr achtes Sondergutachten nach § 44 Postgesetz mit dem Titel "Post 2013: Wettbewerbsschutz effektivieren!" vorgestellt. Das Gutachten beleuchtet Hindernisse für einen funktionsfähigen Wettbewerb auf den deutschen Brief- und Paketmärkten und enthält zahlreiche Vorschläge zur Lösung bestehender Probleme auf politischer wie auf Verwaltungsebene.

"Die Entwicklung des Wettbewerbs im Briefmarkt stagniert seit Jahren", so der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Daniel Zimmer. Alternative Anbieter würden jedenfalls in vielen Teilmärkten deutlich wettbewerbsfähiger, wenn die weiter bestehenden, erheblichen Wettbewerbshindernisse abgebaut werden. In den Paketmärkten ist bereits heute ein gewisser Wettbewerb zu beobachten. Der vielfach nur potenzielle Wettbewerb hat für Verbraucher und Unternehmen bereits sichtbare Vorteile gebracht. Eine Sicherung des bestehenden Wettbewerbs durch eine Modernisierung der Marktaufsicht erscheint weiter erforderlich.

Die Auflösung der Verflechtung der öffentlichen Hand mit dem Unternehmen Deutsche Post AG sollte schnell angegangen werden. Die beim Bund verbliebenen Anteile in Höhe von 21% vermitteln keine wesentlichen Einflussmöglichkeiten und sollten veräußert werden. Daneben erscheint kurzfristig eine diskriminierungsfreie Gewährung der Umsatzsteuerbefreiung für Universaldienstleistungen erforderlich. Langfristig sollte auf deren Abschaffung hingewirkt werden. Insgesamt erscheint aus den Erfahrungen der Regulierungspraxis und zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben eine Reform des Postrechts zwingend.

Auf Verwaltungsebene verspricht vor allem eine Effektivierung der Marktaufsicht auf den bestehenden Grundlagen Erfolg. Dabei sollte auch die Zusammenarbeit zwischen Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt ausgebaut werden. Ein möglichst umfassendes Market Monitoring könnte die Marktübersicht der Behörden entscheidend verbessern. Grundlage dafür sollten bestehende und zu schaffende behördliche Datensätze sowie die wirksame Einbindung Dritter sein. Auch die politische und die wissenschaftliche Diskussion könnten von einer solchen Datengrundlage profitieren.


Hier finden Sie:

die Pressemitteilung mit Forderungen der Monopolkommission im Bereich des Postwesens

das Sondergutachten im Volltext