Policy Brief | Ausgabe 5 | 10. Dezember 2020


In ihrem heute veröffentlichten fünften Policy Brief befasst sich die Monopolkommission mit der anstehenden Novellierung des Postgesetzes.

  • Das Postgesetz aus dem Jahr 1997 sollte umfassend reformiert werden.
  • Der Teilleistungszugang sollte auf Warenpost, Zeitungen und Zeitschriften ausgedehnt werden, um den Briefmarkt für Wettbewerber attraktiver zu machen.
  • Der Gewinnzuschlag als Teil der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung sollte wieder auf Basis einer Kapitalverzinsung ermittelt werden, wie dies auch in anderen Netzwirtschaften üblich ist.

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Bonn, 10. September 2020


Die Monopolkommission hat heute Prof. Dr. Jürgen Kühling einstimmig zum neuen Vorsitzenden der Monopolkommission gewählt. Er löst damit ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach Ph.D. als Vorsitzenden ab. Prof. Kühling ist seit dem 1. Juli 2016 Mitglied der Monopolkommission. Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wählt die Monopolkommission aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Prof. Wambach ist seit Juli 2014 Mitglied und war seit März 2016 Vorsitzender der Monopolkommission. Seine Amtszeit in der Monopolkommission endet 2022.



Hauptgutachten gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB, 29. Juli 2020


Monopolkommission: Die Wettbewerbsordnung in Europa in Zeiten der Corona-Krise, des digitalen Wandels und wachsender Herausforderungen durch den chinesischen Staatskapitalismus stärken

Deutschland hat die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union in einer Zeit großer Herausforderungen für die Wettbewerbsordnung in Europa übernommen. Die Corona-Krise gefährdet die wirtschaftliche Stabilität nachhaltig. In der Folge von Rezession und Strukturveränderungen wird die Konzentration auf vielen Märkten zunehmen. Der mit der Krise einhergehende Digitalisierungsschub wird die Marktmacht der führenden Digitalkonzerne weiter stärken. Für eine wachsende Belastung der europäischen Unternehmen im Binnenmarkt sorgt zudem China, welches staatliche und private Unternehmen im Rahmen seiner Wirtschaftspolitik stützt und deren Handeln mit beeinflusst. Die Wettbewerbsordnung in der Krise zu stärken wird eine der großen Aufgaben der deutschen Ratspräsidentschaft sein. Gefragt ist ein Gegenentwurf zu industriepolitischen Ansätzen, die den Wettbewerb im Binnenmarkt dauerhaft schädigen und damit ein zentrales Element der europäischen Wirtschaftsordnung gefährden würden.

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Achim Wambach, Ph.D. sagt dazu: „Der Europäische Binnenmarkt ist eine Erfolgsgeschichte. Der Wettbewerb im Binnenmarkt sollte durch neue Instrumente gestärkt werden. Hierzu kann die Bundesregierung beitragen, indem sie sich im Rahmen der Ratspräsidentschaft für eine Plattformregulierung einsetzt. Missbräuchliches Verhalten von marktbeherrschenden Plattformen muss verhindert werden. Außerdem sollte ein Drittlandsbeihilfeinstrument eingeführt werden. Dessen Ziel ist es, fairen Wettbewerb zwischen europäischen und insbesondere chinesischen Unternehmen sicherzustellen.“

Die Monopolkommission gibt in ihrem Hauptgutachten „Wettbewerb 2020“ Empfehlungen ab, wie die Wettbewerbsordnung in Deutschland und Europa gestärkt werden kann. Sie hat ihr Gutachten heute dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, übergeben.